Bonpflicht-Reform, Läden

Bonpflicht-Reform: 30-Euro-Grenze entlastet kleine Läden ab 2027

04.06.2026 - 17:16:25 | boerse-global.de

Bundesfinanzminister Klingbeil plant Freigrenze von 30 Euro für Kassenbons und verschärft Sanktionen gegen Steuerbetrug bei Großunternehmen.

Bonpflicht-Reform: Entlastung für kleine Händler, härtere Regeln für Konzerne
Bonpflicht-Reform - Crumpled paper receipt next to a smartphone showing a digital receipt, with a blurred German flag in the background. 04.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Das Vorhaben entlastet kleine Unternehmen, verschärft aber die Regeln für große Betriebe.

Kleine Beträge, große Erleichterung

Das Papier der Ministeriumsspitze sieht eine schrittweise Abschaffung der Pflicht vor, jeden Kassenbon automatisch auszudrucken. Kernstück der Reform ist eine Freigrenze von 30 Euro. Bei Beträgen darunter müssen Händler keinen Beleg mehr automatisch aushändigen.

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Langfristig setzt das Ministerium auf digitale Alternativen. Statt Papier sollen künftig QR-Codes oder E-Mail-Bons die Regel werden. Besonders im Blick: Vereine und gemeinnützige Organisationen – für sie sind spezielle Härtefallregelungen vorgesehen.

Die Entlastung für die Wirtschaft ist beträchtlich: Rund 89 Millionen Euro jährlich sollen die neuen Regeln bringen. Allerdings fallen zunächst einmalige Umstellungskosten von knapp 100 Millionen Euro an. Betroffen sind schätzungsweise 114.800 Kassen.

Scharfe Sanktionen für Manipulation

Während kleine Läden und Cafés aufatmen können, zieht das Ministerium bei großen Unternehmen die Zügel an. Ab Januar 2027 müssen alle Betriebe mit einem Jahresumsatz von über 100.000 Euro manipulationssichere elektronische Kassen einsetzen.

Die Strafen für Verstöße sind drakonisch: Wer illegale Manipulationssoftware einsetzt, riskiert bis zu fünf Jahre Haft. Bei Verweigerung der neuen Registrierkassenstandards drohen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro.

Steuerreform als Zankapfel

Die Lockerung der Bonpflicht fällt in eine Zeit massiver fiskalischer Herausforderungen. Die schwarz-rote Koalition verhandelt über eine große Einkommensteuerreform, die zum 1. Januar 2027 in Kraft treten soll. Klingbeil verspricht Entlastungen für 95 Prozent der Arbeitnehmer – vor allem für Gering- und Mittelverdiener.

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Doch die Finanzierung bleibt umstritten. Die Reform könnte zwischen 20 und 30 Milliarden Euro kosten. Zur Gegenfinanzierung stehen Anpassungen der Reichensteuer, eine Vermögensteuer oder der Abbau von Subventionen im Raum.

Die Lage wird durch steigende Sozialausgaben zusätzlich erschwert. Der Rentenbeitragssatz soll bis 2028 auf 19,9 Prozent klettern. Die Bundesagentur für Arbeit meldet zudem einen deutlich höheren Finanzbedarf für 2026: Statt der geplanten vier Milliarden Euro benötigt sie 8,4 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt. Grund sind die gestiegenen Ausgaben für Arbeitslosigkeit – zwischen Januar und April 2026 legten sie um 17 Prozent zu.

Schuldenbremse: Kommission gescheitert

Während das Ministerium bei Steuer- und Verwaltungsreformen vorprescht, stockt es an anderer Stelle. Eine von Klingbeil eingesetzte Expertenkommission zur Reform der Schuldenbremse ist festgefahren.

Das vorgeschlagene Konzept „Finanzpfad-Plus" – eine flexible Schuldengrenze auf Basis der Gesamtverschuldung und des Wirtschaftswachstums – fand keine Mehrheit. Die SPD will bestimmte Investitionen von der Schuldenbremse ausnehmen, die Union lehnt neue Ausnahmen ab. Eine für eine Verfassungsänderung nötige Zweidrittelmehrheit im Bundestag gilt derzeit als unrealistisch. Die Arbeit der Kommission wird weithin als gescheitert betrachtet.

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