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Bewertungsplattformen: OLG Köln erlaubt Hinweise auf gelöschte Rezensionen

Veröffentlicht am: 20.08.2026 um 22:13 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das OLG Köln erlaubt Portalen, Löschungen von Bewertungen anzuzeigen. Neue Tools simulieren die Auswirkungen auf Notendurchschnitt und Umsatz.

OLG Köln: Hinweise auf gelöschte Rezensionen sind rechtlich zulässig
Ein moderner Schreibtisch mit einem Laptop, auf dem abstrakte Datenvisualisierungen und Diagramme zu sehen sind. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Das Oberlandesgericht Köln hat eine wegweisende Entscheidung zur Transparenz auf Bewertungsplattformen getroffen. In einem Beschluss von Mitte Juli stellten die Richter fest, dass Hinweise auf gelöschte Bewertungen durch die Portale unter bestimmten Umständen rechtlich zulässig sind.

Diese Entscheidung schafft Klarheit in einem Bereich, der für die Reputation von Unternehmen im Internet von zentraler Bedeutung ist, da die Löschung negativer Rezensionen oft unmittelbare Auswirkungen auf die Gesamtwertung hat.

Rechtliche Einordnung der Löschungshinweise

Der Beschluss des Oberlandesgerichts befasst sich mit der Frage, inwieweit Plattformbetreiber die Entfernung von Inhalten für Nutzer sichtbar machen dürfen. Laut der Entscheidung ist ein entsprechender Hinweis des Portals nicht grundsätzlich als geschäftsschädigend oder rechtswidrig einzustufen. Entscheidend seien hierbei die Umstände des Einzelfalls sowie die Art und Weise, wie die Löschung kommuniziert werde.

Die rechtliche Klärung erfolgt zu einem Zeitpunkt, in dem Unternehmen verstärkt versuchen, ungerechtfertigte oder gefälschte Rezensionen von ihren Profilen zu entfernen. Die Sichtbarkeit solcher Löschvorgänge spielt für die Glaubwürdigkeit der Portale eine wesentliche Rolle, während betroffene Betriebe oft ein Interesse daran haben, den Prozess diskret zu halten.

Neue Analysewerkzeuge für Unternehmen

Zeitgleich mit der juristischen Aufarbeitung rücken technische Lösungen zur Bewertung von Rezensionen in den Fokus. Am 20. August wurde der Start eines neuen Google-Bewertungsrechners durch das Unternehmen 5sterne.net bekannt. Das Tool ermöglicht es Firmen, die potenziellen Veränderungen ihres Notendurchschnitts nach der Entfernung ungerechtfertigter Bewertungen präzise zu simulieren.

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Die Daten des Anbieters verdeutlichen den mathematischen Hebel einzelner Rezensionen. In einem Rechenbeispiel führt die Löschung einer einzigen Ein-Sterne-Bewertung bei einem Profil mit 60 Rezensionen und einem bisherigen Durchschnitt von 4,1 Sternen zu einer Steigerung auf 4,2 Sterne. Um denselben Effekt durch positive Bewertungen zu erzielen, müssten laut den Berechnungen des Unternehmens acht neue Fünf-Sterne-Bewertungen generiert werden.

Wirtschaftliche Auswirkungen am Beispiel der Gastronomie

Welchen finanziellen Wert die Verbesserung der Durchschnittsnote haben kann, wird durch einen ebenfalls veröffentlichten Schadensrechner illustriert. Am Beispiel eines Gastronomiebetriebs mit einem monatlichen Kundenaufkommen von 600 Personen und einem Durchschnittsumsatz von 35 Euro pro Gast zeigt sich ein erhebliches Umsatzpotenzial.

Ausgehend von einer Ausgangslage mit 40 Bewertungen und einem Schnitt von 3,9 Sternen führt die Entfernung von drei als ungerechtfertigt eingestuften Rezensionen zu einem neuen Durchschnitt von 4,1 Sternen. Dieser Anstieg der Bewertung korreliert laut dem Modell mit einem jährlichen Umsatzeffekt zwischen 4.939 Euro und 9.173 Euro. Die Kosten für die Bearbeitung dieser drei Löschanträge werden mit insgesamt 45 Euro beziffert.

Kostenstruktur und Erfolgsquoten im Löschservice

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Für Unternehmen, die den Weg der professionellen Löschung wählen, bietet 5sterne.net einen entsprechenden Service an. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 15 Euro netto pro bearbeiteter Bewertung. Das Unternehmen verweist dabei auf eine dokumentierte Erfolgsquote von 92 Prozent. In der zugrunde liegenden Statistik wurden 305 von 331 eingereichten Bewertungen erfolgreich von den Plattformen entfernt.

Die Kombination aus dem aktuellen Beschluss des Oberlandesgerichts Köln und der Verfügbarkeit neuer Analysewerkzeuge unterstreicht die wachsende Professionalisierung im Umgang mit Online-Reputation. Während die Justiz die Transparenzregeln für Portale festigt, erhalten Unternehmen detailliertere Einblicke in die ökonomischen Folgen ihres Bewertungsmanagements.

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