Betriebsrente: GDV schlägt Basisprodukt für Betriebe unter zehn Beschäftigten vor
Veröffentlicht am: 27.09.2026 um 22:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Gesamtverband der Versicherer (GDV) fordert eine grundlegende Vereinfachung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV), um die Vorsorgequote in kleinen Unternehmen signifikant zu erhöhen.
Wie aus einem Bericht vom 27. September 2026 hervorgeht, schlagen die Versicherer ein standardisiertes Basisprodukt vor, das speziell für Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten konzipiert ist. Ziel der Initiative ist es, administrative Hürden abzubauen und Arbeitgeber weitgehend von Haftungsrisiken zu entlasten.
Fokus auf Kleinstbetriebe und Entlastung der Arbeitgeber
Das vorgeschlagene Modell zielt darauf ab, die bAV für Kleinstunternehmen – etwa handwerkliche Betriebe oder Gastronomieeinheiten – zugänglicher zu machen. Nach Vorstellungen des GDV solle der Arbeitgeber lediglich den Vertrag einrichten und die entsprechenden Beiträge abführen.
Moritz Schumann vom GDV betonte in diesem Zusammenhang das Ziel, die Unternehmen von bürokratischem Aufwand und der rechtlichen Haftung für die Rentenleistung freizustellen.
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Hintergrund dieses Vorstoßes ist die stagnierende Verbreitung der betrieblichen Vorsorge in kleineren Strukturen. Während in der gesamten deutschen Wirtschaft rund 52 Prozent der Arbeitnehmer – dies entspricht etwa 20 Millionen Beschäftigten – eine bAV besitzen, ist die Abdeckung in Kleinstbetrieben deutlich geringer.
Hier verfügt laut GDV-Angaben lediglich jeder vierte Mitarbeiter über eine entsprechende Absicherung. Der Verband selbst verwaltet bereits über 16 Millionen eigene bAV-Verträge, bei denen es sich zum Großteil um Direktversicherungen handelt.
Rechenbeispiel zur Rentenerwartung
Um die potenzielle Wirkung des Basisprodukts zu illustrieren, legte der GDV eine Modellrechnung vor. Demnach würde ein 27-jähriger Arbeitnehmer, der über eine Erwerbsbiografie von 40 Jahren hinweg monatlich 120 Euro in das System einzahlt, ab dem 67. Lebensjahr eine monatliche Zusatzrente von 567 Euro erhalten.
Diese Kalkulation berücksichtigt neben den eingezahlten Beiträgen auch Verzinsungen und Überschüsse. Der Verband wies jedoch darauf hin, dass die tatsächliche Höhe der Auszahlung von der Entwicklung an den Finanzmärkten abhänge und somit Schwankungen unterworfen sein könne.
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Widerstand der Gewerkschaften und politischer Dialog
Trotz der angestrebten Vereinfachung formiert sich Widerstand aufseiten der Arbeitnehmervertreter. Judith Kerschbaumer von der Gewerkschaft Verdi erklärte, dass eine reine Beitragszusage außerhalb des sogenannten Sozialpartnermodells abgelehnt werde. Die Gewerkschaft warne in diesem Zusammenhang vor einem „Riester-Effekt“, der die Verlässlichkeit der Altersvorsorge untergraben könne.
Die beim Bundesministerium für Arbeit startenden Verhandlungen werden zeigen, wie die unterschiedlichen Positionen von Versicherern, Arbeitgebern und Gewerkschaften verhandelt werden. Dabei dürfte die Frage im Zentrum stehen, wie die Haftungssicherheit für Arbeitgeber mit attraktiven Renditeaussichten und Garantien für Arbeitnehmer in Einklang gebracht werden kann.
