BGB-Zinssatz, Bundesbank

BGB-Zinssatz: Deutsche Bundesbank erhöht auf 1,52 Prozent

05.07.2026 - 01:30:41 | boerse-global.de

Der IDW-Basiszinssatz verharrt bei 3,5 Prozent, während der BGB-Zinssatz steigt. Neue BFH-Urteile und Steuerreformpläne prägen die Bewertungslandschaft.

Basiszinssatz bleibt stabil: Auswirkungen auf Unternehmensbewertungen
BGB-Zinssatz - Ein Finanzrechner mit Zahlen auf dem Display, im Hintergrund verschwommene Dokumente und Diagramme, die Unternehmensbewertung symbolisieren. 05.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Juli 2026 unverändert bei 3,50 Prozent. Der Wert liegt damit seit Februar 2026 auf konstantem Niveau – nachdem er zum Jahreswechsel noch bei 3,25 Prozent stand.

Kapitalkosten auf mehrjährigem Hoch

Die langfristige Entwicklung zeigt eine deutliche Stabilisierung. Lag der Satz im Januar 2021 mit minus 0,20 Prozent noch im negativen Bereich, kletterte er Anfang 2023 auf 2,00 Prozent. Der aktuelle Wert von 3,50 Prozent (ungerundet 3,57 Prozent) markiert ein mehrjähriges Hoch.

Für die Berechnung der Eigenkapitalkosten ist neben dem Basiszinssatz auch die Marktrisikoprämie entscheidend. Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) hatte diesen Korridor im September 2025 auf 5,25 bis 6,75 Prozent vor Steuern festgesetzt. Bei einem Beta-Faktor von 1,0 ergeben sich daraus standardisierte Eigenkapitalkosten von 9,50 Prozent.

Diese Kennzahlen bilden das Fundament aktueller Bewertungsmodelle – etwa beim Börsengang des Raumfahrtunternehmens SpaceX Mitte Juni 2026.

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BGB-Zinssatz steigt dagegen

Ganz anders die Entwicklung beim Basiszinssatz nach § 247 BGB: Die Deutsche Bundesbank erhöhte diesen zum 1. Juli 2026 von 1,27 auf 1,52 Prozent. Grundlage ist der Hauptrefinanzierungssatz der EZB, der am 30. Juni 2026 bei 2,40 Prozent lag.

Die Erhöhung wirkt sich direkt auf Verzugszinsen aus. Für Verbrauchergeschäfte ergibt sich ein Satz von 6,52 Prozent, bei Unternehmenstransaktionen sind es 10,52 Prozent. Experten betonen die Bedeutung dieser Differenzierung für steuerliche und handelsrechtliche Berichtspflichten.

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Neue Urteile und Gesetzespläne

Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied Ende März 2026: Aufwendungen aus Rückstellungen für Kartellgeldbußen mit ahndendem Charakter müssen im vereinfachten Ertragswertverfahren dem Ausgangswert hinzugerechnet werden. Die Richter sehen darin außerordentliche Aufwendungen.

Parallel konkretisieren sich die Pläne für das Jahressteuergesetz 2026. Der Entwurf vom Mai 2026 sieht vor, Nachzahlungszinsen ab dem 1. Januar 2027 auf monatlich 0,3 Prozent festzulegen. Anfang Juli 2026 beschloss der Koalitionsausschuss zudem eine Einkommensteuerreform mit milliardenschweren Entlastungen – und einer Ausweitung der Reichensteuer ab 250.000 Euro zu versteuerndem Einkommen.

Seit dem 3. Juli 2026 gilt zudem eine Neuregelung zur Grunderwerbsteuer bei Share Deals: Künftig hat der Zeitpunkt des Signings Vorrang vor dem Closing. Das Gesetz zur Modernisierung des Steuerberatungsrechts ordnet damit die zeitliche Zurechnung von Unternehmensbeteiligungen bei Grundstücksgesellschaften neu.

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