Betriebsrente, DGB

Betriebsrente: DGB fordert Pflicht für 20 Millionen Beschäftigte

07.06.2026 - 13:08:05 | boerse-global.de

DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi schlägt eine verpflichtende Betriebsrente vor, finanziert durch Arbeitgeber, um die Vorsorgelücke zu schließen.

DGB-Chefin Fahimi fordert Pflicht-Betriebsrente für alle Beschäftigten
Betriebsrente - Eine Gruppe von Menschen unterschiedlichen Alters, die in einem modernen Büro Altersvorsorge-Dokumente besprechen. 07.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Die Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Yasmin Fahimi, will eine verpflichtende betriebliche Altersvorsorge für alle Beschäftigten einführen. Der Plan: Jeder Arbeitnehmer soll künftig einen Anspruch auf eine Betriebsrente erhalten – finanziert vor allem von den Arbeitgebern. Ziel ist es, die wachsende Vorsorgelücke in Deutschland zu schließen.

20 Millionen ohne zusätzliche Absicherung

Rund 20 Millionen Beschäftigte haben derzeit keine betriebliche Altersvorsorge. Besonders betroffen: Arbeitnehmer in Unternehmen ohne Tarifbindung. Fahimi stellt klar, dass die zusätzliche Absicherung nicht einseitig zu Lasten der Beschäftigten gehen darf. Die Finanzierung sollen die Arbeitgeber übernehmen.

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Die Umsetzung plant der DGB vorzugsweise über Tarifverträge. Der freiwillige Weg hat in vielen Branchen schlicht nicht die nötige Flächendeckung gebracht. Unterstützung kommt bereits von Dennis Radtke, Chef der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA). Der Vorstoß könnte sich zudem in bestehende Modelle für eine Drei-Säulen-Struktur der Altersvorsorge einfügen.

Blick ins Ausland – und Widerstand aus der Wirtschaft

Zur Begründung verweist Fahimi auf andere EU-Staaten. Dort liegen die Beitragssätze zur Alterssicherung teils bei 20 Prozent oder mehr. Aus ihrer Sicht sind zusätzliche Anstrengungen in Deutschland nötig, um das Rentenniveau langfristig zu stabilisieren.

In der Wirtschaft stößt der Plan auf Skepsis. Vertreter von Unternehmen warnen vor deutlich steigenden Lohnnebenkosten. Fahimi rechnet selbst mit Widerstand. Konkrete Eckpunkte für das Konzept sollen bis Ende Juni 2026 vorliegen.

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Wenn die Betriebsrente schrumpft

Doch selbst wer bereits eine Betriebsrente bezieht, muss mit Abzügen rechnen. Steigende Zusatzbeiträge der Krankenkassen fressen die Nettobeträge auf. Anders als bei der gesetzlichen Rente tragen Empfänger von Betriebsrenten den vollen Krankenversicherungsbeitrag allein – sofern die Zahlung über dem Freibetrag von 197,75 Euro monatlich liegt.

Bei höheren Betriebsrenten berichten Experten von spürbaren Einbußen. Die Deutsche Rentenversicherung weist in dem Zusammenhang auf ein Sonderkündigungsrecht hin: Steigen die Zusatzbeiträge der Kasse, können Versicherte wechseln.

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