Bundesgerichtshof, Schuldspruch

Bundesgerichtshof: Schuldspruch wegen Vorteilsannahme in 13 Fällen bestätigt

Veröffentlicht am: 23.09.2026 um 22:02 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das Gericht bestätigte 13 Fälle der Vorteilsannahme und sechs Fälle der Untreue. Die Gesamtstrafen wurden aufgehoben; die Verteidigungsrevision ist noch offen.

BGH bestätigt Schuldsprüche gegen früheren Thüringer OLG-Referatsleiter
Schwere hölzerne Gerichtstür in einem historischen Gerichtsgebäude Illustration mit AI erstellt.

Der Bundesgerichtshof hat den Schuldspruch gegen einen früheren Referatsleiter am Thüringer Oberlandesgericht wegen Vorteilsannahme in 13 Fällen bestätigt. Das oberste deutsche Strafgericht wies damit wesentliche Teile der Rechtsmittel im Verfahren mit dem Aktenzeichen 2 StR 554/25 ab.

Neben den Vorwürfen der Vorteilsannahme nach Paragraf 331 des Strafgesetzbuchs bestätigten die Karlsruher Richter zudem die Verurteilung wegen Untreue in sechs Fällen.

Zuvor hatte das Landgericht Gera in der Vorinstanz eine Vorteilsannahme in insgesamt 14 Fällen sowie eine Untreue in sechs Fällen festgestellt. Hinsichtlich des ersten Falls der Vorteilsannahme trat jedoch Verjährung ein, woraufhin das Verfahren in diesem konkreten Punkt eingestellt wurde. Die verbleibenden Schuldsprüche hielten der rechtlichen Prüfung des Bundesgerichtshofs nun weitgehend stand.

Staatsanwaltschaft forderte Verurteilung wegen Bestechlichkeit

Die Staatsanwaltschaft hatte mit ihrer Revision darauf abgezielt, eine Verurteilung wegen Bestechlichkeit gemäß Paragraf 332 des Strafgesetzbuchs zu erwirken. Während eine Vorteilsannahme einen Strafrahmen von bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe vorsieht, drohen bei einer Bestechlichkeit bis zu fünf Jahre Haft.

Der Bundesgerichtshof verwarf das Rechtsmittel der Anklagebehörde jedoch. Zur Begründung hieß es, dass ein konkretes Gegenleistungsverhältnis im juristischen Sinne nicht zweifelsfrei nachweisbar gewesen sei, weshalb die mildere Einstufung als Vorteilsannahme Bestand habe.

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Gleichzeitig bleibt der Ausgang des Verfahrens für den Betroffenen noch in Teilen unvollendet. Die Revision des Angeklagten selbst ist nach Gerichtsangaben noch offen. Zudem hob der Bundesgerichtshof die bisher verhängten Gesamtstrafen auf. Grund hierfür ist die Tagessatzhöhe, über die vor der zuständigen Instanz neu verhandelt und entschieden werden muss.

Hoher finanzieller Schaden für den Freistaat Thüringen

Hintergrund des Rechtsstreits sind rechtswidrige Auftragsvergaben, die sich über mehrere Jahre erstreckten. Den Feststellungen zufolge entstanden dem Freistaat Thüringen durch vergabe- und haushaltsrechtswidrige Verträge in den Jahren 2014 bis 2018 erhebliche finanzielle Nachteile.

Wie aus juristischen Fachberichten hervorgeht, beläuft sich der bezifferte Gesamtschaden auf über 450.000 Euro. Weitere Medienberichte beziffern den entstandenen Schaden für den Freistaat im selben Zeitraum auf rund 447.000 Euro.

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Nicht jede Zuwendung ist strafbar — aber die Abgrenzung zwischen Vorteilsannahme und Bestechlichkeit entscheidet über Haftungsrisiken. Der BGH hat im aktuellen Verfahren die mildere Einstufung bestätigt, weil kein konkretes Gegenleistungsverhältnis nachweisbar war. Unser kostenloser Leitfaden zeigt, wo Ihre internen Kontrollmechanismen ansetzen müssen. Checkliste Korruptionsprävention jetzt sichern

Durch die Bestätigung der maßgeblichen Schuldsprüche durch den Bundesgerichtshof ist nunmehr rechtskräftig festgestellt, dass die Verfehlungen des ehemaligen OLG-Mitarbeiters sowohl den Tatbestand der Untreue als auch den der Vorteilsannahme im Amt erfüllten.

Die Festsetzung des endgültigen Strafmaßes hängt nun von der Neuverhandlung der Tagessätze sowie der ausstehenden Entscheidung über die Rechtsmittel der Verteidigung ab.

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