Bielefeld, Wohnungsschutz

Bielefeld plant Wohnungsschutz: Airbnb-Vermietung ab 2027 genehmigungspflichtig

Veröffentlicht am: 22.09.2026 um 13:34 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Bielefeld legt neue Vorgaben für Kurzzeitvermietungen vor: Ab 90 Tagen soll eine Genehmigung gelten, der Ratsentscheid ist für Oktober geplant.

Bielefeld plant strengere Regeln für Ferienwohnungen ab 2027
Eine ruhige Wohnstraße mit Backsteingebäuden in einem deutschen Stadtviertel bei Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Die Stadt Bielefeld will den Markt für Ferienwohnungen künftig strenger regulieren und gegen die Umwandlung von regulärem Wohnraum in Kurzzeitunterkünfte vorgehen. Baudezernentin Claudia Koch hat dem Stadtentwicklungsausschuss den Entwurf einer neuen Zweckentfremdungssatzung vorgelegt. Die Regelung soll ab 2027 greifen, sofern der Rat der Stadt den Plänen zustimmt.

Ziel der Satzung ist es, die Nutzung von Wohnraum für Plattformen wie Airbnb und Booking sowie als Monteursunterkünfte einzuschränken, um mehr Wohnungen für klassische Mietverhältnisse zu sichern.

Baudezernentin Claudia Koch betonte dazu, die Stadtverwaltung wolle sicherstellen, dass Wohnraum wieder für den Zweck zur Verfügung stehe, für den er ursprünglich vorgesehen sei. Als wesentliche Begründung für das geplante Vorgehen führt die Stadt die angespannte Marktlage an: Demnach stehen derzeit nur etwa 0,3 Prozent der Wohnungen im Stadtgebiet leer.

Registrierungspflicht und Genehmigung ab 90 Tagen Vermietung

Der von der Verwaltung ausgearbeitete Entwurf sieht klare Hürden für die gewerbliche und private Kurzzeitvermietung vor. Wer Wohnungen künftig auf diese Weise anbieten möchte, muss dafür einen entsprechenden Antrag stellen und die ausdrückliche Zustimmung der Stadtverwaltung einholen.

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Zudem soll eine sogenannte Wohnraum-Identitätsnummer eingeführt werden, die Vermieter künftig verpflichtend in sämtlichen Inseraten auf den Vermittlungsportalen angeben müssen.

Eine zentrale Schwelle betrifft die Dauer der Vermietung: Wohnungen, die an mehr als 90 Tagen im Jahr an Gäste oder Monteure vergeben werden, sollen grundsätzlich einer behördlichen Genehmigungspflicht unterliegen.

Ratsbeschluss für Anfang Oktober 2026 anvisiert

Über den Verordnungsentwurf wird nun in den politischen Gremien beraten. Sofern die Fachausschüsse dem Vorhaben zustimmen, könnte der Rat der Stadt Bielefeld die Satzung bereits Anfang Oktober 2026 beschließen.

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Aus der Kommunalpolitik gibt es bereits Unterstützung für das Vorhaben. Die Bielefelder Ratsfraktion der Grünen begrüßte den von der Verwaltung vorgelegten Entwurf.

Aus Sicht der Fraktion sei die Satzung geeignet, die Gesamtzahl der Ferienwohnungen zu verringern und den lokalen Wohnungsbestand wirksam vor dauerhaftem Leerstand sowie der Zweckentfremdung durch Ferien- und Kurzzeitvermietungen zu bewahren.

Die Grünen hatten eine solche Handhabe bereits seit 2020 gefordert und entsprechende Vorgaben in ihren Kommunalwahlprogrammen für die Jahre 2020 und 2025 verankert.

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