Bauarbeiter

Bundesarbeitsminister Heil will Arbeitsschutz verbessern

Veröffentlicht am: 17.04.2020 um 06:56 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) wird in Kürze einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Arbeitsschutzes vorlegen. Er strebt dabei eine enge Kooperation mit den Ländern an.

Bauarbeiter (Archiv), Illustration mit AI erstellt.
Bauarbeiter (Archiv), Illustration mit AI erstellt.
Arbeit dürfe nicht krank machen, so der Minister zu den RND-Zeitungen (Redaktionsnetzwerk Deutschland) für deren Freitagsausgaben. Die Corona-Pandemie zeige sehr eindringlich, wie wichtig der Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit sei. Dieser müsse daher oberste Priorität haben. Für die Kontrollen des Arbeitsschutzes soll das neue Gesetz eine Quote enthalten. Mit dieser Festschreibung solle laut Heil abgesichert werden, dass die staatlichen Arbeitsschutzbehörden fünf Prozent aller Firmen im Verlauf eines Jahres kontrollieren. Diese Vorgabe soll ab dem Jahr 2026 gelten. Heil kündigte an, dem Bundeskabinett in Kürze eine dementsprechende Änderung des geltenden Arbeitsschutzgesetzes vorzulegen. Der Bundesarbeitsminister will außerdem eine neue Fachstelle unter dem Titel „Sicherheit und Gesundheit bei-der Arbeit“ schaffen. Diese werde den Bund bei der Rechtsaufsicht unterstützen, indem sie Daten der Länder zusammenführen und aufbereiten werde. Die Hoheit über die Rechtsaufsicht obliegt bei Bundesgesetzen dem zuständigen Bundesministerium. Die Länder sind allerdings im deutschen föderalen System dafür zuständig, den Arbeits- und Gesundheitsschutz vor Ort durchzusetzen. Die Kontrollorgane befinden sich in den Ländern und unterstehen den dortigen Landesministerien. Laut Heil sollen diese Organe künftig die Betriebe nicht nur kontrollieren, sondern auch zu Verbesserungen des Arbeitsschutzes beraten.

Verschiedene Erhebungen des Bundesarbeitsministeriums hatten zuletzt eine rückläufige Zahl von Arbeitsschutzkontrollen gezeigt. Dieser Trend sei schon seit einigen Jahren zu erkennen, so der Minister. An dieser Erkenntnis richte sich auch das neue Gesetz aus, das zusammen mit den Ländern entwickelt worden sei. Die Arbeitsschutzaufsicht müsse in Deutschland nicht nur qualitativ, sondern auch quantitativ besser werden, so Heil. Jetzt sei er froh darüber, dass die Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder seinen diesbezüglichen Vorschlägen schon Ende 2019 zugestimmt habe. Das derzeit geplante Gesetz wurde demnach nicht erst im Zuge der Coronakrise angedacht. Heil kündigte an, parallel zur Gesetzesinitiative weitere Gespräche zwischen seinem Bundesministerium und den Ländern zum Thema Arbeitsschutz anzuregen. Die Kooperation zwischen Bund und Ländern müsse in dieser Frage weiter verbessert werden, so der Minister.

 

Redaktion ad-hoc-news.de, A-055824

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