Berufsunfähigkeit, OLG

Berufsunfähigkeit: OLG Celle stärkt Rechte bei späten Anträgen

Veröffentlicht am: 27.07.2026 um 04:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das OLG Celle entscheidet: Verjährung von BU-Ansprüchen beginnt erst mit Abschluss der Versicherer-Erhebungen, nicht mit Antragstellung.

OLG Celle stärkt BU-Rechte bei später Antragstellung
Ein Auktionshammer auf Versicherungsunterlagen neben einer Lupe als Symbol für rechtliche Klärung bei BU-Leistungen. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die rechtliche Einordnung von Verjährungsfristen bei Ansprüchen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) stellt für Versicherte und Versicherer gleichermaßen eine zentrale Weichenstellung dar. Im Fokus steht dabei regelmäßig die Frage, ab welchem Zeitpunkt die dreijährige Verjährungsfrist für rückwirkend geltend gemachte Leistungen zu laufen beginnt. Ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Celle vom 22. Januar 2026 (Az. 8 U 65/25) hat in diesem Zusammenhang für eine wesentliche Klarstellung gesorgt und die Rechte der Versicherten bei einer späten Antragstellung gestärkt.

Fälligkeit nach VVG als maßgeblicher Verjährungsbeginn

Der Kern der Entscheidung des OLG Celle liegt in der Bestimmung des Beginns der Verjährungsfrist gemäß § 14 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Das Gericht stellte am 22. Januar 2026 fest, dass die Verjährung von Ansprüchen auf Leistungen wegen Berufsunfähigkeit erst mit dem Eintritt der Fälligkeit beginnt. Diese Fälligkeit tritt laut Gesetz erst dann ein, wenn die notwendigen Erhebungen des Versicherers zur Feststellung des Leistungsfalls und des Umfangs der Leistung abgeschlossen sind.

Entscheidend für die Praxis ist die Feststellung des Gerichts, dass eine mögliche frühere Antragstellung durch den Versicherten nicht automatisch den Verjährungslauf in Gang setzt. Selbst wenn ein Versicherter theoretisch in der Lage gewesen wäre, den Antrag zu einem deutlich früheren Zeitpunkt zu stellen, verschiebt dies den gesetzlich definierten Verjährungsbeginn nicht nach vorne. Damit widersprach das OLG Celle der Auffassung einiger Versicherer, die eine verspätete Antragstellung als schädlich für die rückwirkende Durchsetzung von Ansprüchen ansahen.

Hohe Hürden für eine Vorverlegung der Verjährung

In seinem Urteil vom 22. Januar 2026 präzisierte das OLG Celle zudem die Voraussetzungen, unter denen eine Abweichung von diesem Grundsatz möglich wäre. Eine Vorverlegung der Verjährung kommt demnach nur in Ausnahmefällen in Betracht, in denen ein qualifizierter Treueverstoß gemäß § 242 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) vorliegt.

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Das Gericht stellte klar, dass eine bloße zeitliche Verzögerung oder eine einfache späte Meldung des Leistungsfalls durch den Versicherten nicht ausreicht, um einen solchen Treueverstoß zu begründen. Es bedürfe vielmehr besonderer Umstände, die das Verhalten des Versicherten als grob treuwidrig erscheinen lassen. Die Beweislast für einen solchen Verstoß liegt dabei ausdrücklich beim Versicherer. Kann dieser nicht nachweisen, dass der Versicherte durch sein Zögern in qualifizierter Weise gegen Treu und Glauben verstoßen hat, bleibt es beim Verjährungsbeginn mit Abschluss der Erhebungen.

Abgrenzung zur Rechtsprechung bei arglistiger Täuschung

Ein wesentlicher Aspekt der Entscheidung ist die bewusste Abgrenzung zu früheren Urteilen anderer Gerichte. Das OLG Celle bezog sich dabei unter anderem auf ein Urteil des OLG Braunschweig (Az. 11 U 316/21). Während im dortigen Fall eine Vorverlegung der Verjährung diskutiert wurde, betonte das OLG Celle am 22. Januar 2026 die mangelnde Vergleichbarkeit dieser Sachverhalte.

Im Fall des OLG Braunschweig lag eine arglistige Täuschung vor, was eine gänzlich andere rechtliche Bewertung erforderte. Ohne den Nachweis einer solchen Arglist oder eines vergleichbar schweren Fehlverhaltens könne die Rechtsprechung zur arglistigen Täuschung nicht auf Fälle einfacher Verzögerungen bei der Antragstellung übertragen werden. Für Versicherungsnehmer bedeutet dies einen erheblichen Schutz vor dem Verlust rechtmäßiger Ansprüche, sofern kein vorsätzliches Fehlverhalten vorliegt.

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Bedeutung für die Beratungspraxis

Das Urteil unterstreicht die Bedeutung einer detaillierten Prüfung des Einzelfalls bei rückwirkenden BU-Anträgen. Fachjuristen weisen darauf hin, dass die Entscheidung des OLG Celle die Position von Versicherten stabilisiert, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen oder Unkenntnis über den Versicherungsfall erst mit erheblicher zeitlicher Verzögerung agieren. Da die Fälligkeit an den Abschluss der Erhebungen gebunden bleibt, können Ansprüche oft auch noch Jahre nach dem eigentlichen Eintritt der Berufsunfähigkeit erfolgreich geltend gemacht werden, sofern der Versicherer keinen qualifizierten Treueverstoß belegen kann.

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