Bonpflicht, Kassenbons

Bonpflicht: Kassenbons unter 30 Euro entfallen, Kassen-Umzug ab 2027

04.06.2026 - 11:21:13 | boerse-global.de

Bundesfinanzminister Klingbeil will Kleinbeträge von der Bonpflicht ausnehmen und die Steuerfahndung verschärfen.

MBB Aktie: Ruhiger Handel - Bild: über boerse-global.de
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Bundesfinanzminister Lars Klingbeil will die umstrittene Bonpflicht deutlich entschärfen – und gleichzeitig die Steuerfahndung verschärfen.

Ein am 4. Juni vorgelegter Gesetzesentwurf sieht vor, dass Kassenbons für Beträge unter 30 Euro künftig nicht mehr ausgestellt werden müssen. Das dürfte vor allem Bäcker, Imbissbetreiber und Einzelhändler freuen, die seit Einführung der Bonpflicht 2020 über unnötigen Papierkram klagen.

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Pflicht zur Kassen-Nachrüstung ab 2027

Doch die Kehrseite der Erleichterung: Größere Unternehmen müssen ab Januar 2027 auf fälschungssichere elektronische Registrierkassen umstellen. Betroffen sind alle Firmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro.

Wer Manipulationssoftware einsetzt, dem droht künftig eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Das Finanzministerium stuft solche Eingriffe als Steuerstraftat ein. Verweigern Unternehmen die Umstellung auf die neuen Kassen, können Bußgelder von bis zu 25.000 Euro fällig werden.

Kosten und Entlastung im Überblick

Die Umstellung wird nicht billig: Die Regierung rechnet mit einmaligen Kosten von knapp 99 Millionen Euro für die betroffenen Betriebe. Langfristig sollen die Unternehmen jedoch entlastet werden – durch den Wegfall der Belegpflicht für Kleinstbeträge spart die Wirtschaft jährlich rund 89 Millionen Euro an Verwaltungsaufwand.

Digitalisierung der Finanzämter

Die Bonpflicht-Reform ist Teil eines größeren Pakets. Ein separater Entwurf für das Jahressteuergesetz 2026 – veröffentlicht am 26. Mai – treibt die Digitalisierung der Finanzverwaltung voran. Demnach dürfen Finanzämter künftig KI-Systeme mit nicht anonymisierten Steuerdaten trainieren – allerdings nur auf internen Servern und unter der Bedingung, dass die letzte Entscheidung beim Menschen bleibt.

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Bis zum 12. Juni können Fachverbände zu diesem Gesetzesentwurf Stellung nehmen. Ein endgültiger Beschluss wird für Ende 2026 erwartet.

E-Rechnung wird Pflicht

Auch in anderen Bereichen stehen Unternehmen vor Veränderungen. Ab dem 1. Januar 2027 wird die E-Rechnung für B2B-Firmen mit mehr als 800.000 Euro Umsatz verpflichtend. Ein Jahr später folgt dann die Pflicht für alle Unternehmen.

Im Arbeitsschutz gibt es ebenfalls eine Neuerung: Seit dem 29. Mai 2026 müssen erst Firmen ab 50 Beschäftigten eine Sicherheitsfachkraft bestellen – zuvor lag die Schwelle niedriger.

Steuerreform für Geringverdiener in der Schwebe

Parallel verhandelt die Bundesregierung über eine umfassende Einkommensteuerreform, die ab Januar 2027 vor allem niedrige und mittlere Einkommen entlasten soll. Klingbeil hat angekündigt, 95 Prozent der Arbeitnehmer besserstellen zu wollen.

Der Preis dafür ist hoch: Das Paket soll zwischen 20 und 30 Milliarden Euro kosten – die Finanzierung ist innerhalb der Koalition umstritten. Diskutiert werden eine Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags (derzeit 12.348 Euro im Jahr 2026) sowie eine Verschiebung der Spitzensteuersatz-Grenze. Eine Einigung wird bis Mitte Juli 2026 erwartet.

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