Betriebsratswahl, BAG

Betriebsratswahl: BAG stärkt Mitbestimmung über Grenzen hinweg

03.06.2026 - 14:30:41 | boerse-global.de

Neue BAG-Rechtsprechung erlaubt Betriebsratswahl für ausländische Firmen mit deutscher Führungsstruktur. Digitale Tools und Weiterbildung prägen die Mitbestimmung.

Betriebsratswahl: BAG stärkt Mitbestimmung über Grenzen hinweg - Bild: über boerse-global.de
Betriebsratswahl: BAG stärkt Mitbestimmung über Grenzen hinweg - Bild: über boerse-global.de

Aktuelle Gerichtsentscheidungen und Fachforen zeichnen ein neues Bild der Mitbestimmung.

Grenzüberschreitende Mitbestimmung: BAG stärkt Betriebsratswahlen

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat Anfang Juni 2026 eine wegweisende Entscheidung getroffen. Demnach ist eine Betriebsratswahl am Standort Berlin-Brandenburg (BER) für eine maltesische Fluggesellschaft zulässig, die dort rund 320 Mitarbeiter beschäftigt. Die Richter stellten klar: Ein grenzüberschreitender Kontext verletzt das Territorialitätsprinzip nicht – vorausgesetzt, es gibt eine rudimentäre Führungsstruktur vor Ort, etwa einen Basis-Kapitän oder Supervisor.

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Ein weiteres Urteil aus dem Mai 2023 bleibt richtungsweisend: Die Auflösung eines Betriebsrats ist untersagt, solange das Gremium noch ein Restmandat innehat. Damit bleiben Mitbestimmungsrechte auch während der Abwicklung eines Betriebs erhalten. Einzelne Mitglieder können jedoch bei Pflichtverstößen ausgeschlossen werden.

Digitale Transformation: Wenn Software zur Überwachung wird

Die Einführung neuer Technologien stellt Betriebsräte vor völlig neue Aufgaben. Learning-Management-Systeme (LMS) unterliegen laut Arbeitsrechtlern der zwingenden Mitbestimmung. Der Grund: Diese Systeme gelten als technische Einrichtungen zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle. Verhandlungsbedarf besteht bei Datenerhebung, Auswertungsverfahren, Zugriffsrechten und Löschfristen.

Die psychische Gesundheit rückt ebenfalls in den Fokus. Bei einer Livestream-Veranstaltung am 2. Juni 2026 mit rund 500 Teilnehmern diskutierten Experten des Bundesverbands für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (Basi) über psychische Gefährdungsbeurteilungen. Die Kernbotschaft: Solche Beurteilungen müssen die Arbeitsbedingungen verbessern – nicht einzelne Mitarbeiter bewerten.

Weiterbildung als strategischer Wettbewerbsfaktor

Der 18. Tag der Weiterbildung in Wien am 1. Juni 2026 lieferte beeindruckende Zahlen: 68 Prozent der Unternehmen messen der Fortbildung wachsende Bedeutung bei, 80 Prozent sehen sie als kritischen Wettbewerbsfaktor. Digitalisierung und künstliche Intelligenz dominieren mit 68 Prozent die Themenliste. Die Folge: 31 Prozent der Firmen haben ihre Weiterbildungsbudgets aufgestockt.

Parallel dazu fordern Gewerkschaften erweiterte Bildungsrechte. Auf einem internationalen Seminar in Wien (19. bis 21. Mai 2026) diskutierten europäische Gewerkschafter über eine „gerechte Transition" zur klimafreundlichen Wirtschaft. Im Zentrum stand eine Resolution des Europaparlaments, die ein Recht auf Weiterbildung während der Arbeitszeit fordert.

Wichtige Urteile: Schadensersatz und Kommunikation

Mehrere Entscheidungen aus dem Jahr 2025 prägen weiterhin die Rechtsstrategie von Betriebsräten. Im August 2025 definierte das BAG die Streitgegenstände für Schadensersatzansprüche von Betriebsratsmitgliedern – mit klarer Unterscheidung zwischen Mindestlohngarantien, hypothetischen Karriereansprüchen und vertraglichen Ansprüchen.

Ein Urteil vom November 2025 betraf den Gleichbehandlungsgrundsatz. Das BAG decidió: Gehaltserhöhungen nur für Mitarbeiter mit neuen Arbeitsverträgen sind rechtswidrig, wenn andere Arbeitnehmer ihre Verträge bereits aktualisiert hatten. Im konkreten Fall erhielt der Kläger eine Nachzahlung von 148,81 Euro.

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Das Hamburger Landesarbeitsgericht stellte im Juli 2025 klar: Ein einfaches Einwurf-Einschreiben reicht als Nachweis für die Einladung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (bEM) nicht aus. Die Begründung: Die Scan-Erfassung erfolgt vor der tatsächlichen Zustellung, ein Anscheinsbeweis liegt nicht vor.

Gewerkschaften rüsten sich für politische Verhandlungen

Die Arbeitnehmerseite bereitet sich auf hochrangige politische Gespräche vor. Ver.di-Chef Frank Werneke hat klare Positionen für das Treffen mit Kanzler Merz am 10. Juni 2026 bezogen. Der Gewerkschaftsführer droht mit Protesten, falls Sozialreformen Einschnitte beim Streikrecht, Kündigungsschutz oder dem Rentenniveau vorsehen.

In Nordrhein-Westfalen hat die GEW ihre Führung neu gewählt. Vorsitzende Ayla Çelik wurde auf einer Konferenz in Essen mit 96,9 Prozent der Stimmen im Amt bestätigt. Die Gewerkschaft, die rund 46.000 Mitglieder vertritt, drängt auf mehr Personal und demokratische Beteiligung im Bildungssektor.

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