BMAS-Hitzeschutz, Schritte

BMAS-Hitzeschutz: Sechs Schritte sollen Betriebe auf heiße Tage vorbereiten

Veröffentlicht am: 01.10.2026 um 01:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das Ministerium legt einen sechsstufigen Ansatz für betrieblichen Hitzeschutz vor und prüft eine mögliche Aufnahme in Arbeitsstättenregeln.

BMAS empfiehlt Betrieben systematischen Schutz vor Hitze am Arbeitsplatz
Heller, sonnendurchfluteter Innenraum einer Industriehalle mit großen Fensterfronten und sichtbarer Belüftungstechnik. Illustration mit AI erstellt.

Steigende Temperaturen und anhaltende Hitzeperioden stellen Betriebe vor wachsende Herausforderungen beim Gesundheitsschutz der Beschäftigten. Um Arbeitgebern praxisnahe Hilfestellungen an die Hand zu geben, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Ende Juli 2026 die Empfehlungen „Sicher und gesund durch die heißen Tage“ herausgegeben.

Das Papier ergänzt vorangegangene Leitlinien vom Mai 2026. Es handelt sich dabei formal nicht um rechtlich bindende Richtlinien, sondern um eine Orientierungshilfe für die betriebliche Praxis. Im Mittelpunkt steht der strategische Wechsel von kurzfristigen Ad-hoc-Reaktionen hin zu präventiven, fest verankerten Hitzeschutzkonzepten.

Systematischer Hitzeschutz in sechs Schritten

Bislang reagieren viele Betriebe erst bei extremen Außentemperaturen mit spontanen Einzelmaßnahmen wie dem Verteilen von Getränken oder dem Lüften in den Morgenstunden. Das BMAS zielt mit seinen Empfehlungen darauf ab, den Hitzeschutz systematisch in die bestehende Gefährdungsbeurteilung einzubinden und sich an den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A3.5) zu orientieren.

Dafür schlägt das Ministerium einen strukturierten Prozess in sechs Schritten vor:

  1. Akteure einbinden: Relevante betriebliche Beteiligte wie Betriebsärzte, Sicherheitsfachkräfte und Betriebsräte frühzeitig an einen Tisch bringen.
  2. Bereiche und Risikogruppen erfassen: Arbeitsbereiche analysieren sowie besonders gefährdete Beschäftigte identifizieren, etwa Personen mit Vorerkrankungen oder Mitarbeitende im Freien.
  3. Risiken beurteilen: Konkrete Gefährdungen durch Hitze und UV-Strahlung am Arbeitsplatz ermitteln und bewerten.
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  1. Maßnahmen festlegen: Schutzvorkehrungen nach dem STOP-Prinzip (Substitution, technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen) definieren und an den Temperaturschwellen der ASR A3.5 ausrichten.
  2. Kommunizieren: Schutzkonzepte transparent an die gesamte Belegschaft vermitteln und klare Verhaltenshinweise geben.
  3. Überprüfen: Die Wirksamkeit der getroffenen Vorkehrungen nach dem Ende der Hitzeperiode strukturiert nachbereiten und bei Bedarf nachjustieren.

Perspektiven für die Arbeitsstättenregeln

Das Ministerium beabsichtigt, die Praxistauglichkeit und Wirkung der Empfehlungen zu evaluieren. Sollten sich die vorgeschlagenen Schritte im Betriebsalltag bewähren, könnten die Maßnahmen künftig fest in die ASR 5.1 aufgenommen werden. Ein solcher Schritt würde den Leitfaden von einer unverbindlichen Handlungsempfehlung in das Regelwerk des technischen Arbeitsschutzes überführen.

Die Notwendigkeit strukturierter Schutzkonzepte wird auch von medizinischer Seite unterstrichen. Vor dem Hintergrund der Belastungen im Sommer 2026 und der Erwartung häufigerer sowie intensiverer Hitzeperioden forderte die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen unlängst verbindliche Mindeststandards sowie ein gemeinsames Förderprogramm von Bund und Land für Einrichtungen des Gesundheitswesens.

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Für Unternehmen bedeutet der Vorstoß des BMAS, dass Hitze- und UV-Belastungen zunehmend als regulärer Bestandteil des betrieblichen Risikomanagements betrachtet werden müssen. Eine frühzeitige Implementierung der sechs Schritte ermöglicht es Arbeitgebern, Arbeitsabläufe rechtzeitig anzupassen und gesundheitliche Ausfälle in den Sommermonaten zu minimieren.

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