Betriebsratsschulung: KI und Digitalisierung verändern die Arbeitswelt
24.05.2026 - 23:22:25 | boerse-global.de
Die rechtlichen Anforderungen an Betriebsräte und Personalreferenten wachsen rasant – besonders durch Künstliche Intelligenz und den Strukturwandel. Spezialseminare ab Ende Mai 2026 greifen diese Entwicklung auf und schulen Fachleute für die neue Arbeitsrealität.
Vom Betriebsrätemodernisierungsgesetz bis zur Schließung ganzer Standorte: Die Rolle des Personalreferenten hat sich längst von der reinen Vermittlung zur juristischen Spezialdisziplin gewandelt. Aktuelle Schulungsprogramme legen den Fokus auf Mitbestimmungsrechte in virtuellen Umgebungen und die hohen Hürden des Datenschutzes.
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KI in der Personalauswahl – neue Rechtsfragen
Ein Schwerpunkt der Fortbildungen liegt auf den rechtlichen Anforderungen des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG). Spezialseminare wie die Reihe „Fresh-Up BetrVG“ ab dem 22. Juni 2026 helfen Gremienmitgliedern, typische Verfahrensfehler zu vermeiden. Im Mittelpunkt stehen die erweiterten Mitbestimmungsrechte bei mobiler Arbeit und beim Einsatz von KI im Betrieb – beides zentrale Faktoren bei Einstellungen und Eignungsbeurteilungen.
Die Integration von KI in Personalprozesse verlangt von Betriebsräten ein tiefes Verständnis des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes. Die Seminare, die rund 1.450 Euro kosten, behandeln unter anderem die rechtliche Organisation von Betriebsratssitzungen inklusive virtueller Meetings. Fachleute betonen: Ohne spezifische interne Regelungen zur Videokonferenz-Nutzung sind virtuelle Sitzungen rechtlich unzulässig.
Der Datenschutz ist zu einer tragenden Säule der Eignungs- und Recruiting-Schulungen geworden. Ein Intensivseminar zu datenschutzkonformen Betriebsvereinbarungen am 24. Mai 2026 befasste sich mit den Folgen wegweisender Gerichtsurteile. Juristen wie Dr. Robert Selk verweisen auf das EuGH-Urteil vom 30. März 2023 und eine anschließende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 8. Mai 2025. Diese erklärten Teile des Bundesdatenschutzgesetzes für unvereinbar mit der DSGVO – mit weitreichenden Folgen für die Erhebung von Mitarbeiterdaten bei Einstellungen und Beurteilungen.
Strukturwandel: Verhandlungen unter Zeitdruck
Die Notwendigkeit qualifizierter Betriebsräte zeigt sich in aktuellen Großkonflikten. In Erfurt einigten sich der Online-Händler Zalando und sein Betriebsrat auf einen Vergleich zur geplanten Schließung eines Logistikzentrums im September 2026. Der Fall ist ein Lehrstück für moderne Verhandlungsführung.
Die Einigung in Erfurt eröffnet ein Zeitfenster für direkte Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan bis zum 20. Juni 2026. Scheitern die Gespräche, soll am 23. Juni 2026 eine Einigungsstelle eingesetzt werden. Betriebsratschef Tony Krause bezeichnete den Vergleich als taktischen Erfolg, da er zunächst Verhandlungen außerhalb eines formellen Gremiums ermöglicht. Die Belegschaft am Standort ist bereits von rund 2.700 auf etwa 2.000 Beschäftigte geschrumpft – befristete Verträge wurden nicht verlängert.
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Auch die Pharmabranche steht vor tiefgreifenden Umstrukturierungen. Die IG BCE kritisiert fehlende Transparenz bei BioNTechs geplantem Verkauf von Produktionsstandorten in Marburg, Idar-Oberstein und international. Bis zu 1.860 Arbeitsplätze sind gefährdet, darunter 820 bei Curevac in Tübingen. Der Verkaufsprozess soll bis Oktober 2026 abgeschlossen sein. Für Personalreferenten bedeuten diese Übergänge ein tiefes Verständnis von Sozialplanregelungen und der Übertragung von Mitarbeiterqualifikationen.
