Betriebsräte vor neuen Herausforderungen: AGG, Kündigungsschutz und SAP-Migration
05.05.2026 - 04:47:02 | boerse-global.de
Der Bundesgerichtshof verhandelt diese Woche über die Reichweite des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) – ein Urteil mit Signalwirkung für Betriebsräte in ganz Deutschland.
BGH-Urteil könnte AGG-Anwendung neu definieren
Am 7. Mai 2026 entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) über einen Fall, der weit über den Einzelfall hinausreicht. Eine blinde Patientin aus dem Kreis Lippe klagt, weil ihr die Aufnahme in eine Reha-Klinik in Nordhessen verweigert wurde – ihrer Ansicht nach allein wegen ihrer Behinderung. Das Landgericht Kassel hatte die Klage zuvor abgewiesen.
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Im Kern geht es um die Frage: Gilt das AGG auch für medizinische Behandlungsverträge? Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, betont die mögliche Signalwirkung des Urteils. Rund jeder vierte Befragte habe bereits Benachteiligungen im Gesundheitswesen erlebt. Organisationen wie der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) verfolgen das Verfahren deshalb mit großer Aufmerksamkeit.
Für Betriebsräte – besonders in Kliniken und Pflegeeinrichtungen – könnte das Urteil die Grenzen der Antidiskriminierungspflichten neu ziehen. Interne Richtlinien müssten dann womöglich angepasst werden.
Spezielle Schulungen für Arbeitnehmervertreter
Der Marburger Bund reagiert auf die wachsenden Anforderungen mit einem Seminar unter dem Titel „Erkennen, Handeln, Vorbeugen – Diskriminierung im Gesundheitswesen“. Die Veranstaltung findet am 22. und 23. Oktober 2026 in Berlin statt und richtet sich gezielt an Betriebsräte im Gesundheitssektor. Ziel ist es, AGG-Verstöße frühzeitig zu erkennen und präventive Strukturen in Kliniken zu verankern.
Formfehler bei Massenentlassungen: Null Toleranz
Die Rolle des Betriebsrats bei Kündigungen wird zunehmend durch strenge Verfahrensvorgaben bestimmt. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 1. April 2026 klargestellt: Fehlt die korrekte Massenentlassungsanzeige oder ist sie fehlerhaft, ist die Kündigung unwirksam. Diese Linie folgt einer Vorgabe des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Oktober 2025, die eine zwingende Reihenfolge vorschreibt: erst die Anhörung des Betriebsrats, dann die Anzeige bei der Bundesagentur für Arbeit, erst danach die Kündigungen.
Zalando-Streit in Erfurt: 2.700 Jobs in Gefahr
Die praktische Bedeutung dieser Regeln zeigt sich im aktuellen Konflikt um das Zalando-Logistikzentrum in Erfurt. Der Betriebsrat wehrt sich gegen die für September 2026 geplante Schließung, die rund 2.700 Beschäftigte betreffen würde. Anfang Mai übergaben Arbeitnehmervertreter 1.250 Postkarten aus der Belegschaft an Vorstandsmitglied David Schröder in Berlin – ein Appell für den Erhalt des Standorts.
Der frühere thüringische Ministerpräsident Bodo Ramelow kritisiert die Schließung als wirtschaftlich nicht haltbar: 80 Millionen Euro koste die Schließung, während eine Modernisierung mit 120 Millionen Euro zu Buche schlagen würde. Das Unternehmen hat den Fall inzwischen an eine Einigungsstelle verwiesen.
Bosch Homburg: Weniger Stellenabbau, aber Unsicherheit bleibt
Auch am Bosch-Standort Homburg ringen Betriebsräte um den Erhalt von Arbeitsplätzen. Die ursprünglich geplante Reduzierung von 1.250 Stellen wurde auf 1.000 bis 2032 nach unten korrigiert. Doch die Zukunft bleibt ungewiss: Ohne neue Produktlinien könnte die Belegschaft von über 3.000 auf rund 2.000 Beschäftigte schrumpfen. In solchen Fällen müssen Betriebsräte sicherstellen, dass die Auswahlprozesse für Entlassungen keine bestimmten Mitarbeitergruppen benachteiligen.
