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Betriebliche Prävention: DGUV-Reform entlastet kleine Unternehmen ab Januar

18.06.2026 - 16:33:52 | boerse-global.de

Die Reform der DGUV Vorschrift 2 bringt digitale Beratung, höhere Schwellenwerte und neue Pflichten zum Hitzeschutz für Unternehmen.

DGUV Reform 2026: Neue Regeln für Prävention und Hitzeschutz
Betriebliche - Mitarbeiter in einem modernen Büro, die zusammenarbeiten, mit Fokus auf Arbeitssicherheit und Präventionsmaßnahmen gegen Hitze. 18.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Die Reform der DGUV Vorschrift 2 bringt weitreichende Änderungen – von digitaler Beratung bis zu höheren Schwellenwerten.

Weniger Bürokratie für kleine Betriebe

Die Grenze für die vereinfachte Regelbetreuung wurde von 10 auf 20 Beschäftigte angehoben. Auch das Kompetenzzentrenmodell startet jetzt erst ab dieser Marke. Das entlastet kleinere Unternehmen deutlich.

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Ein weiterer Schritt: Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte dürfen Beratungen künftig häufiger digital durchführen. Telefon oder Video reichen aus, wenn die Fachleute die betrieblichen Verhältnisse kennen. Maximal ein Drittel der Betreuungsstunden ist so erlaubt – in Ausnahmelfällen sogar bis zur Hälfte.

Auch der Berufszugang für Sicherheitsfachkräfte wurde erweitert. Neben Ingenieuren sind jetzt auch Absolventen der Physik, Chemie, Biologie, Humanmedizin oder Arbeitspsychologie zugelassen. Voraussetzung: entsprechende Fortbildungsnachweise.

Hitzeschutz wird zum Wirtschaftsfaktor

Der Klimawandel zwingt Unternehmen zum Handeln. Seit August 2025 schreibt die Technische Regel A5.1 Schutzmaßnahmen ab einem UV-Index von 3 vor. Die Allianz beziffert die möglichen Hitzeschäden für die deutsche Wirtschaft bis 2030 auf 112 Milliarden Euro.

Pro Grad über 30 sinkt die Produktivität um etwa drei Prozent. Gleichzeitig steigen Energiekosten und Krankschreibungen. In der Schweiz reagieren die Behörden bereits härter: Ab 33 Grad sind auf Baustellen 15-minütige Pausen pro Stunde an kühlen Orten Pflicht – bezahlt als Arbeitszeit.

Experten fordern flexible Arbeitszeitmodelle nach südeuropäischem Vorbild. Die Idee: Arbeit in kühlere Tageszeiten verlegen.

Milliardenpotenzial durch Gesundheitsmanagement

Die British Standards Institution (BSI) sieht enormes Einsparungspotenzial: 30,5 Milliarden Euro könnten deutsche Unternehmen durch vertrauensbasiertes Gesundheitsmanagement (BGM) sparen. Offene Gespräche über die Gesundheit der Mitarbeiter senken Fehlzeiten, Kündigungen und Präsentismus.

Aktuelle Fachliteratur, etwa ein Werk der DAK-Gesundheit, integriert dabei zunehmend Künstliche Intelligenz und psychische Gesundheit in moderne Betriebsabläufe.

Streit um Arbeitszeitflexibilisierung

Ein Referentenentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium sorgt für Diskussionen. Der Achtstundentag bleibt erhalten – aber tarifgebundene Betriebe sollen Ausnahmen bekommen. Möglich wären wöchentliche Höchstarbeitszeiten, die im Jahresschnitt 48 Stunden nicht überschreiten.

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Wirtschaftsverbände fordern einen generellen Wechsel zur Wochenarbeitszeit. Ihr Argument: bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) warnt dagegen vor einer Aufweichung des Schutzniveaus und pocht auf die Arbeitgeberverantwortung beim Hitzeschutz.

Cybersicherheit wird Teil der Betriebssicherheit

Die NIS2-Richtlinie erweitert den Sicherheitsbegriff: Auch digitale Gefahren für Produktionsanlagen müssen Unternehmen jetzt systematisch managen. Der Grundsatz: Verfügbarkeit der Anlagen hat Vorrang vor Datenschutz. Die Norm IEC 62443 etabliert sich dabei als Standard für die Absicherung industrieller Netze gegen Cyberangriffe.

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