BMW-Abfindungen, München

BMW-Abfindungen: München prüft mögliche Gewerbesteuerausfälle bis 2029

Veröffentlicht am: 20.10.2026 um 05:01 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die ÖDP/BK/ML verlangt eine Einschätzung möglicher Gewerbesteuerausfälle; deren Höhe für München ist bislang ungeklärt.
Die Münchner Skyline in der Abenddämmerung mit Fokus auf die städtische Architektur. Illustration mit AI erstellt.

Das umfassende Stellenabbauprogramm des Automobilkonzerns BMW wirft im Münchner Rathaus steuerliche Fragen auf. Die Fraktion ÖDP/BK/ML im Stadtrat befürchtet erhebliche Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer für die bayerische Landeshauptstadt, die durch die anstehenden hohen Abfindungszahlungen des Konzerns verursacht werden könnten.

In einer Anfrage an Oberbürgermeister Dominik Krause fordert die Fraktion eine offizielle Einschätzung zu möglichen Steuerausfällen für die Jahre 2026 bis 2029 sowie Aufschluss darüber, ob entsprechende Risiken bereits in der kommunalen Haushaltsplanung berücksichtigt wurden. Wie hoch etwaige Mindereinnahmen tatsächlich ausfallen könnten, ist bislang noch offen.

Sorge vor Gewerbesteuerverlusten in Millionenhöhe

Hintergrund des parlamentarischen Vorstoßes sind Berichte über mögliche Millionenverluste bei den Gewerbesteuereinnahmen Münchens, die durch die steuermindernde Verbuchung der millionenschweren Personalrestrukturierung entstehen könnten.

Konkrete Schadenssummen für den städtischen Haushalt liegen derzeit allerdings noch nicht vor. Gewerbesteuerzahlungen von Großunternehmen bilden traditionell eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommune, weshalb bilanzwirksame Sondereffekte bei dort ansässigen Konzernen unmittelbar die kommunale Finanzplanung treffen können.

Geplanter Abbau von 8.000 Stellen bei BMW

Auslöser der Debatte ist das Restrukturierungsprogramm des Autobauers, der Ende des Vorjahres gut 85.800 Mitarbeiter beschäftigte. Der Konzern plant, bis Ende 2027 rund 8.000 Stellen abzubauen. Das betrifft vor allem Verwaltung und Entwicklung in Deutschland, während die Produktion ausgenommen bleibt.

Wie der Vorstandsvorsitzende Milan Nedeljkovic darlegte, strebt das Unternehmen ab 2028 jährliche Einsparungen in Höhe von einer Milliarde Euro an. Die Kosten für das Abbauprogramm belaufen sich demnach auf einen dreistelligen Millionenbetrag, wobei rund 8.000 von 40.000 Beschäftigten per Abfindung das Unternehmen verlassen sollen.

Notwendig wurde dieser Schritt unter anderem durch rückläufige China-Auslieferungen, die im dritten Quartal um rund ein Viertel sanken, nachdem Mitte Juni bereits eine Gewinnwarnung ausgesprochen worden war.

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Der Start des Abfindungsprogramms erfolgte am 8. Oktober 2026 per E-Mail an Zehntausende Angestellte im indirekten Bereich. Aufgrund des enormen Andrangs kollabierte das interne Anmeldeportal am selben Tag stundenlang wegen zu vieler Zugriffe. Die eingegangenen Interessensbekundungen werden seither priorisiert abgearbeitet, während neue Anfragen zunächst warten müssen.

Für den freiwilligen Ausstieg gibt es zwei Fristen: den 31. März 2027 sowie den 31. Oktober 2027. Mitarbeiter, die sich für einen früheren Ausstieg entscheiden, erhalten eine Turboprämie. Zudem werden Beschäftigten über 55 Jahren bis zum Programmende am 31. Oktober 2027 Sonderleistungen als BMW-Rentner gewährt.

Dimensionen der Abfindungen und steuerliche Auswirkungen

Aus Industriekreisen verlautete, dass Abfindungszahlungen in Einzelfällen mehr als 650.000 Euro erreichen können. Ein BMW-Sprecher lehnte eine Kommentierung dieser Summen ab, und das Unternehmen bestätigte derartige Beträge nicht. Für langjährige, ältere Beschäftigte bewegen sich die Abfindungen laut Berichten teilweise bei mehreren Hunderttausend Euro.

Branchenweit sind solche Größenordnungen nicht unüblich: So zahlte Volkswagen vor zwei Jahren ohne Turboprämie rund 404.700 Euro Abfindung, während Mercedes Teamleitern mit vielen Dienstjahren im Vorjahr rund eine halbe Million Euro zahlte.

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Neben den Auswirkungen auf Konzerngewinn und Gewerbesteuer haben die Summen auch erhebliche einkommensteuerliche Konsequenzen für die Betroffenen. Eine Beispielrechnung nach dem Einkommensteuertarif 2026 verdeutlicht dies: Bei einer Abfindung von 650.000 Euro ohne weiteres Einkommen belaufen sich Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag auf 229.300 Euro, sodass netto 420.700 Euro verbleiben.

Kommen im selben Kalenderjahr 280.000 Euro sonstiges Einkommen hinzu, steigt die Steuerbelastung auf 308.600 Euro und der Nettobetrag sinkt auf 341.400 Euro, was einer Differenz von rund 80.000 Euro entspricht. Zur Abmilderung der Progression kann die sogenannte Fünftelregelung herangezogen werden. Die durchschnittliche Höhe der Abfindungen ist nicht bekannt.

Neben den finanziellen Faktoren birgt das Programm auch betriebliche Risiken: Führungskräfte-Coach Christian Thiele warnte davor, dass durch den Abgang erfahrener Fachkräfte viel Wissen verloren gehen könne und die Arbeitsbelastung für die verbleibenden Beschäftigten steigen dürfte.

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