BFH-Urteil, Sonderzahlungen

BFH-Urteil: Sonderzahlungen bleiben steuerfrei bei Anrechnung

19.06.2026 - 21:40:07 | boerse-global.de

Die Region Hannover erhält vom ADFC das silberne Siegel als fahrradfreundliche Arbeitgeberin. Die Auszeichnung würdigt Investitionen in Fahrradinfrastruktur und Dienstradleasing.

ADFC-Siegel für Hannover: Fahrradfreundliche Arbeitgeberin ausgezeichnet
BFH-Urteil - Ein modernes E-Bike ist in einem gut beleuchteten, organisierten Fahrradparkbereich vor einem Bürogebäude abgestellt, was nachhaltige Mobilität am Arbeitsplatz symbolisiert. 19.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) verlieh der Verwaltung am 18. Juni das silberne Siegel als fahrradfreundliche Arbeitgeberin. Die Auszeichnung gilt für drei Jahre und würdigt das Engagement für die 3.157 Beschäftigten.

Konkret installierte die Region 159 Fahrradbügel mit 312 Stellplätzen. Davon sind 62 überdacht und 42 abschließbar. Seit 2023 bietet die Verwaltung zudem Dienstrad-Leasing an – 156 Mal wurde das Angebot bereits genutzt. Für das Frühjahr 2027 sind weitere 128 Stellplätze geplant. Ziel: Klimaneutralität bis 2035.

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BFH-Urteil: Steuerfreie Sonderzahlungen auch bei Anrechnung

Der Bundesfinanzhof (BFH) sorgte Mitte Juni für Klarheit bei der Lohnsteuer. Das am 18. Juni veröffentlichte Urteil (VI R 25/24) stellt klar: Sonderzahlungen bleiben auch dann steuerfrei, wenn Arbeitgeber sie auf andere freiwillige Leistungen wie Urlaubsgeld anrechnen. Eine solche Umwidmung gilt nicht als schädliche Gehaltsumwandlung.

Für Mobilitäts-Benefits ist das relevant. Arbeitgeber können steuerfreie Sachzuwendungen wie Tankgutscheine bis 50 Euro pro Monat gewähren. Wichtig: Die Gutscheine müssen seit Januar 2022 die Kriterien des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) erfüllen. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.

E-Bike-Markt erholt sich – neue Technologien

Nach einer Phase der Überproduktion zeigt der Markt für Elektrofahrräder Stabilisierungstendenzen. Bosch meldete am 18. Juni, dass die Absatzkrise überwunden sei. Für Deutschland rechnen Experten mit rund zwei Millionen verkauften E-Bikes pro Jahr, europaweit mit fünf Millionen.

Der Trend geht zu leichteren, urbanen Modellen. Neue Antriebssysteme – kompakte Akkus mit 360 Wattstunden und spezielle Nabenmotoren für die Hinterachse – sollen diesen Marktanteil auf fünf bis zehn Prozent steigern. Ab Juli gibt es zudem ein digitales Zertifikat, das Auskunft über den Zustand von Akku und Antrieb gibt. Das soll die Werthaltigkeit im Gebrauchtmarkt erhöhen.

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Lastenräder und Steuerreform: Was Unternehmen wissen müssen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) forciert den Umstieg auf fahrradgebundenen Lastenverkehr. Gefördert werden E-Lastenfahrräder und -anhänger, um Emissionen wie Feinstaub und Stickoxide in Städten zu reduzieren.

Parallel plant die Bundesregierung eine umfassende Steuervereinfachung. Finanzminister Klingbeil strebt zum 1. Juli 2026 ein Reformpaket an. Diskutiert werden Entlastungsvarianten zwischen zehn und 20 Milliarden Euro. Kernpunkte: eine Arbeitstagspauschale und die Deckelung der Steuerbelastung auf Unternehmensgewinne bei 25 Prozent.

Für Unternehmen, die ihren Fuhrpark um elektrische Fahrzeuge erweitern, gibt es spezifische Abschreibungsregeln. Eine 75-prozentige Sonderabschreibung ist für E-Fahrzeuge möglich, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden. Achtung: Klassisches Leasing ist oft ausgeschlossen, da das Fahrzeug steuerlich dem Leasinggeber zugerechnet wird. Bei offenen Leasingverträgen kann die Abschreibung hingegen beim Nutzer erfolgen.

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