Betriebsräte, Erzwingbares

Betriebsräte: Erzwingbares Mitspracherecht bei Zeiterfassung

28.05.2026 - 14:09:44 | boerse-global.de

Betriebsräte haben bei der Einführung von Zeiterfassungssystemen ein starkes Mitspracherecht. Ein BAG-Urteil zwingt Arbeitgeber bereits jetzt zum Handeln.

Betriebsräte: Erzwingbares Mitspracherecht bei Zeiterfassung - Foto: über boerse-global.de
Betriebsräte: Erzwingbares Mitspracherecht bei Zeiterfassung - Foto: über boerse-global.de

Denn die Betriebsräte haben ein gesetzlich verankertes Mitspracherecht, wenn es um die Einführung von Zeiterfassungssystemen geht. Ein neues Gesetz zur digitalen Aufzeichnung der Arbeitsstunden wird zwar erst für 2026 erwartet, doch aktuelle Gerichtsurteile zwingen Arbeitgeber bereits heute zu „objektiven, zuverlässigen und zugänglichen" Systemen.

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Wo Betriebsräte mitreden müssen

Nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) haben Betriebsräte ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht bei der Einführung technischer Systeme, die das Verhalten oder die Leistung von Mitarbeitern überwachen können. Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung steht zwar nicht mehr zur Debatte – wohl aber das „Wie" der Umsetzung.

In den Betriebsvereinbarungen müssen folgende Punkte geklärt werden:
- Auswahl der konkreten Software oder Hardware
- Art der erhobenen Daten
- Definition der Zugriffsrechte
- Speicherdauer der Aufzeichnungen
- Korrekturprozesse bei Fehlern
- Umgang mit Pausen und Reisezeiten

Besonders streng sind die Auflagen bei biometrischen Systemen – hier greifen zusätzlich die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

BAG-Urteil zwingt zum Handeln

Die aktuelle Rechtslage wird maßgeblich durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13. September 2022 bestimmt. BAG-Präsidentin Inken Gallner stellte klar: Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ergibt sich bereits aus dem bestehenden Arbeitsschutzrecht. Hintergrund war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2019, das alle Mitgliedstaaten verpflichtet, die Dokumentation sämtlicher Arbeitsstunden sicherzustellen.

Verstöße können teuer werden: Bei Kontrollen durch die Arbeitsschutzbehörden drohen empfindliche Bußgelder. Auch die sogenannte Vertrauensarbeitszeit befreit Unternehmen nicht von der Aufzeichnungspflicht. Gleiches gilt für Beschäftigte im Homeoffice.

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Was die geplante Reform bringt

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat angekündigt, dass das für 2026 erwartet Gesetz auf praxisnahe und digitale Lösungen setzen soll. Noch offen ist, ob Ausnahmen für Kleinstbetriebe oder Führungskräfte kommen werden.

Parallel dazu läuft eine grundsätzliche Debatte über die Reform des Arbeitszeitgesetzes. Während einige politische Kräfte eine Abkehr von der täglichen Höchstarbeitszeit von acht Stunden hin zu einer flexibleren Wochenarbeitszeit fordern, hat Bundestagspräsidentin Bärbel Bas angekündigt, einen Gesetzentwurf für Juni 2026 vorzulegen. Ziel sei es, Flexibilität mit verbindlichen Ruhezeiten – wie der 11-stündigen täglichen Erholungszeit – in Einklang zu bringen.

Gewerkschaften warnen vor Rückschritt

Die Gewerkschaften schalten auf Alarm. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) warnte eindringlich davor, den Acht-Stunden-Tag aufzuweichen. „Das wäre ein massiver Rückschritt für den Arbeitnehmerschutz", heißt es aus der DGB-Spitze. Der Acht-Stunden-Tag gilt in Deutschland seit 1918 als sozialer Standard.

Arbeitsmarkt im Wandel: Rekord bei Teilzeit

Der Vorstoß für klarere Regeln kommt zu einer Zeit, in der sich die Arbeitswelt rasant verändert. Laut Statistischem Bundesamt (Destatis) erreichte die Teilzeitquote 2025 mit 31,9 Prozent einen historischen Höchststand.

Die Zahlen im Detail:
- Vollzeitbeschäftigte arbeiteten 2025 durchschnittlich 39,9 Stunden pro Woche – ein leichter Rückgang gegenüber 2015
- Teilzeitkräfte kamen auf durchschnittlich 21,3 Stunden
- Rund 50,6 Prozent der Frauen und 14,3 Prozent der Männer arbeiteten in Teilzeit
- Mütter waren achtmal häufiger in Teilzeit beschäftigt als Väter

Während Arbeitsmarktexperten den Anstieg der Teilzeitquote als positives Zeichen für mehr Flexibilität werten, übt der Wirtschaftsflügel der CDU scharfe Kritik – besonders an Beschäftigten ohne familiäre Verpflichtungen. Die Union fordert Maßnahmen, die Mehrarbeit durch höhere Nettoverdienste attraktiver machen sollen.

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