Betriebsverfassungsgesetz, BDA

Betriebsverfassungsgesetz: BDA fordert Fristen und digitale Mitbestimmung

Veröffentlicht am: 27.09.2026 um 07:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Arbeitgeberverbände drängen auf Änderungen bei Mitbestimmung, Sozialausgaben und Arbeitsrecht; eine Umfrage zeigt wachsende Pläne für Befristungen.

BDA verlangt schnellere Reformen und flexiblere Regeln für Betriebe
Ein minimalistischer, leerer Industriebau mit großen Glasfronten und einfallendem Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) drängt auf ein höheres Reformtempo der Bundesregierung sowie auf weitreichende Schritte zur Steigerung der wirtschaftlichen Flexibilität.

Wie aus einem Bericht vom 27.09.2026 hervorgeht, forderte BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter niedrigere Kosten und flexiblere Rahmenbedingungen, um Arbeit und Investitionen am Standort Deutschland wieder attraktiver zu gestalten. Bleibe eine Stärkung privater Investitionen aus, drohe eine anhaltende Wachstumsflaute.

Im Zentrum der arbeitgeberpolitischen Initiativen steht die Anpassung des Betriebsverfassungsgesetzes an die fortschreitende Digitalisierung und den Einsatz künstlicher Intelligenz (KI). Die Mitbestimmung der Betriebsräte solle erhalten bleiben, sofern eine tatsächliche Verhaltens- oder Leistungsüberwachung vorliege, dürfe sich jedoch nicht zu einem allgemeinen Vetorecht gegen neue Technologien entwickeln.

Drei Kernpunkte zur Reform des Betriebsverfassungsrechts

Für eine zeitgemäße Ausgestaltung der betrieblichen Mitbestimmung schlug Kampeter drei wesentliche Schritte vor:
- Eine rechtliche Präzisierung des § 87 Abs. 1 Nr. 6 des Betriebsverfassungsgesetzes, welcher die Mitbestimmung bei technischen Einrichtungen regelt,
- die Einführung verbindlicher Fristen bei Verhandlungen, um Verzögerungen abzufedern,
- die konsequente Digitalisierung von betrieblichen Beteiligungsverfahren.

Zugleich übte die BDA Kritik an den Gewerkschaften. Kampeter bezeichnete den bundesweiten Aktionstag des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) für einen starken Sozialstaat als Reformverweigerung.

Entwicklungen wie die Demografie, der Fachkräftemangel und der internationale Wettbewerbsdruck ließen sich nicht durch Demonstrationen lösen. Der DGB und seine acht Mitgliedsgewerkschaften hatten zu Kundgebungen unter dem Motto „Hart verdient! Deine Arbeit. Deine Gesundheit. Deine Rente.“ in 15 Großstädten aufgerufen.

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Debatte um Sozialausgaben und Wettbewerbsfähigkeit

Unterstützung für den arbeitgeberseitigen Reformkurs formulierten weitere Wirtschaftsverbände. Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) forderte Strukturreformen in den Sozialsystemen.

Nach Angaben des Verbands stieg der Anteil des Sozialbudgets am Bruttoinlandsprodukt von rund 26 Prozent im Jahr 1992 auf 32 Prozent im Jahr 2025. Die vbw mahnte ein höheres Renteneintrittsalter sowie den Abbau von Frühverrentungsanreizen an.

Nachdem die Gesamtsozialversicherungsabgaben laut der vbw im Jahr 2023 erstmals die 40-Prozent-Marke überschritten hätten, drohe bis 2030 ohne Gegenmaßnahmen ein Anstieg auf über 45 Prozent.

Die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) warnte ebenfalls vor steigenden Belastungen. VhU-Hauptgeschäftsführer Dirk Pollert wies darauf hin, dass die Sozialausgaben bei über 1.400 Milliarden Euro lägen. Bei einem aktuellen Beitragssatz von 43 Prozent in den vier Sozialversicherungszweigen bedeute jeder Prozentpunkt Senkung eine Entlastung von rund 20 Milliarden Euro.

Pollert sprach sich für ein Ende der abschlagsfreien Frührente nach 45 Beitragsjahren aus. Auch der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) forderte in einem Grundsatzpapier mit Leitlinien für 38 Mitgliedsverbände und rund 100.000 Unternehmen klare Priorität für Wettbewerbsfähigkeit, Ausgabendisziplin und ein gesteigertes Reformtempo.

Bundesministerin Katherina Reiche mahnte ebenfalls strukturelle Schritte bei Arbeitsflexibilität und Lohnnebenkosten an, da das Wachstum bislang maßgeblich auf Exporten und staatlichen Programmen beruhe, während private Investitionen schwach blieben.

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Flexibilisierungsdruck in den Unternehmen

Die Forderungen der Verbände spiegeln sich in den betrieblichen Planungen wider. In einer Randstad-/ifo-Umfrage unter 469 Personalverantwortlichen aus dem dritten Quartal 2026 gaben 26 Prozent der Betriebe an, künftig mehr Befristungen einsetzen zu wollen, verglichen mit 12 Prozent im Vorjahr.

Insgesamt nutzten bereits 30 Prozent der befragten Firmen Befristungen, darunter 42 Prozent in der Industrie und 59 Prozent der Großunternehmen. Wirtschaftlicher Druck wurde von 44 Prozent als prägendes Thema der vergangenen zwölf Monate genannt.

Auf politischer Ebene hatten CDU, CSU und SPD am 02.07.2026 ein Reformpaket mit 34 Maßnahmen vorgestellt. Es sieht unter anderem vor, sachgrundlose Befristungen für Neueinstellungen bis Ende 2030 auf bis zu 48 Monate mit sechsmaliger Verlängerung zu erweitern, während gesetzlich bislang maximal zwei Jahre und drei Verlängerungen zulässig sind.

Zudem soll zum 01.01.2027 für Beschäftigte ab einem Bruttojahresgehalt von rund 177.450 Euro die Möglichkeit eines unbegründeten Auflösungsantrags gegen Abfindung eingeführt werden.

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