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SAP-Migration: Neue Aufgaben für Betriebsräte
Die digitale Transformation stellt Betriebsräte vor zusätzliche Herausforderungen. Viele Unternehmen treiben die Migration auf SAP S/4HANA voran, um die Support-Frist 2027 einzuhalten. Spezielle Schulungen am 10. und 11. Juni 2026 in Duisburg bereiten Arbeitnehmervertreter auf diese komplexen IT-Projekte vor.
Die Schwierigkeiten solcher Vorhaben zeigt das Beispiel Volkswagen: Die Integration der sächsischen Tochtergesellschaft verzögert sich um bis zu zwei Jahre – Probleme im SAP-Rollout sind die Ursache. Ursprünglich für Anfang 2027 geplant, verschiebt sich der Abschluss nun deutlich nach hinten. Das Unternehmen betont, dass die 10.000 betroffenen Mitarbeiter keine materiellen Nachteile erleiden.
Neue Regeln für Arbeitssicherheit
Ab dem 1. Juni 2026 tritt eine überarbeitete Fassung der DGUV Vorschrift 2 in Kraft – zunächst für Mitglieder der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Wesentliche Änderungen: Die Schwelle für die „kleine Standardbetreuung“ steigt von 10 auf 20 Beschäftigte. Zudem dürfen künftig bis zu ein Drittel der arbeitsmedizinischen Leistungen digital erbracht werden – allerdings erst nach einer persönlichen Erstbegehung. Betriebsräte müssen kontrollieren, ob die Qualität des Arbeitsschutzes unter den neuen, flexibleren Regeln erhalten bleibt.
Wirtschaftlicher Hintergrund: Steigende Kosten, schwächelnde Konjunktur
Der Druck auf Betriebsräte wächst in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld. Die Arbeitskosten in Deutschland erreichten 2025 durchschnittlich 45,00 Euro pro Stunde – ein Anstieg von 3,6 Prozent zum Vorjahr. Damit liegen die deutschen Arbeitskosten 29 Prozent über dem EU-Durchschnitt von 34,90 Euro.
Der ifo-Beschäftigungsbarometer fiel im April 2026 auf 91,3 Punkte – den niedrigsten Stand seit Mai 2020. Positiv: Der Anteil der Unternehmen, die über Fachkräftemangel klagen, sank auf 22,7 Prozent, nach über 25 Prozent im Herbst 2025. Achim Wambach vom ZEW warnt jedoch vor strukturellen Problemen: Hohe Regulierungsdichte und die höchsten Arbeitskosten belasteten das Wachstum, das für 2026 nur bei 0,4 Prozent prognostiziert wird.
In diesem Umfeld werde die Rolle des Betriebsrats als „soziales Korrektiv“ wichtiger denn je, so Experten. Finanzieller Druck führe oft zu beschleunigten Umstrukturierungen – mit erhöhtem Risiko, dass individuelle Rechte oder AGG-Schutzbestimmungen übergangen werden.
Ausblick: Vielfalt, Datenschutz und neue Standards
Für die zweite Jahreshälfte 2026 zeichnen sich weitere Schwerpunkte ab. Im Bereich der darstellenden Künste startet im September das Projekt „Vielfalt gestalten“ mit Workshops und Beratungen, die bis Juni 2028 laufen sollen. Ziel ist eine diskriminierungssensible Arbeitskultur.
Im Gesundheitswesen wird die elektronische Patientenakte (ePA) für Leistungserbringer verpflichtend – ab Oktober 2025 müssen Betriebsräte in medizinischen Einrichtungen die Datenschutz-Implikationen für die Belegschaft überwachen.
Die Datenschutzbehörden verschärfen zudem den Druck auf kleine und mittlere Unternehmen. Während die kumulierten DSGVO-Strafen seit 2018 die Marke von 4,5 Milliarden Euro überschritten haben, rücken 2026 verstärkt KMU in den Fokus. Für Betriebsräte bedeutet das: Die Einhaltung von Art. 33 DSGVO – insbesondere das 72-Stunden-Meldefenster bei Datenpannen – bleibt ein zentrales Thema. Denn Verstöße gegen diese Meldepflicht sind weiterhin der häufigste Auslöser für empfindliche Bußgelder.
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