Betriebsrente, Pflichten

Betriebsrente: 75% der Unternehmen überfordert von neuen Pflichten

Veröffentlicht am: 15.08.2026 um 04:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de

WTW-Studie offenbart: Viele Firmen scheitern an Administration und Mitarbeiterkommunikation der betrieblichen Altersvorsorge. Haftungsrisiken steigen.

BRSG II-Umsetzung: WTW-Studie zeigt große Defizite in der betrieblichen Altersvorsorge
Ein aufgeräumter Schreibtisch mit hochwertigen Schreibgeräten und Finanzunterlagen in einem modernen Büro. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Umsetzung des Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG II) stellt deutsche Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen. Seit dem Inkrafttreten der verschärften Anforderungen an die betriebliche Altersvorsorge (bAV) Anfang 2026 zeigt sich eine deutliche Lücke zwischen den gesetzlichen Vorgaben und der betrieblichen Realität.

Wie aktuelle Berichte aus der Mitte des Monats August verdeutlichen, offenbart eine Studie des Beratungsunternehmens WTW weitreichende Defizite in der Administration und der internen Kommunikation der Vorsorgemodelle.

Administrative Hürden und fehlende Transparenz

Ein zentrales Ergebnis der WTW-Untersuchung ist der mangelnde Überblick vieler Verantwortlicher über die eigenen Systeme. Demnach verfügen 40 % der Unternehmen über kein ausreichendes Bild ihrer bAV-Struktur. Diese Intransparenz erschwert die Anpassung an die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen, die seit Beginn des Jahres eine präzisere Steuerung und Überwachung der Versorgungswerke verlangen.

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Besonders kritisch wird die praktische Umsetzung der Vorgaben bewertet. Laut der Studie sehen 75 % der befragten Unternehmen die administrative Handhabbarkeit als die derzeit größte Herausforderung an. Die Komplexität der Systeme und die Notwendigkeit, bestehende Prozesse an die Richtlinien des BRSG II anzupassen, binden in den Fachabteilungen erhebliche Ressourcen.

Kommunikationsdefizite bei den Beschäftigten

Neben den administrativen Schwierigkeiten zeigt die Analyse erhebliche Mängel in der Vermittlung der bAV-Inhalte an die Belegschaft auf. 71 % der Beschäftigten verstehen ihre bAV-Leistungen nicht ausreichend. Dies deutet darauf hin, dass die bisherigen Informationsangebote der Arbeitgeber nicht ausreichen, um den Nutzen und die Funktionsweise der betrieblichen Vorsorge transparent zu machen.

In Anbetracht des Fachkräftemangels und der Bedeutung der bAV als Instrument der Mitarbeiterbindung stellt dieses Kommunikationsdefizit für viele Betriebe ein strategisches Problem dar.

Neue Pflichten für die Personalabteilungen

Durch das BRSG II sind die Anforderungen an die Dokumentation und Prüfung massiv gestiegen. Personalabteilungen stehen nun in der Pflicht, ein detailliertes Bestandsverzeichnis aller Versorgungszusagen zu erstellen. Darüber hinaus müssen die Arbeitgeberzuschüsse systematisch geprüft und etwaige Sonderfälle lückenlos dokumentiert werden.

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Parallel zu den bAV-Pflichten verschärft auch das neue Nachweisgesetz die Anforderungen an die Dokumentation von Beschäftigungsverhältnissen. Dieser Gratis-Report enthüllt, welche Standardklauseln in Arbeitsverträgen nicht mehr zulässig sind und wie Sie sich rechtlich absichern. Kostenlosen Arbeitsvertrag-Ratgeber herunterladen

Diese Aufgaben dienen nicht nur der internen Ordnung, sondern sind eine direkte Reaktion auf die verschärften Haftungsregeln. Experten weisen darauf hin, dass bei einer Nichterfüllung der neuen Pflichten ein erhebliches Haftungsrisiko für das Unternehmen besteht.

Die rechtssichere Aufarbeitung der bAV-Bestände ist daher für die Geschäftsführungen und Personalverantwortlichen unumgänglich geworden, um finanzielle und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Angesichts der Studienergebnisse von WTW wird deutlich, dass viele Unternehmen in den kommenden Monaten ihre internen Prozesse professionalisieren müssen. Die Kombination aus administrativen Lasten und der notwendigen Aufklärung der Belegschaft erfordert eine strukturierte Herangehensweise, um den Anforderungen des BRSG II gerecht zu werden und das Haftungsrisiko zu minimieren.

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