BGH-Urteile, Gläubiger

BGH-Urteile 11. Juni: Gläubiger dürfen Schufa-Kosten nicht abwälzen

13.06.2026 - 05:28:56 | boerse-global.de

Der BGH verbietet die Umlage von Bonitätsabfragen auf säumige Zahler. Datenschützer kritisieren zudem KI-Training mit Steuerdaten.

BGH-Urteil: Schufa-Kosten nicht mehr auf Schuldner abwälzbar
BGH-Urteile - Eine stilisiertes, leuchtendes neuronales Netz über Finanzdokumenten und Gesetzestexten, das Datenschutz und KI in der Finanzwelt darstellt. 13.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 11. Juni 2026 zwei wegweisende Urteile gesprochen (Az. VII ZR 93/25 und VII ZR 96/25). Die Richter stellten klar: Eine Bonitätsauskunft vor Klageerhebung ist für das spätere Verfahren nicht nötig. Damit entfällt die Grundlage für eine gängige Inkasso-Praxis.

Datenschützer warnen vor KI-Training mit echten Steuerdaten

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz (BfDI) hat schwere Bedenken gegen das geplante Jahressteuergesetz 2026 angemeldet. Kern des Streits: Finanzämter sollen echte, nicht anonymisierte Steuerdaten zum Training künstlicher Intelligenz nutzen dürfen. Die Stellungnahmefrist endete am 12. Juni 2026.

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Die Aufsichtsbehörde warnt vor einem konkreten Risiko: Die KI könnte personenbezogene Daten „memorisieren" – also unbewusst abspeichern. Es fehlen zudem präzise Rechtsgrundlagen und klare Löschroutinen. Besonders heikel: Der Konflikt zwischen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten und der DSGVO-Löschpflicht bleibt bei Backups und Logfiles ungelöst.

Mehr Rechte für Betroffene – bei Impfschäden und Zwangsversteigerungen

Der BGH stärkt an anderer Stelle die Informationsrechte. Am 9. März 2026 entschied das Gericht (Az. VI ZR 335/24): Bei vermuteten Impfschäden reicht ein plausibler Zusammenhang für einen Auskunftsanspruch nach dem Arzneimittelgesetz. Eine überwiegende Wahrscheinlichkeit muss nicht nachgewiesen werden.

Auch bei Zwangsversteigerungen gibt es mehr Transparenz. Seit dem 21. Mai 2026 (Az. V ZB 90/25) haben Bietinteressenten Anspruch auf ungeschwärzte Akteneinsicht – inklusive des Namens des Eigentümers. Die Begründung: Kontaktaufnahme mit dem Schuldner könnte zu höheren Geboten führen. Die Weitergabe zu verfahrensfremden Zwecken bleibt verboten.

DSGVO-Bußgelder: Gerichte zeigen Milde

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Das Landgericht Berlin hat ein Rekordbußgeld gegen Deutsche Wohnen drastisch reduziert: von 14,5 Millionen auf 900.000 Euro. Der Vorwurf: fehlende Löschung von Mieterdaten aus den Jahren 2018 und 2019.

Das Gericht bestätigte zwar den Verstoß gegen die Datenminimierung. Es wertete aber die Kooperationsbereitschaft des Unternehmens strafmildernd. Zudem fiel der Verstoß in die Einführungsphase der DSGVO. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Entscheidung reiht sich in eine differenzierte Rechtsprechung ein. Während die anwaltliche Schweigepflicht datenschutzrechtlichen Auskunftsansprüchen vorgeht, müssen Kliniken im Schadensfall die Adressen von Mitpatienten herausgeben – so der BGH in früheren Verfahren.

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