Betriebsräte, KI-Pflichten

Betriebsräte 2026: Neue KI-Pflichten ab August, Behinderungen nehmen zu

28.05.2026 - 16:13:45 | boerse-global.de

Betriebsratswahlen enden mit gemischtem Bild: Neue EU-KI-Regeln erhöhen Anforderungen, während viele Firmen Wahlen behindern.

Betriebsräte 2026: Neue KI-Pflichten ab August, Behinderungen nehmen zu - Foto: über boerse-global.de
Betriebsräte 2026: Neue KI-Pflichten ab August, Behinderungen nehmen zu - Foto: über boerse-global.de

Während neue EU-Regeln zu Künstlicher Intelligenz die Anforderungen an Arbeitnehmervertreter massiv erhöhen, versuchen Unternehmen weiterhin, die Bildung von Betriebsräten zu verhindern.

Neue Pflichten durch KI-Verordnung

Die EU hat am 6. und 7. Mai 2026 den „Digitalen Omnibus zur KI" verabschiedet. Das bringt weitreichende Konsequenzen für Betriebsräte. Ab dem 2. August 2026 gelten KI-Systeme in der Personalverwaltung als Hochrisiko-Anwendungen. Artikel 86 der KI-Verordnung räumt Beschäftigten und ihren Vertretern ein explizites Recht auf Erläuterung ein, wenn KI über sie entscheidet.

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Die Folge: Betriebsratsmitglieder müssen sich speziell schulen lassen, um den Einsatz dieser Systeme überwachen zu können. Hinzu kommen Transparenzpflichten für KI-generierte Inhalte, die ab dem 2. Dezember 2026 verbindlich werden. Das Hessische Landesarbeitsgericht hatte bereits im Dezember 2024 klargestellt: Betriebsräte haben Mitbestimmungsrechte bei der Überwachung durch IT-Systeme.

Auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sorgt für zusätzlichen Schulungsbedarf. Die am 7. April 2026 veröffentlichten aktualisierten C5:2026-Kriterien werden ab dem 1. Juni 2027 verbindlich.

Neue Sicherheitsstandards für Leiharbeit

Doch nicht nur die Digitalisierung fordert Betriebsräte. Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) hat am 27. Mai 2026 ihre überarbeiteten Richtlinien für sichere und gesunde Leiharbeit veröffentlicht. Im Fokus stehen vereinfachte Gefährdungsbeurteilungen und neue Anforderungen aus dem Mutterschutzgesetz.

Die aktualisierten Dokumente enthalten überarbeitete Vorlagen für Arbeitnehmerüberlassungsverträge und Vereinbarungen zum Arbeitsschutz. Betriebsräte müssen sich nun mit diesen administrativen Formalitäten vertraut machen. Die Richtlinien betonen die Notwendigkeit von Textform-Vereinbarungen und spezifischen Maßnahmen für indirekt von Arbeitsunfällen Betroffene.

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Jedes fÜnfte Unternehmen behindert Wahlen

Der gestiegene Schulungsbedarf trifft auf eine schwierige Realität. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) berichtet, dass jedes fünfte Unternehmen versucht, die Wahl von Betriebsräten zu behindern. Laut einer Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) haben nur acht Prozent der betriebsratsfähigen Unternehmen in Deutschland tatsächlich einen Betriebsrat.

Aktuell laufen mehrere spektakuläre Rechtsstreitigkeiten. In Flensburg hat Verdi Strafanzeige gegen Sixt gestellt. Der Vorwurf: Manager sollen Mitarbeitern mit Kündigung gedroht haben, wenn sie sich zur Wahl stellen. Initiatoren des Betriebsrats seien fristlos entlassen worden.

Auch beim Tesla-Werk in Grünheide gibt es Konfliktstoff. IG Metall ficht die Betriebsratswahl an – mit dem Vorwurf, eine arbeitgebernahe Liste habe die Wahl beeinflusst. Ein Güterermin ist für Mitte Juni 2026 am Arbeitsgericht Frankfurt (Oder) angesetzt.

Besonders dreist: Die C24 Bank schloss am 7. Mai 2026 ihre Filiale in Mainz – kurz nachdem Mitarbeiter die Gründung eines Betriebsrats angekündigt hatten. 70 Beschäftigte standen vor verschlossenen Türen. Als Reaktion fordern Arbeitsrechtsexperten neue gesetzliche Regeln: Arbeitgeber sollen nachweisen müssen, dass eine Schließung aus wirtschaftlichen Gründen erfolgt – wenn sie innerhalb von zwei Jahren nach Betriebsratsgründung stattfindet.

Klarstellungen beim Kündigungsschutz

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in mehreren Entscheidungen die Rechte von Betriebsratsmitgliedern gestärkt. In einem Urteil vom 13. August 2025 präzisierte das Gericht die Ansprüche auf Vergütung und berufliche Entwicklung. Es unterschied drei separate Rechtsansprüche: die Mindestvergütungsgarantie, hypothetische Karriereentwicklungen und vertragliche Ansprüche.

Das Urteil stellt klar: Betriebsratsmitglieder dürfen durch ihr Amt weder finanziell noch beruflich benachteiligt werden. Allerdings liegt die Beweislast bei den Klägern – sie müssen ihre Ansprüche genau beziffern.

Ein weiteres BAG-Urteil vom 28. Januar 2026 stärkt die Arbeitnehmerrechte grundlegend: Unternehmen können ausländische Rechtsklauseln – etwa US-amerikanisches Recht – nicht nutzen, um den deutschen Kündigungsschutz zu umgehen oder Zahlungen nach einer unwirksamen Kündigung zu verweigern.

Appell an die Landespolitik

Zum Abschluss des Wahlzyklus – rund 53.000 Unternehmen waren betroffen – fordern Gewerkschaftsführer die Landesregierungen auf, Tarifbindung und Mitbestimmungsrechte zu stärken. In Rheinland-Pfalz appellierten die Gewerkschaftsspitzen am 27. Mai 2026 an die neue Landesregierung, die Koalitionsversprechen zum Arbeitsrecht in konkrete Gesetze zu gießen. Ob die Politik diesen Forderungen nachkommt, dürfte sich in den kommenden Monaten zeigen.

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