Betriebsratsgründung, BAG

Betriebsratsgründung: BAG warnt vor Standortschließungen als Behinderung

28.05.2026 - 07:24:42 | boerse-global.de

Gerichte verschärfen Regeln für Arbeitgeber bei Kündigungsschutz, Betriebsratsgründung und Aufhebungsverträgen. Neue Pflegerechte treten in Kraft.

Betriebsratsgründung: BAG warnt vor Standortschließungen als Behinderung - Foto: über boerse-global.de
Betriebsratsgründung: BAG warnt vor Standortschließungen als Behinderung - Foto: über boerse-global.de

Kündigungsschutz, Betriebsratsgründung und Abfindungen – die jüngsten Entscheidungen deutscher Gerichte setzen neue Maßstäbe für Arbeitgeber.

Unkündbarkeit: Wenn der Kündigungsschutz greift

Nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) genießen Beschäftigte mit 15 Jahren Betriebszugehörigkeit und einem Alter von 40 Jahren einen besonderen Schutz: die sogenannte „Unkündbarkeit“. Sie verhindert die ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber. Eine außerordentliche Kündigung bleibt jedoch weiterhin möglich.

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Rechtsexperten warnen: Versuche, Mitarbeiter kurz vor Erreichen dieser Schutzschwelle zu kündigen, können als Rechtsmissbrauch gewertet werden. Besonders brisant ist die Lage angesichts eines schwierigeren Arbeitsmarkts für Führungskräfte: 2025 stieg die Zahl arbeitsloser Manager um 14 Prozent auf 49.000. In solchen Fällen empfehlen Anwälte, Abfindungen in Höhe eines Bruttomonatsgehalts pro Beschäftigungsjahr anzustreben. Betroffene sollten sich vor Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag sieben bis 14 Tage Bedenkzeit nehmen.

Betriebsratsgründung: Wenn Standorte plötzlich dichtmachen

Mehrere Vorfälle im Frühjahr 2026 werfen ein Schlaglicht auf den Schutz von Betriebsratsgründern. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) bestätigte am 13. Mai 2026 die Gründungsfähigkeit eines Betriebsrats am Standort Malta Air. Zuvor hatte Ryanair am 24. April 2026 die Schließung seines BER-Standorts angekündigt – kurz nach einer Betriebsratswahl.

Ein ähnliches Muster zeigt sich bei der C24 Bank: Sie schloss am 7. Mai 2026 ihre Filiale in Mainz, nachdem dort Pläne zur Betriebsratsgründung bekannt wurden. Diese Fälle befeuern die Forderung nach neuen gesetzlichen Vermutungsregeln, die Standortschließungen als Instrument zur Behinderung der Mitbestimmung identifizieren und sanktionieren sollen.

Für Betriebsratsmitglieder, die Schadensersatz fordern, gilt seit einem BAG-Urteil vom 13. August 2025: Sie müssen ihre Ansprüche genau priorisieren – ob aus Mindestlohn, hypothetischem Karriereverlauf oder vertraglichen Ansprüchen.

Aufhebungsverträge: Teure Fallstricke für Arbeitgeber

Der Verband der Arbeitsrechts-Anwälte (VDAA) warnt vor finanziellen Risiken schlecht formulierter Aufhebungsverträge. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln entschied am 19. November 2025, dass ein Arbeitgeber Überbrückungsgeld zahlen musste – weil der Vertrag fehlerhaft war. Grundsätzlich gilt: Aufhebungsverträge müssen der strengen Schriftform des § 623 BGB entsprechen.

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Ein weiteres Risiko: Drohungen sind tabu. Das Arbeitsgericht Berlin erklärte einen Aufhebungsvertrag für ungültig, nachdem der Arbeitgeber einer Teamleiterin mit über 20 Jahren Betriebszugehörigkeit mit einem schlechten Zeugnis und Schadensersatz gedroht hatte.

Firmenwagen: Wann das Auto zurückgegeben werden muss

Das BAG urteilte am 25. März 2026: Pauschalklauseln zur sofortigen Rückgabe des Dienstwagens bei Freistellung sind oft unwirksam. Die Privatnutzung darf nur bei einer wirksamen Widerrufsklausel entzogen werden. Anders bei einer fristlosen Kündigung: Hier muss das Fahrzeug sofort zurück.

Pflege und Kündigung: Neue Rechte und strenge Regeln

Seit dem 1. Januar 2026 haben Beschäftigte erweiterte Rechte bei der Pflege Angehöriger. Das Pflegeunterstützungsgeld kann für bis zu zehn Tage in akuten Situationen beantragt werden – unabhängig von der Betriebsgröße oder einem offiziellen Pflegegrad. Die Lohnersatzleistung ist 2026 auf 135,63 Euro pro Tag gedeckelt.

Wer selbst kündigt, muss mit harten Konsequenzen rechnen. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen bestätigte am 19. Februar 2026 eine zwölfwöchige Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Ein subjektives Gefühl der „Perspektivlosigkeit“ reiche nicht als wichtiger Grund, um die Sperrzeit zu vermeiden.

Gesundheitswesen: Milliarden-Sparkurs und Proteste

Die Bundesregierung plant ein Entlastungspaket für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Höhe von 16,3 Milliarden Euro für 2027. Allein im Krankenhaussektor sollen 4,6 Milliarden Euro eingespart werden.

Die Gewerkschaft Verdi läuft Sturm gegen die Pläne. Die Krankenhausausgaben stiegen im Vorjahr um zehn Prozent auf 111 Milliarden Euro, die Pflegebudgets um elf Prozent auf 25 Milliarden Euro. Nach den neuen Regeln sollen Krankenkassen nur noch die Hälfte der Kosten für Tariferhöhungen übernehmen. Ein Großprotest ist für den 10. Juni 2026 anlässlich der Gesundheitsministerkonferenz in Hannover geplant.

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