Biosicherheit, QS-Zertifizierung

Biosicherheit ab Juli: QS-Zertifizierung droht bei fehlender Bewertung

23.06.2026 - 20:24:40 | boerse-global.de

Ab Juli droht QS-Betrieben ohne Biosicherheitsbewertung eine Sperre. Auch Antibiotikameldung und Anbindehaltung werden strenger.

QS-Zertifizierung: Neue Biosicherheitspflicht ab Juli 2026
Biosicherheit - Nahaufnahme einer digitalen Schnittstelle mit Daten zur Tiergesundheit in einem modernen Stall, symbolisiert neue Vorschriften in der Viehzucht. 23.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Ab dem 1. Juli müssen Rinder- und Schweinehalter eine Biosicherheitsbewertung vorlegen. Wer die Frist verpasst, riskiert den temporären Ausschluss aus dem QS-Zertifizierungssystem. Die Maßnahme soll Seucheneinträge verhindern und die Stallhygiene verbessern.

Biosicherheit und Antibiotika-Meldung

Die neue Biosicherheitsbewertung betrifft alle QS-zertifizierten Betriebe. Sie müssen nachweisen, dass sie Vorkehrungen gegen Krankheitseinträge getroffen haben. Fehlt der Nachweis, droht eine QS-Sperre – dann ist die Vermarktung über das System vorerst gestoppt.

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Nur einen Monat später, am 1. August, folgen verschärfte Regeln bei der Antibiotikameldung. Die Dokumentationspflichten für Tierarzneimittel werden ausgeweitet. Ziel ist eine lückenlose Überwachung des Medikamentenverbrauchs in der Nutztierhaltung.

Landkreis verbietet Anbindehaltung

In Niedersachsen hat der Landkreis Lüneburg die Anbindehaltung von Rindern per Allgemeinverfügung untersagt – und zwar ab sofort. Für betroffene Betriebe gelten Übergangsfristen: Bei ganzjähriger Anbindehaltung sind es 18 Monate, bei saisonaler oder kombinierter Haltung bis zu fünf Jahre. Die Kreisverwaltung fordert zugleich eine bundeseinheitliche gesetzliche Grundlage.

Parallel dazu digitalisiert die Verwaltung ihre Prozesse. Der Landkreis Neuwied hat einen neuen Online-Dienst eingeführt. Statt Papierformularen können Landwirte ihre Tierhaltungen jetzt digital an-, um- oder abmelden. Das System erfasst Rinder, Schweine, Geflügel, Bienen, Einhufer und Kameliden.

EU lockert Öko-Verordnung

Aus Brüssel gibt es gute Nachrichten für die Biobranche. Die EU-Ökoverordnung wird noch 2026 überarbeitet. Kernpunkte: Junggeflügelställe müssen künftig keinen Auslauf mehr haben, solange die Tiere nicht vollständig befiedert sind. Der Anteil von fünf Prozent konventionellem Eiweiß im Biofutter bleibt dauerhaft erlaubt. Und bei bestimmten Wurmmitteln entfällt die Wartezeit komplett – vorausgesetzt, der Hersteller bestätigt das mit einer Null-Tage-Angabe.

Die Schweiz geht einen anderen Weg: Ab Mitte 2027 soll eine neue Tierwohl-Kennzeichnung für Fleisch, Eier und Milch kommen. Produkte müssen dann markiert werden, wenn bei ihrer Erzeugung schmerzhafte Eingriffe wie Kastrationen oder Enthornungen ohne Betäubung durchgeführt wurden. Die Vernehmlassung dazu läuft bis zum 13. Oktober 2026.

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Schweinepreise auf Talfahrt

Trotz Grillsaison und Fußball-WM: Schweinehalter stecken in der Krise. Der Erzeugerpreis fiel auf rund 1,50 Euro pro Kilogramm – der niedrigste Stand seit 2022. Die Verbraucherpreise im Handel bleiben dagegen stabil bei etwa acht Euro pro Kilogramm. Die Schere zwischen Erzeuger- und Ladenpreis wird immer größer.

In der Rinderzucht gibt es dagegen eine positive Nachricht: Das Projekt KuhVision feiert zehnjähriges Bestehen. Seit dem Start am 1. Juli 2016 haben über 3.000 Betriebe an dem Programm zur typisierten Holsteinzucht teilgenommen. Mittlerweile sind 33,5 Prozent aller Herdbuchkühe in Deutschland in diesem System erfasst – ein Beleg für den Fortschritt bei Gesundheitszuchtwerten und Leistungsdokumentation.

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