Bundesfinanzhof: Finanzamt darf Gebühr für eine Auskunft nur einmal erheben
Veröffentlicht am: 17.10.2026 um 09:39 Uhr | Redaktion boerse-global.deBeantragen mehrere Personen gemeinsam eine verbindliche Auskunft bei der Finanzverwaltung, darf das Finanzamt die dafür fällige Gebühr nicht mehrfach erheben. Dies hat der Bundesfinanzhof in einer Entscheidung vom 3. Juli 2025 klargestellt.
Wenn eine in der Sache einheitliche Auskunft gegenüber mehreren Antragstellern erteilt wird, fällt die gesetzliche Gebühr nach den Vorgaben der Abgabenordnung lediglich einmal an. Sämtliche Antragsteller haften in einem solchen Fall als Gesamtschuldner für den Betrag.
Streitfall um mehrfache Erhebung der Höchstgebühr
Dem Urteil unter dem Aktenzeichen IV R 6/23 lag ein Fall zugrunde, in dem acht an einer Holdinggesellschaft beteiligte Personen gemeinsam eine verbindliche Auskunft für eine geplante gesellschaftsrechtliche Umstrukturierung beantragt hatten. Die zuständige Finanzbehörde bearbeitete die Anträge zwar inhaltlich zusammenhängend, stellte den Beteiligten im Anschluss jedoch acht inhaltsgleiche Bescheide zu.
Auf dieser Grundlage verlangte das Finanzamt auch die gesetzliche Höchstgebühr von rund 110.000 Euro in achtfacher Ausfertigung. Für die beteiligten Gesellschafter bedeutete dies eine erhebliche finanzielle Belastung, da sich die Gesamtforderung durch die getrennte Abrechnung auf ein Vielfaches der einfachen Höchstgebühr summierte. Gegen diese mehrfache Festsetzung wehrten sich die Betroffenen erfolgreich vor Gericht.
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Rechtliche Bestätigung durch Vorinstanz und Bundesfinanzhof
Bereits das vorbefasste Finanzgericht folgte der Rechtsauffassung der Verwaltung nicht und sah die Höchstgebühr von rund 110.000 Euro lediglich als einmal angefallen an. Die von der Finanzverwaltung eingelegte Revision vor dem Bundesfinanzhof blieb ohne Erfolg.
Die Richter des obersten deutschen Finanzgerichts bestätigten das erstinstanzliche Urteil in vollem Umfang. Maßgeblich für die Entscheidung war § 89 Abs. 3 Satz 2 der Abgabenordnung, der im Jahr 2016 vom Gesetzgeber geschaffen worden war.
Diese Regelung sieht vor, dass bei einheitlich erteilten Auskünften an mehrere Antragsteller keine Vervielfachung des Gebührenanspruchs eintritt. Stattdessen schulden alle Antragsteller die Gebühr gemeinschaftlich als Gesamtschuldner.
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Rechtssicherheit bei komplexen Umstrukturierungen
Die richterliche Bestätigung hat erhebliche Bedeutung für die Praxis bei Unternehmensumstrukturierungen. Gerade bei Beteiligungsverhältnissen und Reorganisationen größerer Unternehmensstrukturen sind häufig mehrere Anteilseigner oder Rechtsträger von denselben steuerlichen Fragestellungen betroffen.
Die Entscheidung schafft Klarheit darüber, dass das Finanzamt gebührenrechtlich nicht an der formalen Anzahl erteilter Bescheide anknüpfen darf, wenn ein einheitlicher Lebenssachverhalt zur Prüfung vorgelegt wird. Die Begrenzung auf eine einmalige Gebührenerhebung verhindert, dass Gesellschaftergruppen bei der Einholung verbindlicher Vorabauskünfte unverhältnismäßig hohen Kostenrisiken ausgesetzt werden.
