Betriebliche Altersvorsorge: Neue Regeln für 20 Millionen Beschäftigte
Veröffentlicht am: 11.08.2026 um 16:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Mit dem heutigen Datum wurden neue gesetzliche Anforderungen an die betriebliche Altersvorsorge (bAV) präzisiert, die Arbeitgeber in Deutschland zur Überprüfung ihrer Vorsorgestrategien verpflichten. Neben neuen Förderstrukturen für Geringverdiener und der Einführung des Altersvorsorgedepots rücken insbesondere Transparenzpflichten und die Fortführung von Anwartschaften in den Fokus der Personalabteilungen.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersvorsorge unterliegen einer umfassenden Neugestaltung. Zum 11. August 2026 wurden wesentliche Anforderungen definiert, die Unternehmen zu strategischen Anpassungen zwingen. Dabei spielen insbesondere das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II) sowie die EU-Entgelttransparenzrichtlinie eine zentrale Rolle. Bereits seit dem 1. Juli 2026 besteht zudem ein gesetzlicher Anspruch auf die Fortsetzung einer bAV nach entgeltfreien Zeiten, was den Verwaltungsaufwand in den Personalabteilungen erhöht.
Neue Fördermodelle und das Altersvorsorgedepot ab 2027
Ein wesentlicher Teil der Reform tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt wird die Geringverdienerförderung auf Einkommen bis zu 1.200 Euro pro Jahr ausgeweitet, wobei der Staat einen Zuschuss von 30 Prozent leistet. Parallel dazu wird ein neuer Zwei-Produktkategorie-Ansatz eingeführt, der zwischen klassischen Garantieprodukten und dem neuen Altersvorsorgedepot unterscheidet.
Das Altersvorsorgedepot soll ab 2027 die bisherige Riester-Rente ersetzen. Wesentliche Merkmale dieser neuen Anlageform sind der Wegfall des bisherigen Garantiezwangs, was deutlich höhere Aktienquoten ermöglicht, sowie ein Kostendeckel von maximal 1 Prozent. Das Depot steht künftig auch Selbstständigen offen. Die staatliche Förderung sieht eine Grundzulage von bis zu 1.800 Euro pro Jahr vor, die beitragsproportional gewährt wird: Auf die ersten 360 Euro entfallen 50 Prozent Förderung, auf weitere 1.440 Euro werden 25 Prozent gewährt, woraus sich eine maximale Förderung von 540 Euro ergibt. Für Berufseinsteiger ist zudem ein einmaliger Bonus in Höhe von 200 Euro vorgesehen.
Hohe Akzeptanz für digitale Verwaltungslösungen
Die neuen bAV-Regeln betreffen über 20 Millionen Beschäftigte – und stellen HR-Abteilungen vor erhebliche Herausforderungen: Anwartschaftsfortführung, Altersvorsorgedepot und Steuerfallen bei Kapitalauszahlung. Dieser Leitfaden liefert eine Pflichten-Checkliste, einen Steuervergleich und einen Umstellungsfahrplan. Jetzt kostenlosen HR-Leitfaden anfordern
Die Akzeptanz für moderne Vorsorgeformen in der Bevölkerung ist bereits vorhanden, wie Daten des Branchenverbands Bitkom zeigen. Demnach können sich 66 Prozent der Personen, die noch nicht in Rente sind, die Nutzung eines Altersvorsorgedepots vorstellen. Allerdings ist der Bekanntheitsgrad noch ausbaufähig: Rund 39 Prozent der Befragten gaben an, das neue Depotmodell bereits zu kennen. Ein deutliches Signal senden die Befragten hinsichtlich der Administration: 75 Prozent wünschen sich eine rein digitale Verwaltung ihres Altersvorsorgedepots.
Für Unternehmen und Beschäftigte bleibt die steuerliche Behandlung ein komplexes Feld. Laut dem Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) verfügen derzeit über 20 Millionen Beschäftigte über eine betriebliche Altersvorsorge. Der Verband weist darauf hin, dass eine Kapitalauszahlung aus Direktversicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds voll als Einkommen gewertet wird und somit den Steuersatz massiv erhöhen kann. Eine Steuerfreiheit besteht nur dann, wenn die Beiträge ursprünglich aus bereits versteuertem Einkommen geleistet wurden. Experten des BVL raten daher dringend dazu, eine Einmalauszahlung genau mit der Option einer monatlichen Rentenzahlung zu vergleichen.
Sinkende Pensionsverpflichtungen in den DAX-Konzernen
Während die gesetzlichen Neuerungen den Rahmen für die Zukunft setzen, zeigt ein Blick auf die aktuellen Bilanzen der größten deutschen Unternehmen eine Entlastung bei den bestehenden Systemen. Einer Studie von Aon zufolge sanken die Pensionsverpflichtungen der DAX-Konzerne im Jahr 2025 um 29 Milliarden Euro auf insgesamt 296 Milliarden Euro. Dies entspricht einem Rückgang von 9 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Der Deckungsgrad der Verpflichtungen stieg parallel dazu auf 87 Prozent an. Maßgeblich für diese Entwicklung war unter anderem der Anstieg des Rechnungszinses auf 4,11 Prozent, nachdem dieser im Vorjahr noch bei 3,44 Prozent gelegen hatte. Die Auszahlungen beliefen sich im Jahr 2025 auf 16 Milliarden Euro, während der Dienstzeitaufwand mit 5,5 Milliarden Euro leicht rückläufig war (minus 0,4 Milliarden Euro). Auf Ebene der Indexzusammensetzung ergaben sich ebenfalls Änderungen: Hochtief wurde neu in den DAX aufgenommen, während die Porsche SE aus dem Leitindex ausschied.
