BFH-Urteil, Ehepaare

BFH-Urteil: Ehepaare mit Steuerklassen III/ V brauchen Erklärung

Veröffentlicht: 03.06.2026 um 04:50 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Der Bundesfinanzhof konkretisiert die Abgabepflicht für Eheleute. Auch Krankengeld und Reformpläne zum Ehegattensplitting sind Thema.

BFH-Urteil: Ehepaare mit Steuerklassen III/V brauchen Erklärung Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de
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Besonders Ehepaare mit bestimmten Steuerklassen und Empfänger von Lohnersatzleistungen müssen genau aufpassen – sonst drohen Nachzahlungen über Jahre.

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BFH-Urteil: Steuerklassen-Kombination III und V unter der Lupe

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit einem Urteil vom 2. Juni 2026 (Az. VI R 14/22) klargestellt, wann Ehepaare zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Entscheidend ist: Nutzen Eheleute die Kombination der Steuerklassen III und V, müssen sie in der Regel eine Steuererklärung einreichen – und zwar immer dann, wenn sich ihre Einkommensverhältnisse im Laufe des Jahres ändern.

Das kann etwa passieren, wenn ein Partner neu in den Beruf einsteigt oder sich das Verhältnis der beiderseitigen Einkommen deutlich verschiebt. Experten des Bundes der Steuerzahler warnen: Die automatische Übermittlung der Lohnsteuerdaten an das Finanzamt entbindet nicht von dieser Pflicht. Wer die Abgabe versäumt, dem droht der Vorwurf der Steuerhinterziehung durch Unterlassen. Die Finanzämter können dann Steuern für bis zu zehn Jahre rückwirkend festsetzen.

Krankengeld und Co.: Die Fallstricke des Progressionsvorbehalts

Ein weiterer häufiger Auslöser für die Steuererklärungspflicht sind Lohnersatzleistungen wie Krankengeld. Zwar sind diese Zahlungen an sich steuerfrei, unterliegen aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Sie werden bei der Berechnung des Steuersatzes für das übrige zu versteuernde Einkommen berücksichtigt.

Die aktuelle Regelung ist klar: Wer innerhalb eines Kalenderjahres mehr als 410 Euro an Lohnersatzleistungen erhält, muss eine Steuererklärung abgeben. Dabei zählt der Bruttobetrag vor Abzug der Sozialversicherungsbeiträge. Steuerexperten weisen zudem auf das Zuflussprinzip hin: Entscheidend ist der Zeitpunkt, an dem die Zahlung tatsächlich auf dem Konto eingeht – nicht der Zeitraum, für den die Leistung bestimmt war.

Staatliche Förderung: Steuerbescheide als Nachweis gefordert

Die Bedeutung aktueller Steuerunterlagen zeigt sich auch bei der staatlichen Elektroauto-Prämie. Seit dem 19. Mai 2026 ist das Antragsportal geöffnet. Um die maximale Förderung von 6.000 Euro zu erhalten – gültig für Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 gekauft wurden – müssen Antragsteller ihre beiden letzten Einkommensteuerbescheide vorlegen.

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Für Bürger, die bisher keine Steuererklärung abgegeben haben, bedeutet das: Sie müssen unter Umständen für bis zu vier Jahre rückwirkend Steuererklärungen einreichen, um die notwendigen Bescheide zu erhalten. Der Antrag selbst erfordert zudem eine digitale Identität, etwa ein Elster-Zertifikat oder eine eID.

Reformvorschläge: Neue Regeln für Ehegatten und Unternehmen

Die Steuerlandschaft steht vor möglichen grundlegenden Veränderungen. In einem offenen Brief vom 2. Juni 2026 fordern führende Wirtschaftswissenschaftler unter der Leitung von Monika Schnitzer, Vorsitzende des Sachverständigenrats, eine Reform der Ehegattenbesteuerung. Ihr Vorschlag: Das bisherige Ehegattensplitting durch ein begrenztes „Realsplitting" ersetzen. Dabei soll der abzugsfähige Betrag für den Unterhalt des Partners auf 13.805 Euro begrenzt werden. Ziel ist es, Arbeitsanreize zu erhöhen und gleichzeitig den Familienschutz zu wahren.

Parallel dazu hat das Bundesfinanzministerium am 26. Mai 2026 einen Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz 2026 vorgelegt. Die wichtigsten geplanten Änderungen im Überblick:

  • Forschungszulage: Die Bemessungsgrenze soll rückwirkend zum 1. Januar 2026 von 15 auf 25 Millionen Euro steigen
  • Zinssätze: Der Zinssatz für Steuernachzahlungen und -erstattungen bleibt bis Ende 2026 bei 0,15 Prozent pro Monat, steigt ab 2027 auf 0,3 Prozent
  • Kapitalertragsteuer: Die Freigrenze für das Abgeltungsteuer-Entlastungsverfahren soll von 10.000 auf 100.000 Euro angehoben werden
  • Immobilien: Neue gesetzliche Regelungen zur Aufteilung von Kaufpreisen bei bebauten Grundstücken sind geplant

Die Verbände haben bis zum 12. Juni 2026 Zeit, zu den vorgeschlagenen Änderungen Stellung zu nehmen.

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