Betriebsrente, BAG

Betriebsrente: BAG schafft Klarheit beim Arbeitgeberzuschuss

17.06.2026 - 07:32:39 | boerse-global.de

BAG schafft Klarheit bei Arbeitgeberzuschüssen, während Unternehmen Bürokratieabbau und Steueranreize für die bAV fordern.

Betriebliche Altersvorsorge: BAG-Urteil und Reformforderungen
Betriebsrente - Ein Richterhammer liegt auf einem Stapel Gesetzbücher, im Hintergrund verschwommen Finanzgrafiken. Symbolisiert Rechtsprechung und Altersvorsorge. 17.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Während die Verbreitung stabil ist, fordern Unternehmen weniger Bürokratie und mehr steuerliche Anreize.

Arbeitgeberzuschuss: BAG schafft Klarheit

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat im Juni 2025 eine wichtige Frage geklärt: Wie muss der Arbeitgeber seinen gesetzlichen Zuschuss zur Direktversicherung leisten? Nach dem Urteil (3 AZR 158/24) reicht die tatsächliche Zahlung an die Versorgungseinrichtung. Eine spezielle Vereinbarung über die Erfüllung ist nicht nötig. Entscheidend ist allein, dass die Leistung bewirkt wird.

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Die subjektive Einordnung durch die Parteien spielt dabei keine Rolle. Ob andere Leistungen des Arbeitgebers angerechnet werden können, ließ das Gericht offen.

Unternehmen fordern Entlastung

Trotz rechtlicher Präzisierungen bleibt die Umsetzung schwierig. Eine GDV-Umfrage zeigt: Zwei Drittel der Unternehmen sehen politischen Handlungsbedarf. Zwar bieten 68 Prozent der Firmen eine bAV an, doch der Ausbau stockt.

Die größten Hürden:

  • Hoher Verwaltungsaufwand (39 Prozent)
  • Rechtsunsicherheiten (38 Prozent)
  • Komplexe Regelungen (36 Prozent)

42 Prozent der Befragten bewerten das Haftungsrisiko als hoch. 59 Prozent fordern mehr steuerliche Anreize. Jörg Asmussen, GDV-Hauptgeschäftsführer, warnt vor Überlastung der Arbeitgeber bei einer möglichen Pflichteinführung. Aktuell haben 52 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten eine bAV.

Strenge Regeln für Versorgungsordnungen

Die Rechtsprechung stellt hohe Anforderungen an die Gleichbehandlung. Bereits 2021 entschied das BAG: Teilzeitzeiten dürfen nur anteilig für die Berechnung des Altersruhegelds berücksichtigt werden. Auch die Kürzung von Höchstgrenzen ist zulässig.

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Vorsicht ist bei Betriebsübergängen geboten. Die Ablösung einer Versorgungsordnung muss einem dreistufigen Prüfungsschema standhalten. Tarifliche Regelungen können zwar Verschlechterungen rechtfertigen, Betriebsvereinbarungen aber nicht ohne Weiteres.

Ein Verzicht auf das Widerspruchsrecht nach Betriebsübergang muss eindeutig und unmissverständlich sein. Ein bloßes Einverständnis reicht nicht.

Steuerliche Besonderheiten bei Auszahlung

Bei Erwerbsminderung gelten spezielle Steuerregeln. Der Bundesfinanzhof entschied 2021: Die Fünftelregelung kann bei Kapitalauszahlungen aus einer Direktzusage anwendbar sein. Voraussetzung: Die Einmalzahlung umfasst ein über Jahre angesammeltes Guthaben, und es besteht kein freies Kapitalwahlrecht.

Bei Unternehmensinsolvenz schützt der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) laufende Renten und Anwartschaften. Unternehmen mit vielen Betriebsrentnern sollten frühzeitig die Zahlungswege mit dem PSV abstimmen. Die Meldeprozesse laufen seit 2023 digital.

Reformideen für die Zukunft

Um die bAV besonders für kleine Firmen und Geringverdiener attraktiver zu machen, liegen mehrere Vorschläge auf dem Tisch. Zurich Gruppe und Deutsches Institut für Altersvorsorge fordern Autoenrolment-Systeme, bessere Portabilität und einfachere Administration.

Politisch gibt es Bestrebungen, die bAV stärker mit der gesetzlichen Rentenversicherung zu verknüpfen. Die Linke schlägt vor, zusätzliche Beiträge in die Rentenkasse als bAV anzuerkennen – sofern der Arbeitgeber beteiligt ist. Ziel: Bessere Absicherung für Beschäftigte in Kleinstbetrieben. Derzeit hat dort nur jeder Vierte eine Zusatzversorgung.

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