Betriebliche, Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge: 30 Tarifverträge nutzen Sozialpartnermodell

Veröffentlicht am: 12.08.2026 um 09:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Analyse zeigt Potenziale des Sozialpartnermodells für die bAV, während die Zahl der Neuverträge 2025 deutlich sinkt.

Sozialpartnermodell in der bAV: Analyse zu Chancen und Marktentwicklung
Professionelle Atmosphäre bei einem Strategiegespräch in einem modernen Bürogebäude. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Eine im August 2026 veröffentlichte Analyse befasst sich mit der künftigen Rolle des Sozialpartnermodells innerhalb der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Diese Form der kollektiven Absicherung steht zunehmend im Fokus der wirtschaftspolitischen Debatte, da sie als zentrales Instrument gilt, um die Vorsorgesituation von Beschäftigten nachhaltig zu verbessern. Die Untersuchung beleuchtet dabei sowohl die strukturellen Vorteile als auch die bisherige Marktdurchdringung dieses seit 2018 ermöglichten Modells.

Strukturelle Merkmale und Vorteile des kollektiven DC-Ansatzes

Die Ausgestaltung des Sozialpartnermodells basiert auf dem Prinzip der reinen Beitragszusage, die einen kollektiven beitragsorientierten Ansatz (Defined Contribution, DC) verfolgt. In einem Fachbeitrag von Mitte Juli 2026 legte Beate Petry, Expertin der BASF und der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba), dar, dass diese Struktur wesentliche Vorteile gegenüber traditionellen Modellen biete. Dazu zählen laut Petry insbesondere höhere Renditechancen durch eine flexiblere Kapitalanlage sowie eine effiziente Risikoteilung innerhalb des Kollektivs.

Zudem ermögliche das Modell lebenslange Leistungen bei gleichzeitig hoher Kosteneffizienz. Im Gegensatz zu klassischen Garantiezusagen falle beim Sozialpartnermodell die Notwendigkeit weg, teure Garantien vorzufinden, was den Spielraum für Investitionen in renditestärkere Anlageklassen vergrößere. Die Verantwortung für die Umsetzung und Steuerung liegt dabei maßgeblich bei den Sozialpartnern, also Arbeitgebern und Gewerkschaften, was die Akzeptanz und Sicherheit in der Belegschaft fördern solle.

Entwicklung der tarifvertraglichen Regelungen seit 2018

Obwohl das Betriebsrentenstärkungsgesetz bereits im Jahr 2018 den rechtlichen Rahmen für das Sozialpartnermodell schuf, verläuft die praktische Umsetzung in der Breite moderat. Den Angaben aus dem Gastbeitrag von Juli 2026 zufolge existieren mittlerweile 30 tarifvertragliche Regelungen, die das Modell aufgreifen oder implementieren. Diese Zahl verdeutlicht, dass das Instrument zwar in wichtigen Branchen Einzug gehalten hat, jedoch noch nicht flächendeckend als Standard in der deutschen Tariflandschaft etabliert ist. Die Analyse deutet darauf hin, dass die Komplexität der Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern eine schnellere Verbreitung in den vergangenen Jahren beeinflusst hat.

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Marktdaten der Lebensversicherer und Status der betrieblichen Vorsorge

Ergänzend zur strategischen Analyse des Sozialpartnermodells liefern aktuelle Zahlen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ein Bild der allgemeinen bAV-Marktlage. Ein im August 2026 veröffentlichter Bericht bilanziert die Entwicklungen für das Geschäftsjahr 2025. Demnach verzeichneten die Lebensversicherer bei den Brutto-Beiträgen ein Plus von 5,2 % auf insgesamt 99,5 Mrd. Euro.

Trotz dieses Beitragszuwachses war im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge eine rückläufige Tendenz bei den Verträgen festzustellen. Die Zahl der bAV-Neuverträge sank im Jahr 2025 um 8,5 % auf 817.800. Auch der Gesamtbestand verringerre sich leicht um 1,1 % auf 16,36 Mio. Verträge. Bei den verschiedenen Durchführungswegen ergab sich folgendes Bild:

  • Direktversicherung: Der Bestand sank um 0,5 % auf 8,76 Mio. Verträge.
  • Pensionskassen: Hier gab es einen Rückgang von 2,5 % auf 3,24 Mio. Verträge.
  • Pensionsfonds: Dieser Bereich verzeichnete hingegen ein Wachstum von 4,1 % auf 711.000 Verträge.
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Der GDV betonte in seinem Bericht, dass trotz der rückläufigen Bestandszahlen weiterhin erhebliches Wachstumspotenzial in der betrieblichen Altersvorsorge bestehe. Modelle wie das Sozialpartnermodell könnten hierbei eine entscheidende Rolle spielen, um neue Impulse zu setzen und die Attraktivität der kollektiven Vorsorge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen zu erhöhen. Die künftige Entwicklung wird maßgeblich davon abhängen, inwieweit weitere Tarifparteien die Vorteile der reinen Beitragszusage für ihre Branchen nutzen.

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