Nachweisgesetz: Formfehler können teuer werden
Das Recruiting wird zudem durch strengere Vorgaben des Nachweisgesetzes geprägt. Ein aktueller Fall beim Textilunternehmen Trigema machte die Fallstricke informeller Arbeitsverhältnisse deutlich: Ein langjähriger Mitarbeiter ging nach 48 Jahren ohne schriftlichen Arbeitsvertrag in Rente. Zwar sind mündliche Verträge in Deutschland grundsätzlich gültig, doch das Nachweisgesetz verlangt nun die schriftliche Dokumentation wesentlicher Arbeitsbedingungen – bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 2.000 Euro.
Schulungen betonen daher: Der Arbeitsbeginn begründet zwar ein Arbeitsverhältnis, doch bestimmte Bedingungen – besonders Befristungen – müssen schriftlich fixiert sein, um rechtlich zu bestehen. Diese administrative Präzision ist auch Kern der Ausbildung für Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV). Ein fünftägiges Intensivseminar für JAV-Mitglieder ab dem 24. Mai 2026 behandelt die spezifischen Rechte und Pflichten bei der Vertretung jüngerer Beschäftigter, inklusive besonderem Kündigungsschutz und Zusammenarbeit mit dem Gesamtbetriebsrat.
Rüstungsproduktion: Neue ethische Grenzen
Auch die Verteidigungsbranche stellt Betriebsräte vor neue Herausforderungen. Im VW-Werk Osnabrück mit rund 2.300 Beschäftigten laufen offenbar Gespräche über die Fertigung von Komponenten für das Raketenabwehrsystem „Iron Dome“ in Kooperation mit Rafael Advanced Defense Systems. Arbeitsrechtler betonen: Zwar können Beschäftigte solche Arbeiten nicht pauschal verweigern, im Einzelfall ist jedoch ein Gewissenskonflikt möglich. Für Betriebsräte erfordert die Abwägung ethischer und rechtlicher Grenzen spezielle Mediations-Schulungen.
Trend: Professionalisierung und Spezialisierung
Die aktuelle Landschaft der Betriebsratsschulungen zeigt einen klaren Trend zur Professionalisierung. Die „Woche der Betriebsräte“ der Gewerkschaft ver.di mit Terminen Ende Mai in Bielefeld und im Herbst in Walsrode verdeutlicht den strukturierten Ansatz bei der Vermittlung von Arbeitsrecht und Gesundheitsschutz.
Der Fokus auf digitale Werkzeuge ist dabei nicht nur administrativer Natur. Da BAG und EuGH die Grenzen des Datenschutzes immer präziser definieren, ist die „Eignung“ eines Kandidaten längst nicht mehr nur eine Frage der Qualifikation, sondern auch der Messung und Speicherung dieser Qualifikation. Betriebsräte müssen sicherstellen, dass IT-Systeme für das Recruiting nicht gegen Mitbestimmungsrechte nach dem BetrVG verstoßen. Wer bei KI- und Homeoffice-Regelungen nicht auf dem neuesten Stand ist, riskiert rechtlich angreifbare Einstellungsprozesse.
Ausblick: Flexiblere Arbeitszeiten?
Bleibt die Debatte um die Reform des Arbeitszeitgesetzes – ein Dauerbrenner für Arbeitsrechtsexperten. Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger plädiert für die Ablösung des starren Acht-Stunden-Tages durch eine flexiblere Wochenarbeitszeitregelung. Während die Arbeitgeber dies als notwendige Flexibilisierung sehen, warnt der Deutsche Gewerkschaftsbund vor einer auhöhlung des Arbeitnehmerschutzes.
Für Personalreferenten in Recruiting und Eignungsbeurteilung bedeuten diese möglichen Änderungen ein komplettes Umdenken bei der Schichtplanung und der Bewertung von „Eignung“ für hochflexible Rollen. Die Seminare im Sommer 2026 – darunter die br-spezial-Veranstaltung in Erfurt vom 24. bis 28. August – werden sich wohl weiterhin um die Balance zwischen Effizienz neuer digitaler Werkzeuge und den bewährten Schutzrechten des deutschen Arbeitsmodells drehen. Der Wandel hin zu komplexeren, datengetriebenen und flexibleren Arbeitsplätzen sorgt dafür, dass die Nachfrage nach hochqualifizierten Betriebsräten weiter steigen wird.
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