Bestandsanlagen: DIN 1988-600 bringt keine allgemeine Austauschpflicht
Veröffentlicht am: 07.10.2026 um 11:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Für Betreiber von Brandschutzanlagen und Sicherheitsverantwortliche gelten verschärfte Maßstäbe beim Umweltschutz und der Anlagentechnik. Der Branchenverband Euralarm hat mit dem Leitfaden zur Entsorgung von Löschschaummedien eine umfassende Richtlinie für europäische Länder und das Vereinigte Königreich herausgegeben.
Zeitgleich stehen Unternehmen vor den praktischen Anforderungen der seit Anfang des Jahres geltenden Neufassung der Norm DIN 1988-600, die spezifische Anschlussarten an Löschwasserübergabestellen regelt.
Strenge Entsorgungswege für fluorierte und fluorfreie Schäume
Die von Euralarm vorgelegte Richtlinie behandelt rechtliche Vorgaben sowie die Handhabung, Lagerung, den Transport und die fachgerechte Entsorgung von Feuerlöschschaummitteln. Der Verband stellt darin klar, dass grundsätzlich alle Löschschäume bis zum Nachweis des Gegenteils als potenziell gefährlich einzustufen sind.
Entsprechend müssen die Medien vollständig eingekapselt und ausschließlich über behördlich zugelassene Wege für gefährliche Abfälle entsorgt werden. Eine unkontrollierte Einleitung in die Umwelt oder in das Abwassernetz ist zwingend zu vermeiden.
Besondere Sorgfalt verlangen fluorierte Substanzen. Für PFAS-haltige Schäume empfiehlt und fordert die Richtlinie in vielen Fällen eine Hochtemperaturverbrennung in speziell dafür genehmigten Anlagen, um eine vollständige Zersetzung der langlebigen Chemikalien sicherzustellen.
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Zudem rät der Verband Betreibern dazu, auf fluorfreie Alternativen umzustellen und geschlossene Rückgewinnungssysteme einzusetzen, um Austritte bei Prüfungen oder Einsätzen zu verhindern.
DIN 1988-600 regelt Anschlüsse an das Trinkwassernetz neu
Neben dem Umgang mit Löschmitteln greifen im anlagentechnischen Brandschutz veränderte technische Regeln. Die seit Januar 2026 geltende Neufassung der DIN 1988-600 löst die vorherige Version aus dem Juli 2021 ab.
Eine zentrale Neuerung betrifft die Aufnahme der Trennstation nach DIN 14467 in die Tabelle der zulässigen Anschlussarten an Löschwasserübergabestellen. Zudem verweist das Regelwerk ausdrücklich auf die DIN 14467 sowie das Arbeitsblatt DVGW W 551-5, um den hygienischen Schutz des Trinkwassers vor Rückflüssen aus Löschanlagen abzusichern.
Einsatzgrenzen und Bestandsschutz für Löschanlagen
Der Einbau einer solchen Trennstation ist nach den Vorgaben der Norm jedoch nicht für jede Anlage zulässig. Das Anwendungsspektrum beschränkt sich auf bestimmte Sprinkleranlagen, offene Düsenanlagen sowie Wandhydrantenanlagen.
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Ausdrücklich ausgeschlossen ist der Einsatz unter anderem dann, wenn der Löschanlage chemische Zusatzmittel beigemischt werden, weitere Einspeisungen vorhanden sind oder eine zusätzliche Druckhaltung beziehungsweise Druckerhöhung erfolgt.
Für Eigentümer bestehender Installationen bringt das Regelwerk Klarheit hinsichtlich bestehender Systeme: Aus der Neufassung der DIN 1988-600 leitet sich keine allgemeine Austauschpflicht für bereits in Betrieb befindliche Bestandsanlagen ab. Anpassungen sind primär bei Neuplanungen sowie wesentlichen Änderungen an der Trinkwasser- und Löschwasserinfrastruktur zu berücksichtigen.
