Betriebsverfassung: BDA fordert Mitbestimmungsrechte einzuschränken
Veröffentlicht am: 03.09.2026 um 15:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Angesichts der wirtschaftlichen Herausforderungen in Deutschland hat die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) eine grundlegende Modernisierung der betrieblichen Mitbestimmung verlangt.
Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger forderte Anfang September eine Reform des Betriebsverfassungsgesetzes, um die Handlungsfähigkeit von Unternehmen in Krisenzeiten und bei Innovationsprozessen zu stärken. Ziel des Vorstoßes ist es, bestehende Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte in bestimmten Bereichen einzuschränken.
BDA legt Konzept für schnellere Verfahren vor
Das Präsidium der BDA hat hierzu einen 43-seitigen Bericht mit dem Titel „Betriebsverfassung für das 21. Jahrhundert“ veröffentlicht. Ein zentraler Punkt der Forderungen betrifft die Mitbestimmung bei sozialen Angelegenheiten.
Dulger plädiert dafür, die Rechte der Arbeitnehmervertreter in diesem Bereich zu beschneiden. In dringenden Fällen solle den Arbeitgebern eine einseitige Regelungsbefugnis eingeräumt werden, falls eine rechtzeitige Zustimmung des Betriebsrats nicht vorliegt.
Darüber hinaus sieht das Konzept der Arbeitgeberverbände vor, die Verfahren in der betrieblichen Mitbestimmung deutlich zu beschleunigen. So schlägt die BDA die Einführung fester Fristen für die Einigungsstelle vor. Auch strukturelle Änderungen stehen zur Debatte: Der Verband fordert eine Verkleinerung der Betriebsratsgremien sowie die flächendeckende Einführung elektronischer Wahlen, um den organisatorischen Aufwand zu reduzieren.
Kritik an Mitbestimmung als Innovationsbremse
Nach Ansicht des Arbeitgeberpräsidenten wirken die aktuellen Mitbestimmungsrechte oft als Bremse für Transformation und Innovation. Dulger betonte, dass Verzögerungen in Entscheidungsprozessen die Wettbewerbsfähigkeit gefährden könnten. Er stellte zudem klar, dass Betriebsräte nach seinem Verständnis keine Rolle als „Co-Manager“ einnehmen sollten. Die geforderten Änderungen seien notwendig, um in Krisensituationen schneller agieren zu können.
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Unterstützt wird die Forderung nach einer Modernisierung durch ein wissenschaftliches Gutachten der Arbeitsrechtsprofessoren Giesen, Hartmann und Picker. Dieses dient als Grundlage für die Argumentation, dass das ursprüngliche Gesetz aus dem Jahr 1952 – trotz einer letzten Reform im Jahr 2021 – nicht mehr den Anforderungen der modernen Arbeitswelt entspricht.
Auch auf dem Juristentag in Erfurt werden derzeit Vorschläge zur Reform diskutiert, während die Koalition plant, die Einführung von Künstlicher Intelligenz in Betrieben rechtlich zu erleichtern.
Sinkende Bedeutung von Betriebsräten laut IW-Studie
Die Debatte findet vor dem Hintergrund einer schwindenden Präsenz von Mitbestimmungsorganen in der deutschen Wirtschaft statt. Daten des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) belegen einen deutlichen Rückgang: Demnach verfügen aktuell nur noch 7 Prozent der Betriebe über einen Betriebsrat. Während im Jahr 1996 noch jeder zweite Beschäftigte durch ein solches Gremium vertreten war, ist es heute nur noch jeder dritte.
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Gewerkschaften kündigen Widerstand an
Die IG Metall wies die Forderungen der Arbeitgeberseite entschieden zurück. Die Gewerkschaft betonte, dass Betriebsräte keinesfalls als optionales Element zu betrachten seien, sondern eine wesentliche Funktion beim Schutz der Gesundheit und der Rechte der Arbeitnehmer erfüllten.
Der Mitbestimmungsvorstand der IG Metall, Arenz, warnte davor, die Rechte der Beschäftigten einzuschränken. Wer an diesen Grundfesten rüttele, riskiere sozialen Unfrieden in den Betrieben. Anstatt die Mitbestimmung abzubauen, forderte die Gewerkschaft vielmehr deren weiteren Ausbau, um den Herausforderungen der Arbeitswelt gerecht zu werden.
