Betriebsstätte neu: Homeoffice und Marktstände im Fokus der Finanzbehörden
Veröffentlicht am: 08.08.2026 um 09:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Bundesfinanzministerium hat am 7. August 2026 aktualisierte Leitfäden für Existenzgründung und Kleingewerbe veröffentlicht. Die neuen Regelungen betreffen Betriebsstätten, Forschungsförderung, Arbeitsschutz und Altersvorsorge.
Homeoffice kann zur Betriebsstätte werden
Ein BMF-Schreiben vom 18. Juni 2026 definiert den Betriebsstättenbegriff neu und ersetzt die bisherige Verwaltungsauffassung aus dem Jahr 1999. Neu ist eine zweistufige Prüfung: Zuerst greift die Abgabenordnung, danach das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen.
Das hat weitreichende Folgen für moderne Arbeitsformen. Wer dauerhaft im Homeoffice arbeitet, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Geschäftsleitungsbetriebsstätte begründen. Auch IT-Berater, die langfristig beim Kunden sitzen, und Marktstände mit mehr als sechs Monaten Standzeit geraten stärker in den Fokus der Finanzbehörden.
Die Kehrseite: Steuerberater und Unternehmen müssen mit deutlich mehr Dokumentationsaufwand rechnen. Fachleute für Internationales Steuerrecht warnen vor wachsendem Streitpotenzial, besonders bei Management- und Dienstleistungsgesellschaften.
Mehr Geld für Forschung und Entwicklung
Seit dem 1. Januar 2026 gelten bessere Konditionen bei der Forschungszulage. Die Bemessungsgrundlage stieg von 10 auf 12 Millionen Euro, die Gemeinkostenpauschale auf 20 Prozent. Kleine und mittlere Unternehmen können nun maximal 4,2 Millionen Euro Förderung erhalten – das entspricht einem Fördersatz von 35 Prozent.
Auch Eigenleistungen werden großzügiger bewertet: Statt 70 Euro sind jetzt 100 Euro pro Stunde ansetzbar. Die neuen Regeln gelten rückwirkend für Projekte von 2022 bis 2026.
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Bei der Grundsteuer sorgt derweil ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 4. Dezember 2025 für Bewegung. Differenzierende Hebesätze in Nordrhein-Westfalen wurden als unzulässig eingestuft. Ein Fachseminar im November 2026 soll die Folgen der aktuellen Rechtsprechung für Unternehmen einordnen.
Rentenpläne: Mehrbelastung für Midijobber
Eine Rentenkommission empfiehlt die Abschaffung der Gleitzone bei Midijobs. Betroffen wären Beschäftigte mit einem Bruttoeinkommen zwischen 603,01 und 2.000 Euro. Bei 700 Euro brutto könnten die monatlichen Abgaben um bis zu 119 Euro steigen.
Für 2027 plant die Regierung zudem eine Rentenversicherungspflicht für Selbstständige. Bestandsselbstständige können sich bei Nachweis privater Vorsorge abmelden, neue Selbstständige werden grundsätzlich pflichtversichert. In den ersten drei Jahren ist ein halber Regelbeitrag von rund 368 Euro möglich, danach sind es etwa 736 Euro.
Verbände kritisieren die Pläne scharf und warnen vor einer Verdoppelung der Abgabenlast. Sie verweisen auf bestehende Beitragsschulden von 15 Milliarden Euro bei den Krankenkassen. Als Alternative wird ab dem 1. Januar 2027 ein Altersvorsorgedepot diskutiert.
Erleichterungen beim Arbeitsschutz
Bereits seit dem 1. Juni 2026 gilt die überarbeitete Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2. Die Grenze für eine vereinfachte sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung wurde von 10 auf 20 Beschäftigte angehoben. Bis zu einem Drittel der Betreuung darf nun digital erfolgen. Für bestehende Verträge läuft die Übergangsfrist bis zum 31. Mai 2027.
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E-Rechnung wird zur Pflicht
Die Digitalisierung des Rechnungswesens schreitet in Etappen voran. Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Ab dem 1. Januar 2027 gilt die Ausstellungspflicht für Firmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz – ein Jahr später für alle Unternehmen. Um die Softwareumstellung praxisnah zu gestalten, wurden Anfang des Jahres Daten aus der Praxis erhoben.
