Betriebsräte: Erzwingbares Mitspracherecht bei Zeiterfassung
28.05.2026 - 14:09:44 | boerse-global.deDenn die Betriebsräte haben ein gesetzlich verankertes Mitspracherecht, wenn es um die Einführung von Zeiterfassungssystemen geht. Ein neues Gesetz zur digitalen Aufzeichnung der Arbeitsstunden wird zwar erst für 2026 erwartet, doch aktuelle Gerichtsurteile zwingen Arbeitgeber bereits heute zu „objektiven, zuverlässigen und zugänglichen" Systemen.
Das BAG hat entschieden: Wer jetzt noch kein System hat, handelt rechtswidrig. Dieser kostenlose Ratgeber zeigt, wie Sie sich schnell absichern. Arbeitszeiterfassung ist jetzt Pflicht – viele Unternehmen riskieren bereits Bußgelder
Wo Betriebsräte mitreden müssen
Nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) haben Betriebsräte ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht bei der Einführung technischer Systeme, die das Verhalten oder die Leistung von Mitarbeitern überwachen können. Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung steht zwar nicht mehr zur Debatte – wohl aber das „Wie" der Umsetzung.
In den Betriebsvereinbarungen müssen folgende Punkte geklärt werden:
- Auswahl der konkreten Software oder Hardware
- Art der erhobenen Daten
- Definition der Zugriffsrechte
- Speicherdauer der Aufzeichnungen
- Korrekturprozesse bei Fehlern
- Umgang mit Pausen und Reisezeiten
Besonders streng sind die Auflagen bei biometrischen Systemen – hier greifen zusätzlich die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
BAG-Urteil zwingt zum Handeln
Die aktuelle Rechtslage wird maßgeblich durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13. September 2022 bestimmt. BAG-Präsidentin Inken Gallner stellte klar: Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ergibt sich bereits aus dem bestehenden Arbeitsschutzrecht. Hintergrund war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2019, das alle Mitgliedstaaten verpflichtet, die Dokumentation sämtlicher Arbeitsstunden sicherzustellen.
Verstöße können teuer werden: Bei Kontrollen durch die Arbeitsschutzbehörden drohen empfindliche Bußgelder. Auch die sogenannte Vertrauensarbeitszeit befreit Unternehmen nicht von der Aufzeichnungspflicht. Gleiches gilt für Beschäftigte im Homeoffice.
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Was die geplante Reform bringt
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat angekündigt, dass das für 2026 erwartet Gesetz auf praxisnahe und digitale Lösungen setzen soll. Noch offen ist, ob Ausnahmen für Kleinstbetriebe oder Führungskräfte kommen werden.
Parallel dazu läuft eine grundsätzliche Debatte über die Reform des Arbeitszeitgesetzes. Während einige politische Kräfte eine Abkehr von der täglichen Höchstarbeitszeit von acht Stunden hin zu einer flexibleren Wochenarbeitszeit fordern, hat Bundestagspräsidentin Bärbel Bas angekündigt, einen Gesetzentwurf für Juni 2026 vorzulegen. Ziel sei es, Flexibilität mit verbindlichen Ruhezeiten – wie der 11-stündigen täglichen Erholungszeit – in Einklang zu bringen.
Gewerkschaften warnen vor Rückschritt
Die Gewerkschaften schalten auf Alarm. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) warnte eindringlich davor, den Acht-Stunden-Tag aufzuweichen. „Das wäre ein massiver Rückschritt für den Arbeitnehmerschutz", heißt es aus der DGB-Spitze. Der Acht-Stunden-Tag gilt in Deutschland seit 1918 als sozialer Standard.
Arbeitsmarkt im Wandel: Rekord bei Teilzeit
Der Vorstoß für klarere Regeln kommt zu einer Zeit, in der sich die Arbeitswelt rasant verändert. Laut Statistischem Bundesamt (Destatis) erreichte die Teilzeitquote 2025 mit 31,9 Prozent einen historischen Höchststand.
Die Zahlen im Detail:
- Vollzeitbeschäftigte arbeiteten 2025 durchschnittlich 39,9 Stunden pro Woche – ein leichter Rückgang gegenüber 2015
- Teilzeitkräfte kamen auf durchschnittlich 21,3 Stunden
- Rund 50,6 Prozent der Frauen und 14,3 Prozent der Männer arbeiteten in Teilzeit
- Mütter waren achtmal häufiger in Teilzeit beschäftigt als Väter
Während Arbeitsmarktexperten den Anstieg der Teilzeitquote als positives Zeichen für mehr Flexibilität werten, übt der Wirtschaftsflügel der CDU scharfe Kritik – besonders an Beschäftigten ohne familiäre Verpflichtungen. Die Union fordert Maßnahmen, die Mehrarbeit durch höhere Nettoverdienste attraktiver machen sollen.
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