Betriebsrente, Gefahr

Betriebsrente in Gefahr: Nike und Zalando einigen sich auf Sozialpläne

25.05.2026 - 08:26:23 | boerse-global.de

Nike und Zalando einigen sich auf Sozialpläne, während Gerichte die Rechte bei Betriebsrenten stärken.

Betriebsrente in Gefahr: Nike und Zalando einigen sich auf Sozialpläne - Foto: über boerse-global.de
Betriebsrente in Gefahr: Nike und Zalando einigen sich auf Sozialpläne - Foto: über boerse-global.de

Der Strukturwandel in der Industrie zwingt immer mehr Unternehmen zu massiven Einschnitten – und stellt die Altersvorsorge der Beschäftigten auf den Prüfstand. Von Belgien bis Erfurt ringen Arbeitnehmervertreter um den Erhalt von Betriebsrenten und Sozialplänen.

Nike in Laakdal: Weniger Kündigungen als geplant

Am 24. Mai 2026 einigten sich die Gewerkschaften und das Management des Nike-Standorts im belgischen Laakdal auf einen Sozialplan. Ursprünglich hatte der Sportartikelriese 736 Stellenstreichungen angekündigt – nun sind maximal 371 betriebsbedingte Kündigungen vorgesehen.

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Solche Vereinbarungen sind für die Altersvorsorge der Beschäftigten von enormer Bedeutung. Sie regeln nicht nur Abfindungen, sondern sichern auch die Fortzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, die für den Aufbau der Betriebsrente entscheidend sind.

Zalando in Erfurt: Verhandlungen statt Arbeitsgericht

Parallel dazu gelang dem deutschen Online-Händler Zalando eine Einigung mit dem Betriebsrat des Logistikzentrums in Erfurt. Am 23. und 24. Mai 2026 einigten sich beide Seiten darauf, direkt über einen Interessenausgleich und Sozialplan zu verhandeln – ein drohendes Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht wurde damit abgewendet.

Der Standort Erfurt, dessen Belegschaft von ursprünglich 2.700 auf rund 2.000 Mitarbeiter geschrumpft ist, soll im September 2026 geschlossen werden. Tony Krause, Vorsitzender des Erfurter Betriebsrats, bezeichnete die Einigung als Teilerfolg. Die Parteien setzten sich eine Frist bis zum 20. Juni 2026, um einen Sozialplan zu vereinbaren. Scheitern die Gespräche, tritt am 23. Juni eine Einigungsstelle zusammen.

Für die Beschäftigten geht es um viel: Sozialpläne legen fest, wie entgangene Rentenansprüche ausgeglichen werden, die durch vorzeitige Kündigungen entstehen.

Gerichte stärken Rechte bei Betriebsrenten

Während Sozialpläne kollektive Lösungen bieten, haben die Gerichte zuletzt auch individuelle Ansprüche gestärkt. Das Landesarbeitsgericht Hamm (Az. 13 SLa 307/24) entschied, dass Arbeitgeber bei unwirksamen Kündigungen umfassenden Annahmeverzug leisten müssen.

Die Nachzahlung beschränkt sich nicht auf das monatliche Bruttogehalt – im konkreten Fall 8.606,59 Euro –, sondern umfasst ausdrücklich auch Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und die Nutzungsentschädigung für einen Dienstwagen. Das Urteil stellt sicher, dass der Aufbau der Betriebsrente durch eine rechtswidrige Kündigung nicht unterbrochen wird.

Auch das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Rahmenbedingungen für Vergütungsansprüche präzisiert. In einem Urteil vom 13. August 2025 (7 AZR 174/24) legte das Gericht dar, dass bei Gehaltsklagen von Betriebsratsmitgliedern drei verschiedene rechtliche Grundlagen zu unterscheiden sind: die Mindestvergütung nach dem Betriebsverfassungsgesetz, hypothetische Karriereentwicklungen und vertragliche Ansprüche.

Ein weiteres BAG-Urteil vom 23. Oktober 2025 (8 AZR 269/24) betonte die Verfahrensanforderungen bei gleicher Bezahlung. In einem Fall, in dem eine Tierärztin 3.900 Euro monatlich verdiente, ihr Bruder jedoch 7.200 Euro, stellte das Gericht klar: Kläger müssen ihre Arbeitszeiten detailliert darlegen, um einen präzisen Stundenlohnvergleich zu ermöglichen.

VW Osnabrück: Vom Auto zur Rüstung?

