Bildschirmarbeitsbrille: Chef zahlt ab drei Stunden täglich
Veröffentlicht am: 27.07.2026 um 06:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Wer regelmäßig am Monitor arbeitet, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine spezielle Bildschirmarbeitsbrille – bezahlt vom Arbeitgeber. Die gesetzlichen Regelungen legen genau fest, wann Unternehmen zahlen müssen.
Ab wann der Chef zahlen muss
Der Anspruch greift, wenn die Bildschirmarbeit einen wesentlichen Teil der Arbeitszeit ausmacht. Konkrete Zeitgrenzen liefert etwa die österreichische Bildschirmarbeitsverordnung (§ 12): Mehr als drei Stunden pro Tag oder mehr als zwei Stunden am Stück vor dem Monitor – dann wird die Brille zur Pflichtleistung des Arbeitgebers.
Wichtig: Das gilt auch im Homeoffice. Die Verordnung erfasst alle Arbeitsorte gleichermaßen. Ziel ist es, typische Beschwerden wie Augenermüdung, Kopfschmerzen oder Verspannungen gar nicht erst entstehen zu lassen.
Keine normale Lesebrille
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Eine Bildschirmarbeitsbrille unterscheidet sich technisch von einer herkömmlichen Lese- oder Gleitsichtbrille. Sie muss exakt auf den Abstand zwischen Augen, Monitor und Tastatur abgestimmt sein. Die Gläser müssen entspiegelt und dürfen nicht getönt sein – nur so ist die Sicht auf die Arbeitsmittel optimal.
Der Arbeitgeber trägt die Kosten für medizinisch notwendige Leistungen. Für die Fassung und besondere Veredelungen gibt es keine gesetzliche Preisobergrenze – die Erstattung muss sich aber am zweckmäßigen Maß orientieren. Zusätzlich müssen Unternehmen die nötigen Augenuntersuchungen während der Arbeitszeit ermöglichen und das Gehalt weiterzahlen.
So läuft die Beantragung
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Der Prozess folgt einem klaren Ablauf: Zuerst muss ein Augenarzt oder Optiker den Bedarf feststellen. Die erste Untersuchung ist vor Aufnahme der Bildschirmarbeit fällig, danach alle drei Jahre. Treten zwischendurch Sehbeschwerden auf, können Beschäftigte eine außerordentliche Untersuchung verlangen.
Liegt die ärztliche Empfehlung vor, informieren Arbeitnehmer ihren Chef. Der klügste Schritt: Vor der Bestellung einen Kostenvoranschlag einreichen und die Übernahme abklären. Erst nach der Freigabe wird die individuelle Sehhilfe angefertigt.
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