Bundesbetriebsprüfer, Cum-Cum

Bundesbetriebsprüfer: Grüne warnen vor Stellenabbau bei Cum-Cum-Aufklärung

Veröffentlicht am: 05.10.2026 um 05:00 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Die Grünen warnen vor einem geplanten Stellenabbau bei den Bundesbetriebsprüfern. Nach ihrer Einschätzung könnte dadurch die Aufklärung komplexer Cum-Cum- und Cum-Ex-Fälle erschwert werden – obwohl die Prüfungen dem Staat hohe Mehreinnahmen bringen.

Die Grünen-Finanzpolitikerin Katharina Beck kritisiert den Stellenabbau. (Archivbild) - Bild: Bernd von Jutrczenka/dpa
Die Grünen-Finanzpolitikerin Katharina Beck kritisiert den Stellenabbau. (Archivbild) - Bild: Bernd von Jutrczenka/dpa

Die Grünen im Bundestag warnen vor einem geplanten Stellenabbau bei den Bundesbetriebsprüfern und befürchten dadurch Nachteile bei der Aufklärung von Cum-Cum- und Cum-Ex-Geschäften.

Kritik an geplanten Einsparungen

„Es ist komplett unsinnig, dass die Bundesregierung ausgerechnet auch dort sparen will, wo sich die Stellen um ein Vielfaches rechnen - bei den Bundesbetriebsprüfern“, sagte die Finanzpolitikerin Katharina Beck der Deutschen Presse-Agentur. Der Abbau verschärfe die Haushaltslage und verschlechtere zugleich die Situation bei Betrieben, die häufig unter verspäteten und langwierigen Prüfungen litten.

Nach Angaben der Grünen nimmt der Staat pro Bundesbetriebsprüfer, der gemeinsam mit den Ländern Prüfungen durchführt, im Schnitt fast neun Millionen Euro ein.

Milliarden an steuerlichen Mehreinnahmen

Das Bundesfinanzministerium weist für das vergangene Jahr ein steuerliches Mehrergebnis von 4,37 Milliarden Euro aus. Im gleichen Zeitraum waren beim Bundeszentralamt für Steuern 492 Betriebsprüferstellen besetzt.

Die Arbeit der Prüfer unterstützt nach Angaben des Ministeriums auch die „Aufdeckung oder steuerliche Würdigung“ von Cum-Cum- und Cum-Ex-Geschäften. Bei Cum-Ex ließen sich Beteiligte Kapitalertragsteuern auf Dividenden erstatten, die nicht gezahlt worden waren.

37 Beschäftigte für Cum-Cum-Verfahren

Bei Cum-Cum-Geschäften wurde die eigentlich fällige Kapitalertragsteuer von vornherein umgangen. Das Bundeszentralamt für Steuern bearbeitet derzeit sechs Verfahren im Zusammenhang mit Cum-Cum-Geschäften mit einer Rückforderungssumme von rund 46 Millionen Euro.

Beck bezeichnete diese Summe angesichts des von Wissenschaftlern auf bis zu 28,5 Milliarden Euro geschätzten Steuerschadens durch Cum-Cum als verschwindend gering. Für die Aufarbeitung der komplexen Fälle stünden im Bundeszentralamt weiterhin gerade einmal 37 Beschäftigte zur Verfügung; auch Stellen in unterstützenden Referaten seien von Kürzungen bedroht.

Steuerkontrolle mit hoher finanzieller Wirkung

Die Zahlen aus der parlamentarischen Anfrage zeigen, warum der Streit über die Ausstattung der Bundesbetriebsprüfung haushaltspolitisch relevant ist: 2024 erzielte das Bundeszentralamt für Steuern nach Angaben des Finanzministeriums ein steuerliches Mehrergebnis von 4,37 Milliarden Euro. Die Bundesbetriebsprüfer arbeiten dabei gemeinsam mit den Finanzverwaltungen der Länder und befassen sich mit besonders großen oder international geprägten Unternehmen.

Ihre Arbeit betrifft nicht nur laufende Steuerprüfungen. Bei Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäften müssen komplexe Transaktionen, Beteiligungen und steuerliche Ansprüche über mehrere Jahre und teils über Ländergrenzen hinweg rekonstruiert werden. Cum-Ex wurde in Deutschland höchstrichterlich als strafbarer Steuerbetrug eingeordnet; bei Cum-Cum geht es um die Frage, ob Kapitalertragsteuer durch grenzüberschreitende Gestaltungen unrechtmäßig vermieden wurde.

Spannungsfeld zwischen Sparen und Aufklärung

Ein Abbau von Prüfungs- und Unterstützungsstellen könnte die Bearbeitung solcher Fälle verlängern und zugleich die allgemeine Kontrolle großer Unternehmen schwächen. Das hätte neben möglichen Einnahmeausfällen auch Folgen für die Gleichmäßigkeit der Besteuerung: Unternehmen mit komplizierten Strukturen benötigen häufig besonders spezialisierte Prüfer.

Für Bürgerinnen und Bürger ist der Vorgang deshalb ein Beispiel für den Zielkonflikt zwischen kurzfristiger Haushaltskonsolidierung und Investitionen in staatliche Einnahmekontrolle. Entscheidend wird sein, ob geplante Kürzungen durch Digitalisierung, interne Schwerpunktsetzung oder eine stärkere Zusammenarbeit von Bund und Ländern aufgefangen werden können.

Disclaimer...

de | wirtschaft | 70229146 |