Berufliche, UV-Strahlung

Berufliche UV-Strahlung: Anses bestätigt Zusammenhang mit drei Hautkrebsarten

Veröffentlicht am: 17.10.2026 um 04:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die französische Behörde empfiehlt vorrangig organisatorische Schutzmaßnahmen und fordert bessere Prävention sowie erleichterte Anerkennung als Berufskrankheit.
Ein sonnenbeschienener, staubiger Arbeitsplatz im Freien mit langen Schatten bei klarem Himmel. Illustration mit AI erstellt.

Die französische Behörde für Lebensmittelsicherheit, Umwelt- und Arbeitsschutz (Anses) hat am 15.10.2026 eine umfassende wissenschaftliche Expertise zur beruflichen UV-Exposition vorgelegt. Darin bestätigt die Behörde den kausalen Zusammenhang zwischen beruflicher Einwirkung von ultravioletter Strahlung und mehreren Hautkrebsarten.

Angesichts der Risiken fordert die Institution vor allem organisatorische und kollektive Schutzmaßnahmen wie die Anpassung von Arbeitszeiten und Aufgaben, statt den Schutz primär auf persönliche Ausrüstung zu verlagern.

Fehlende Schwellenwerte und breites Spektrum an Risikoberufen

In dem Gutachten mit der Referenz Saisine 2024-SA-0109 stellt die Anses fest, dass Zusammenhänge zwischen beruflicher UV-Exposition und Plattenepithelkarzinomen, Basalzellkarzinomen sowie Melanomen wissenschaftlich gesichert sind.

Zudem besteht ein kausaler Zusammenhang zwischen künstlicher UV-Strahlung beim Schweißen und Melanomen des Auges. Marion Keirsbulck von der Anses bestätigte, dass sich keine Expositionsdauer ermitteln lasse, unterhalb derer ein Risikoanstieg ausgeschlossen werden könne.

Nach Angaben der Behörde sind die Risiken in zahlreichen Tätigkeitsfeldern relevant. Genannt werden unter anderem die Landwirtschaft, der Gartenbau und die Landschaftspflege, die Bauwirtschaft (BTP), Transport und Fracht, Postdienste, Gastronomie, Industrie, Telekommunikation sowie Bereiche in Kultur, Kunst und Soziales.

Auch diskontinuierliche Tätigkeiten wie die Weinlese, die Pflege von Skipisten, Terrassenservice oder die Pausenaufsicht bergen entsprechende Gefahren. Zusätzliche Risiken entstehen durch Höhenlage und reflektierende Oberflächen wie Schnee, Sand oder Wasser, während Wind und kühle Luft eine trügerische Sicherheit vermitteln können.

Künstliche UV-Quellen finden sich zudem bei der Desinfektion, Sterilisation, Reinigung, Gartenbaubeleuchtung sowie beim Gravieren und Materialzuschnitt.

Laut der Sumer-Erhebung des französischen Arbeitsministeriums (DARES) sind in Frankreich rund 3,5 Millionen Beschäftigte Außenarbeiten und Witterungseinflüssen ausgesetzt, während rund 150.000 Personen mit künstlichen UV-Quellen arbeiten. Die Weltgesundheitsorganisation (OMS) beziffert die Zahl der weltweiten Todesfälle durch die Hauptursache UV-Strahlung auf 120.000 Tote pro Jahr.

Forderung nach Anerkennung als Berufskrankheit

Die Koordinatorin der Expertise bei der Anses, Amandine Paillat, betonte, dass ein eigenes Berufskrankheiten-Tableau die Anerkennung und Entschädigung von Betroffenen deutlich erleichtern solle. Bislang liegt die Entscheidung über eine solche Aufnahme beim französischen Staat; eine positive wissenschaftliche Stellungnahme führt nicht automatisch zu einer Eintragung.

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Nach Angaben der Assurance Maladie legen derartige Tableaus spezifische Krankheiten, auslösende Tätigkeiten, Fristen sowie gegebenenfalls Mindestexpositionsdauern fest. Werden diese Kriterien erfüllt, greift die gesetzliche Vermutung für einen beruflichen Ursprung.

Fehlt ein entsprechendes Tableau, ist eine Anerkennung über das regionale Komitee CRRMP nur möglich, wenn die Erkrankung überwiegend direkt durch die gewöhnliche Arbeit verursacht wurde und zum Tod oder einer dauerhaften Invalidität (IP) von mindestens 25 Prozent führte.

Die bisherigen Zahlen verdeutlichen diese Hürde: Zwischen 2013 und 2024 wurden in Frankreich lediglich 137 Anträge auf Anerkennung geprüft, von denen 40 Prozent positiv beschieden wurden. Im Vergleich dazu wurden in Deutschland allein im Jahr 2018 mehrere Tausend Entschädigungsfälle registriert.

Ausbau betrieblicher Präventions- und Vorsorgemaßnahmen

Neben versicherungsrechtlichen Schritten fordert die Anses eine Verankerung des Risikos im betrieblichen Gefährdungsverzeichnis (DUERP). Als vorrangige kollektive Schutzmaßnahmen empfiehlt die Behörde das Verschieben von Aktivitäten bei besonders hoher UV-Exposition, die Begrenzung von Zeiten in der Sonne, Posten- und Zeitplananpassungen, die Rotation von Mitarbeitenden sowie das Einrichten von Schattenzonen.

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Auch das französische Institut für Arbeitsschutz INRS hatte bereits auf angepasste Zeitpläne, Rotation und technische Maßnahmen hingewiesen und verwies hierzu auf sein Faltblatt „Soleil et travail“ aus dem Dezember 2025.

Ergänzend rät die Anses zu einer gezielten Fortbildung von Arbeitsmedizinern in dermatologischen Fragestellungen und einer Systematisierung von Hautuntersuchungen bei arbeitsmedizinischen Vorsorgeterminen. Ein verbesserter Zugang zur dermatologischen Versorgung sei entscheidend, da laut Anses bei einer frühzeitigen Erkennung rund 90 Prozent der Hautkrebserkrankungen heilbar sind.

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