Biostoffverordnung: BMAS-Entwurf streicht Schriftformerfordernisse
Veröffentlicht am: 31.10.2026 um 15:48 Uhr | Redaktion boerse-global.deIm Oktober 2025 fasste das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) strategische Überlegungen in einem Konzept für einen effizienten und bürokratiearmen Arbeitsschutz zusammen. Der Vorstoß löste eine Grundsatzdebatte über die künftige Ausrichtung betrieblicher Schutzmaßnahmen aus.
Während die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) in dem Konzept einen spürbaren Beitrag zum Bürokratieabbau sowie für mehr Effizienz im Arbeitsschutz sieht, tragen auch die Gewerkschaften keine Einwände gegen eine höhere Zielgenauigkeit und Effizienzsteigerungen vor.
Fachautoren betrachten die vorgeschlagenen Maßnahmen hingegen skeptischer: Bei genauerer Betrachtung bergen die Ansätze aus ihrer Sicht das Potenzial einer ernsthaften Bedrohung für die Gesundheit der Beschäftigten.
Nachwirkungen der Pandemie und neue Belastungsprofile
In der fachlichen Debatte wird betont, dass die Corona-Pandemie grundlegende Schwächen des deutschen Arbeitsschutzsystems offengelegt habe. In Fachbeiträgen wird diskutiert, ob es in der Zeit nach der Pandemie tatsächlich zu einer nachhaltigen Aufwertung der betrieblichen Kultur für Gesundheit, Sicherheit und Prävention kommt.
Zudem steht die Frage im Raum, inwieweit resilientere Arbeitsmodelle infolge von Digitalisierung und Homeoffice neue gesundheitliche Herausforderungen für Arbeitnehmer hervorrufen.
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Reform der Biostoffverordnung und digitale Vorgaben
Konkrete Änderungen zeichnen sich auch im Verordnungsrecht ab. Am 24. August 2026 legte das BMAS einen Referentenentwurf zur Änderung der Biostoffverordnung vor. Dieser zielt darauf ab, die EU-Richtlinie 2000/54 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe sowie die Richtlinie 2010/32 zur Vermeidung von Verletzungen durch scharfe oder spitze Instrumente im Krankenhaus- und Gesundheitssektor umzusetzen. Zur Verringerung bürokratischer Lasten sieht der Entwurf unter anderem die Abschaffung bisheriger Schriftformerfordernisse vor.
Der Bundesverband selbstständiger Arbeitsmediziner und freiberuflicher Betriebsärzte (BsAfB e. V.) begrüßt Modernisierung, Digitalisierung und Bürokratieabbau in der Biostoffverordnung grundsätzlich, mahnt jedoch konkrete Nachbesserungen an.
So müssten digitale Unterweisungen nach Paragraph 14 tätigkeits- und risikogerecht gestaltet sein; in den Schutzstufen 3 und 4 seien persönliche und praktische Anteile unverzichtbar. Ferner fordert der Verband, dass die arbeitsmedizinische Beratung stets dialogisch bleiben müsse.
Zentrale Expositionsregister nach Paragraph 7 befürwortet der Verein, sofern eine langfristige Aufbewahrung, der Zugang für Beschäftigte sowie die Datenportabilität sichergestellt sind.
Bei mobilen Tätigkeiten gemäß Paragraph 2 müssten zudem Sicherheitsinstrumente und sichere Abwurfbehälter erhalten bleiben. Das Verbot von Dauermaßnahmen dürfe lediglich belastende persönliche Schutzausrüstung sowie Schutzkleidung umfassen, während bei Gefährdungsbeurteilungen auch Mischexpositionen zu berücksichtigen seien.
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Zudem fordert der BsAfB e. V. eine abgestimmte Beteiligung des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) und des Ausschusses für Arbeitsmedizin (AfAMed).
Risikobasierter Ansatz im Arbeitsschutzgesetz
Auch auf gesetzlicher Ebene vollzieht sich eine strukturelle Neuausrichtung. Der Deutsche Bundestag leitete mit einer Reform des Arbeitsschutzgesetzes einen Kurswechsel ein: Bislang starre Regelungen zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten werden durch einen risikobasierten Ansatz ersetzt.
Betriebe erhalten damit größere Spielräume, tragen jedoch zugleich eine gewachsene Verantwortung, Gefährdungen im eigenen Umfeld selbstständig zu identifizieren, systematisch zu bewerten und wirksame Maßnahmen einzuleiten.
Diesen Wandel in den Betrieben beobachtet auch die Praxis. John Crossman, Process Safety Consultant bei Sphera, stellt fest, dass sich der Arbeitsschutz zunehmend von einer reinen Pflichterfüllung gesetzlicher Vorgaben zu einem strategischen Erfolgsfaktor für Unternehmen entwickelt.
