Betriebliche, Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge: In Kleinbetrieben ist nur jeder Vierte abgesichert

Veröffentlicht am: 28.09.2026 um 19:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Versicherungsverband schlägt ein standardisiertes Vorsorgeangebot vor; Gewerkschaften und Fachleute sehen Risiken bei Tarifbindung und Arbeitgeberhaftung.

GDV-Konzept soll Betriebsrenten für kleine Firmen erleichtern
Ein heller, minimalistischer Konferenzraum mit einem leeren Holztisch vor einer Fensterfront mit Blick auf ein Geschäftsviertel. Illustration mit AI erstellt.

Anfang Oktober beginnt im Bundesarbeitsministerium der Sozialpartnerdialog zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Ziel der Gespräche ist es, die Verbreitung der betrieblichen Rente in Deutschland signifikant zu erhöhen. In diesem Kontext hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ein neues Konzept vorgelegt, das insbesondere Klein- und Kleinstunternehmen den Zugang zur bAV erleichtern soll.

Fokus auf Kleinunternehmen und Kleinstbetriebe

Nach den Vorstellungen des GDV-Vize Moritz Schumann soll ein standardisiertes Basisprodukt dazu führen, dass die betriebliche Altersvorsorge künftig auch für Kleinstbetriebe wie etwa Gastronomiebetriebe unkompliziert umsetzbar wird.

Hintergrund dieser Initiative ist die aktuelle Marktdurchdringung: Während in Deutschland insgesamt etwa 52 Prozent der Arbeitnehmer – rund 20 Millionen Beschäftigte – über eine bAV verfügen, ist die Quote in kleinen Betrieben deutlich geringer.

In Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten hat derzeit lediglich jeder vierte Mitarbeiter eine entsprechende Absicherung. Die Mehrheit der bestehenden Verträge konzentriert sich auf große, tariflich organisierte Unternehmen.

Der Vorschlag des Verbandes sieht vor, dieses Basisprodukt auch außerhalb des sogenannten Sozialpartnermodells anzubieten. Dabei sollen Arbeitgeber weitgehend von administrativem Aufwand und Haftungsrisiken entlastet werden. Die Aufgabe des Unternehmens würde sich im Wesentlichen auf die Einrichtung des Vertrages und die Zahlung der Beiträge beschränken.

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Digitale Administration und Beitragsgestaltung

Zur technischen Umsetzung plant der GDV die Einführung einer zentralen Administrationsplattform. Über diese Schnittstelle sollen Beiträge künftig effizient zugeordnet werden können. Der Verband verwaltet bereits heute over 16 Millionen Verträge in der betrieblichen Altersvorsorge, wobei Direktversicherungen in Form von Lebensversicherungen den größten Anteil ausmachen.

Hinsichtlich der finanziellen Ausgestaltung verweist der Verband auf gesetzliche Rahmenbedingungen sowie Beispielrechnungen. Bei einer Entgeltumwandlung beträgt der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss mindestens 15 Prozent.

Nach Berechnungen des GDV könnte ein heute 27-jähriger Arbeitnehmer, der über einen Zeitraum von 40 Jahren monatlich 120 Euro investiert, im Alter von 67 Jahren eine monatliche Zahlung von 567 Euro erhalten. Der Verband weist jedoch darauf hin, dass die tatsächliche Höhe der Auszahlung von der Entwicklung an den Finanzmärkten abhängt.

Kritik der Gewerkschaften und rechtliche Einordnung

Trotz der angestrebten Vereinfachung stößt der Vorstoß auf Widerstand bei Arbeitnehmervertretern. Eine Rentenexpertin der Gewerkschaft Verdi betonte, dass eine reine Beitragszusage ohne die Einbindung in einen Tarifvertrag abzulehnen sei. Sie warnte in diesem Zusammenhang vor einem sogenannten Riester-Effekt und einer Schwächung der tariflichen Standards.

Auch von Beratungsseite werden rechtliche Bedenken geäußert. Ein Experte für betriebliche Altersvorsorge gab zu bedenken, dass klassische Versicherungslösungen Arbeitgebern oft fälschlicherweise suggerieren würden, sie könnten ihre Verantwortung durch den Abschluss einer Direktversicherung oder den Beitritt zu einer Pensionskasse vollständig abgeben.

Nach dem Betriebsrentengesetz bleibe der Arbeitgeber jedoch für die zugesagte Leistung einstandspflichtig. Sollte es etwa zu Leistungskürzungen bei einer Pensionskasse kommen, müsse der Arbeitgeber die Differenz ausgleichen. Die Haftung sei somit gesetzlich verankert und ließe sich nicht einfach durch die Wahl des Durchführungsweges ausschließen.

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Weitere politische Schritte

Die Rentenkommission hat bereits empfohlen, noch im Jahr 2026 in einen intensiven Dialog mit Arbeitgebern und Gewerkschaften zu treten. Erklärtes Ziel der Politik ist eine annähernd flächendeckende Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge.

Sollte eine freiwillige Ausweitung der bAV-Quoten nicht erreicht werden, stünde eine gesetzliche Verpflichtung im Raum. Der für Anfang Oktober terminierte Sozialpartnerdialog im Arbeitsministerium gilt hierbei als entscheidender Meilenstein für die künftige Ausrichtung der privaten und betrieblichen Vorsorgestruktur in Deutschland.

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