Der Strukturwandel stellt Betriebsräte vor neue Herausforderungen. Am VW-Standort Osnabrück mit rund 2.300 Beschäftigten erwägt das Management, nach dem Auslaufen der Fahrzeugproduktion Rüstungskomponenten für das „Iron Dome"-System in Zusammenarbeit mit Rafael Advanced Defense Systems zu fertigen.

Diese mögliche Umstellung wirft grundlegende Fragen auf: Zwar können Arbeitnehmer eine Produktionsumstellung nicht pauschal ablehnen, doch einzelne Beschäftigte könnten bestimmte Tätigkeiten aus Gewissensgründen als unzumutbar ablehnen – ein Recht, das im Grundgesetz verankert ist.

Mercedes-Benz: Internationale Arbeitskonflikte

Auch globale Arbeitskonflikte haben Auswirkungen auf langfristige Investitionen und Mitarbeiterbeziehungen. Am 25. Mai 2026 kündigte die globale Gewerkschaftsorganisation IndustriALL die Zusammenarbeit mit Mercedes-Benz auf. Der Vorwurf: Verletzung von Arbeitnehmerrechten am Standort Tuscaloosa in den USA.

Die Gewerkschaft wirft dem Autobauer vor, über 650.000 US-Dollar für Berater ausgegeben zu haben, um Arbeiter vom Beitritt zur United Auto Workers (UAW) abzuhalten. Mercedes-Benz investiert rund vier Milliarden US-Dollar in den Standort bis 2030 und verlagert die Produktion des GLC-Modells von Deutschland in die USA. Am 26. Mai 2026 entscheidet die US-Arbeitsbehörde über die Gültigkeit einer früheren Gewerkschaftsabstimmung.

Trigema: 48 Jahre ohne schriftlichen Vertrag

Selbst in stabilen Arbeitsverhältnissen können formale Mängel Risiken bergen. Im April 2026 ging Karl-Josef Schoser nach 48 Jahren beim Textilhersteller Trigema in Rente – ohne jemals einen schriftlichen Arbeitsvertrag unterschrieben zu haben.

Zwar erlaubt das deutsche Recht mündliche Vereinbarungen, doch fehlende Schriftlichkeit kann bei Streitigkeiten über Abfindungen oder rentenrelevante Konditionen zu erheblichen Problemen führen. Das Nachweisgesetz verpflichtet Arbeitgeber inzwischen, wesentliche Bedingungen schriftlich festzuhalten – bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 2.000 Euro.

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Staatliche Unterstützung für den Wandel

Um die Auswirkungen des Strukturwandels auf die Altersvorsorge abzufedern, bieten die deutschen Behörden spezifische Förderungen an. Nach dem Qualifizierungschancengesetz (§82 SGB III) können Arbeitgeber Zuschüsse zwischen 25 und 100 Prozent der Weiterbildungskosten sowie Lohnkostenzuschüsse beantragen. Aktualisierte Richtlinien vom Mai 2026 erinnern daran, dass Anträge vier bis acht Wochen vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden müssen, sofern diese mindestens 120 Stunden dauern.

Parallel dazu wird die Schulung von Arbeitnehmervertretern intensiviert. Ab dem 8. Juni 2026 bietet das ver.di-Bildungszentrum in Niedersachsen Seminare für neu gewählte Betriebs- und Personalräte in Hannover an. Die Kurse behandeln das Betriebsverfassungsgesetz, Grundlagen des Arbeitsrechts und die Aufgaben des Wirtschaftsausschusses – allesamt zentrale Werkzeuge für Verhandlungen über die betriebliche Altersvorsorge.

Ausblick: Arbeitszeitreform und die Zukunft der Betriebsrente

Die arbeitsrechtliche Landschaft in Deutschland steht vor einem grundlegenden Wandel. Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger äußerte sich am 23. Mai 2026 zur geplanten Reform des Arbeitszeitgesetzes. Während einige Arbeitsrechtler eine Ausweitung auf 13-Stunden-Tage befürchten, zielt der Vorschlag darauf ab, die starre tägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden durch eine flexible Wochenregelung zu ersetzen – eine Modernisierung einer Regelung aus dem Jahr 1918.

DGB-Chefin Yasmin Fahimi warnte jedoch, dass mehr Flexibilität nicht zulasten der Gesundheit oder der geschützten Rechte der Arbeitnehmer gehen dürfe. Die kommenden Monate – insbesondere der Abschluss der Zalando-Verhandlungen Ende Juni 2026 und die geplante Standortschließung im September – werden zeigen, wie effektiv die Interessen der Betriebsrenten bei großflächigen Umstrukturierungen geschützt werden können.

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