Bundesgesetzblatt, Form

Bundesgesetzblatt: Seit heute nur noch digital verfügbar

18.06.2026 - 21:48:45 | boerse-global.de

Das Bundesgesetzblatt erscheint ab dem 18. Juni 2026 ausschließlich in digitaler Form. Parallel dazu treiben Bund und Länder den Deutschland-Stack für die IT-Infrastruktur voran.

Digitalisierung: Bundesgesetzblatt ab sofort nur noch online
Bundesgesetzblatt - Eine Nahaufnahme eines alten, gedruckten Bundesgesetzblatts, das von einem leuchtenden, digitalen Overlay überlagert wird, das den Übergang zur Digitalisierung symbolisiert. 18.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Seit dem 18. Juni 2026 gibt es das Bundesgesetzblatt (BGBl.) nur noch digital. Die elektronische PDF-Fassung ersetzt die gedruckte Version als rechtsverbindliches Publikationsorgan für Bundesgesetze und Verordnungen.

Erste digitale Veröffentlichungen

Die Umstellung auf die reine Online-Verkündung ist vollzogen. Zu den ersten Veröffentlichungen unter dem neuen Standard gehören die Rentenwertbestimmungsverordnung 2026 (BGBl. I Nr. 178) und das Finanzausgleichsgesetz 2019 (BGBl. I Nr. 177). Auch internationale Abkommen wie das deutsch-österreichische Abkommen und das Nagoya-Protokoll wurden in der Reihe BGBl. II digital bereitgestellt.

Bereits am Vortag wies die Ausgabe BGBl. I Nr. 176 auf abweichendes Landesrecht in Bayern hin. Die Digitalisierung des Verkündungswesens gilt als zentraler Schritt zur Modernisierung der staatlichen Kommunikation.

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Der Reformbedarf in anderen Behördenbereichen ist enorm: Die Rentenversicherung versendet jährlich rund 30 Millionen Renteninformationen per Post. Druck- und Versandkosten von etwa 18 Millionen Euro entstanden allein 2025. Digitale Angebote nutzen bisher nur rund 380.000 Versicherte.

Einigung auf den Deutschland-Stack

Parallel zur Umstellung des Bundesgesetzblatts einigte sich der IT-Planungsrat auf seiner 50. Sitzung am 17. Juni 2026 auf eine verbindliche Strategie für die nationale IT-Infrastruktur. Bund und Länder beschlossen den flächendeckenden Roll-out des sogenannten Deutschland-Stacks. Dieser umfasst zentrale Komponenten wie die eID, die EUDI-Wallet, FIT-Connect und das Datenaustauschsystem NOOTS.

Der Bund übernimmt die Finanzierung für Konzeption, Pflege und Weiterentwicklung dieser Komponenten. Staatssekretär Dr. Markus Richter vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDS) bezeichnete die föderal übergreifende Infrastruktur als beispielloses Novum.

Zudem wird das bisherige Nutzerkonto BundID zur „DeutschlandID“ weiterentwickelt und zum Pflichtkonto für den Behördenkontakt ausgebaut. Ziel ist die vollständige Kompatibilität mit der europäischen EUDI-Wallet. Diese soll bis Ende 2026 allen EU-Bürgern zur Verfügung stehen.

Deutschland im europäischen Digitalisierungsvergleich

Trotz dieser Fortschritte zeigt der EU-Digitalisierungsbericht 2026 vom 17. Juni erhebliche Rückstände Deutschlands. Bei der Nutzung digitaler Identitäten (eID) liegt Deutschland mit 15 Prozent weit hinter dem EU-Schnitt von 52 Prozent. Auch bei der Glasfaserabdeckung (FTTP) belegt die Bundesrepublik mit 43,98 Prozent den vorletzten Platz im EU-Vergleich. Der Durchschnitt in der Union liegt bei über 74 Prozent.

Positive Entwicklungen gibt es in Hochtechnologiebereichen: Deutschland gilt als führend bei Halbleiter- und Quantentechnologien. Die KI-Adoption in Unternehmen liegt mit rund 26 Prozent über dem EU-Schnitt von 20 Prozent.

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Um die technologische Unabhängigkeit zu stärken, präsentierten Deutschland und Frankreich am 17. Juni auf der VivaTech in Paris eine gemeinsame Definition von digitaler Souveränität. Sie umfasst sechs Dimensionen: Datenschutz, Infrastruktur-Resilienz und die verstärkte Nutzung von Open-Source-Lösungen sowie europäischer Cloud-Anbieter.

Digitalisierung der Fachverwaltung und Justiz

Auch spezifische Verwaltungsbereiche werden digitaler. Mit der 20. Novelle der Außenwirtschaftsverordnung wurde ein elektronisches Verwaltungsportal als Regelfall für Anträge und Meldungen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eingeführt.

In der Justiz wird über „digitaltaugliche“ Gesetzgebung diskutiert. Auf Fachkonferenzen wie der LMUDigiTax 2026 wurden Konzepte wie „Law-as-Code“ erörtert. Dabei wird juristische Logik bereits im Gesetzgebungsprozess in strukturierter, maschinenlesbarer Form visualisiert.

Während der Staat bei den Verkündungen nun auf Digitalisierung setzt, bleibt der Druck in der Sozialverwaltung hoch: Ab dem 1. Juli 2026 wird das Bürgergeld in Grundsicherungsgeld umbenannt. Damit einher gehen strengere Nachweispflichten für Betroffene – etwa bei der Suche nach Kinderbetreuungsplätzen, um Sanktionen zu vermeiden. Gleichzeitig warnen Jobcenter vor Software-Problemen bei der Umstellung der Bescheide zum Stichtag im Juli.

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