Budgetgesetz, Dienstgeberabgabe

Budgetgesetz Österreich: Dienstgeberabgabe steigt 2027 auf 23 Prozent

Veröffentlicht am: 30.09.2026 um 03:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das Budgetgesetz regelt höhere Dienstgeberabgaben, neue E-Dienstwagen-Sachbezüge und zusätzliche Optionen für die betriebliche Altersvorsorge.

Österreich beschließt Budgetgesetz mit höheren Abgaben und Vorsorgereform
Moderne Glasfassade eines Bürogebäudes bei Tageslicht Illustration mit AI erstellt.

Das Parlament in Österreich hat das Budgetbegleitgesetz 2027–2028 beschlossen. Das Gesetzeswerk umfasst eine Reihe von Neuregelungen für Unternehmen sowie Steuerpflichtige, die gestaffelt in den kommenden Jahren wirksam werden.

Neben Anpassungen bei der Sachbezugsbewertung für betriebliche Elektrofahrzeuge und Änderungen bei Lohnnebenkosten stehen auch Weichenstellungen in der betrieblichen Altersvorsorge an, während weitere steuerliche Initiativen auf ministerieller Ebene diskutiert werden.

Sachbezug bei E-Dienstwagen und Anpassungen bei Abgaben

Für die Privatnutzung arbeitgebereigener Elektrofahrzeuge ohne CO?-Ausstoß greift ab dem 1. Januar 2027 eine neue Sachbezugsregelung. Demnach beträgt der Sachbezugswert monatlich 0,375 Prozent der Anschaffungskosten inklusive Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe (NoVA), gedeckelt auf höchstens 180 Euro pro Monat.

Zum 1. Januar 2028 ist eine weitere Anhebung vorgesehen: Der Satz steigt dann auf 0,625 Prozent beziehungsweise maximal 300 Euro monatlich. Im Jahr 2030 soll eine Evaluierung der Sachbezugswerteverordnung erfolgen; bis zu diesem Zeitpunkt sieht die Verordnungserläuterung keine weiteren Anpassungen vor.

Parallel dazu kommt es bei den Dienstgeberabgaben zu spürbaren Erhöhungen. Die pauschale Dienstgeberabgabe klettert ab dem 1. Januar 2027 von bisher 19,4 Prozent auf 23 Prozent. Dieser erhöhte Satz soll für die Jahre 2027 bis 2029 gelten, bevor er ab dem Jahr 2030 auf 21 Prozent sinken soll.

Die monatliche Geringfügigkeitsgrenze verbleibt 2027 bei 551,10 Euro, wobei bei einem Überschreiten die volle Pflichtversicherung nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) einsetzt. Auch die Schwelle für die Dienstgeberabgabe bleibt mit 826,65 Euro monatlicher Beitragsgrundlage je Dienstgeber unverändert.

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Höhere Belastungen bei Gehältern und Beitragsgrenzen

Die Anhebung der Dienstgeberabgabe führt für Betriebe zu messbaren Mehrkosten. Bei einer monatlichen Beitragsgrundlage von 1.000 Euro erhöht sich die Abgabe um 36 Euro pro Monat, was einem jährlichen Anstieg von 432 Euro entspricht. Bei einer Beitragsgrundlage von 2.000 Euro monatlich beläuft sich das Plus auf 72 Euro im Monat beziehungsweise 864 Euro im Jahr.

Für das Jahr 2027 wurde die Aufwertungszahl mit 1,046 festgesetzt. Infolgedessen steigt die monatliche Höchstbeitragsgrundlage in der Sozialversicherung von 6.930 Euro auf 7.410 Euro an.

Neuregelung der betrieblichen Altersvorsorge ab 2028

Ein weiteres Gesetzespaket betrifft die betriebliche Altersvorsorge: Der Nationalrat hat eine umfassende Reform beschlossen, die am 1. Januar 2028 in Kraft tritt. Im Rahmen der sogenannten Abfertigung Neu führen Arbeitgeber ab dem zweiten Beschäftigungsmonat unverändert 1,53 Prozent des Bruttoentgelts inklusive Sonderzahlungen an die Vorsorgekassen ab.

Neu ist die Veranlagungsstruktur: Vorsorgekassen dürfen künftig freiwillig ein Modell ohne Kapital- und Zinsgarantie sowie ein Lebenszyklusmodell offerieren. Die bisherige Variante mit Kapitalgarantie bleibt dabei weiterhin der gesetzliche Standard.

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Der NEOS-Abgeordnete Christoph Pramhofer rechnet für das garantiefreie Modell mit einer durchschnittlichen Jahresrendite von 4 Prozent. Branchenvertreter Andreas Zakostelsky verwies für Pensionskassen auf eine mögliche Rendite von jährlich 5 Prozent sowie auf einen Aktienanteil von 40 bis 50 Prozent je nach Börsenphase.

Ein neu eingeführter Generalpensionskassenvertrag ermöglicht Arbeitnehmern zudem die gebührenfreie Übertragung des Guthabens in eine lebenslange Zusatzpension. Bislang verfügten lediglich 25 Prozent der Beschäftigten über diese Übertragungsmöglichkeit, während 75 Prozent davon ausgeschlossen waren.

Bei Rentenantritt bleibt die Auszahlung weiterhin mit 6 Prozent Lohnsteuer möglich. Zudem verringern sich die maximalen jährlichen Veranlagungskosten ab 2028 von derzeit 0,8 Prozent auf 0,6 Prozent des verwalteten Vermögens.

Debatte um Spitzensteuersatz und Familienförderung

Neben den beschlossenen Maßnahmen liegen weitere Pläne auf dem Tisch. Nach vorliegenden Entwurfsunterlagen plant das SPÖ-geführte Finanzministerium, den Spitzensteuersatz von 55 Prozent ab 2027 bereits auf Einkommensteile ab 500.000 Euro anzuwenden, anstatt wie bisher ab einer Million Euro.

Dieser Steuersatz soll zudem künftig unbefristet gelten, während er nach aktueller Gesetzeslage bis 2029 befristet ist. Die vorgeschlagene Einkommensgrenze von 500.000 Euro soll nicht an die Inflation angepasst werden. Vorgesehen ist, mit diesen Mehreinnahmen eine Erhöhung des Kindermehrbetrags von derzeit 700 Euro auf 1.000 Euro jährlich pro Kind gegenzufinanzieren.

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