Betriebsvereinbarung, Vergütung

Betriebsvereinbarung Vergütung: Einigungsstelle laut Gericht unzuständig

Veröffentlicht am: 02.11.2026 um 10:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Arbeitgeber scheiterte mit dem Versuch, zwei Betriebsratsmitgliedern die Amtsausübung vorläufig zu untersagen; auch ein Antrag zur Einigungsstelle wurde abgewiesen.
Moderner, leerer Gerichtssaal mit schlichtem Mobiliar und natürlichem Lichteinfall. Illustration mit AI erstellt.

Das Arbeitsgericht Berlin hat einen Eilantrag der Unionhilfswerk Sozialeinrichtungen gGmbH abgewiesen, mit dem zwei Betriebsratsmitgliedern die weitere Amtsausübung vorläufig untersagt werden sollte. Nach dem Beschluss vom 29. Oktober 2026 fehlt es für eine solche Maßnahme an einer hinreichend belegten groben Pflichtverletzung sowie an dem erforderlichen besonderen Eilbedürfnis (Az. 36 BVGa 17914/26).

Fehlende Grundlagen für Amtsenthebung und Eilverfügung

Der Arbeitgeber hatte beantragt, der Betriebsratsvorsitzenden Esra Çakmaz-Lahusen sowie ihrer Stellvertreterin Gabriele Tropf die Fortführung ihrer Betriebsratsarbeit im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes zu untersagen und sie ihrer Ämter zu entheben.

Dem Gremium wurde unter anderem vorgehalten, die Belegschaft wahrheitswidrig über eine anwaltliche Beratung informiert zu haben, bei der es um Zuständigkeitsfragen zur Änderung der Betriebsvereinbarung „Vergütung“ ging.

Das Gericht wies das Begehren des Unternehmens jedoch zurück. Im Verfahren unterstellte der Rechtsanwalt des Unionhilfswerks den Betriebsrätinnen zudem mögliche persönliche Vorteile aus einem Tarifvertrag und verlangte die Offenlegung eines Sitzungsprotokolls des Betriebsrats.

Anzeige

Wer sich professionell mit der Mitbestimmung befasst, weiß, wie entscheidend rechtssichere Dokumente sind. Dieser kostenlose Ratgeber liefert praxiserprobte Vorlagen für Protokolle und Einladungen, damit Ihre Betriebsratsarbeit jederzeit unangreifbar bleibt. Rechtssichere Protokollvorlagen jetzt kostenlos herunterladen

Auf Gewerkschaftsseite stieß die gerichtliche Klärung auf Zustimmung: Die Berliner Verdi-Landesbezirksleiterin Andrea Kühnemann begrüßte die Entscheidung des Arbeitsgerichts zugunsten der Arbeitnehmervertreterinnen.

Streitigkeiten um Betriebsvereinbarung und Einigungsstelle

Der arbeitsgerichtliche Beschluss steht im Kontext einer vorangegangenen Auseinandersetzung über die betriebliche Vergütungsstruktur. Bereits am 28. Oktober 2026 hatte das Arbeitsgericht Berlin einen weiteren Antrag des Trägers zurückgewiesen, der auf die gerichtliche Einsetzung einer Einigungsstelle zur Änderung beziehungsweise Anpassung der bestehenden Betriebsvereinbarung „Vergütung“ abzielte (Az. 43 BV 17962/26).

Anzeige

Die Gestaltung und Durchsetzung von Betriebsvereinbarungen ist ein zentrales Verhandlungsinstrument für Arbeitnehmervertreter. Erhalten Sie eine kostenlose Muster-Betriebsvereinbarung inklusive Checklisten, um das Beste für Ihre Belegschaft herauszuholen. Kostenlose Muster-Betriebsvereinbarung als PDF sichern

Das Gericht stellte in diesem Beschluss fest, dass eine Einigungsstelle für diesen Regelungsgegenstand offensichtlich unzuständig sei. Solange eine Betriebsvereinbarung ungekündigt fortbestehe und eine Materie abschließend regle, entfalte sie während ihrer Geltung eine Sperrwirkung gegenüber einer erneuten Befassung durch eine Einigungsstelle zum selben Gegenstand. Einseitige Abänderungsversuche über ein solches Hilfsorgan scheiden daher bei bestehenden Betriebsvereinbarungen aus.

Disclaimer...
de | wirtschaft | 70444595 |