Sondierungen, Linke

Berliner Sondierungen: Linke, Grüne und SPD wollen 400 Millionen Euro mehr

Veröffentlicht am: 18.10.2026 um 16:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Linke, Grüne und SPD wollen Berlins Haushalt jährlich um 400 Millionen Euro stärken und setzen sich auf Bundesebene für Steuerreformen ein.
Fassade eines historischen Regierungsgebäudes in Berlin an einem bewölkten Herbsttag. Illustration mit AI erstellt.

Die Sondierungsteams von Linken, Grünen und SPD in Berlin streben für den Landeshaushalt deutliche finanzielle Entlastungen an. Wie aus einem Bericht vom 18. Oktober 2026 hervorgeht, planen die drei Parteien auf Landesebene Maßnahmen, um jährlich 400 Millionen Euro an Mehreinnahmen zu generieren.

Parallel dazu wollen sich die Verhandlungspartner auf Bundesebene für tiefgreifende steuer- und finanzpolitische Änderungen starkmachen: Vorgesehen sind Initiativen zur Wiedereinführung der Vermögensteuer, zur Reform der Erbschaftsteuer sowie zur Abschaffung der Schuldenbremse in ihrer gegenwärtigen Form.

Forderungen nach Vermögen- und Erbschaftsteuer auf Bundesebene

Die steuerpolitischen Pläne für die Bundesebene treffen auf bestehende rechtliche und politische Hürden. Die Vermögensteuer war 1995 vom Bundesverfassungsgericht in ihrer damaligen Ausgestaltung für nicht verfassungsgemäß erklärt und in der Folge ausgesetzt worden. Eine Wiedereinführung durch die amtierende Bundesregierung gilt unter den Sondierern als ausgeschlossen.

Bei der Erbschaftsteuer sehen die Verhandler dringenden Anpassungsbedarf. Das geltende Recht staffelt die Steuersätze je nach Verwandtschaftsgrad und Vermögenshöhe zwischen 7 und 50 Prozent. Während privates Erbe teils hoch belastet wird, bleibt Unternehmensvermögen zu 85 Prozent von der Steuer verschont; bei Betriebsvermögen oberhalb von 26 Millionen Euro ist über die Verschonungsbedarfsprüfung auf Antrag sogar ein vollständiger Erlass möglich.

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Die Debatte über die Erbschaftsteuer hatte zuletzt an Schärfe gewonnen. DIW-Präsident Marcel Fratzscher forderte in einer Fernsehsendung höhere Steuern auf Erbschaften und Grundvermögen sowie das Ende der bestehenden Ausnahmeregelungen.

Dagegen drängt der Bund der Steuerzahler vor allem auf eine Anhebung der seit 2009 unveränderten Freibeträge von 500.000 Euro für Ehepartner und 400.000 Euro für Kinder, da die Inflation die Werte seither um 38 Prozent entwertet habe und die Lebenshaltungskosten bis Herbst 2026 um 44 Prozent gestiegen seien.

Ein Fachanwalt für Steuerrecht bezeichnete eine grundlegende Neukonzeption des Gesetzes zuletzt jedoch als eher unwahrscheinlich und rechnet allenfalls mit Detailkorrekturen durch die Justiz.

Verfassungsgericht prüft Privilegien für Betriebsvermögen

Rückenwind für eine Neuregelung erhoffen sich Befürworter von den Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, bei denen eine Entscheidung für Anfang kommenden Jahres erwartet wird.

Am 12. Oktober 2026 verhandelte das Gericht zunächst über einen Normenkontrollantrag des Freistaats Bayern, der fehlende Erforderlichkeit bundeseinheitlicher Regeln rügte; bundesweit belief sich das Erbschaftsteuer-Aufkommen 2025 auf 13,3 Milliarden Euro, wobei Nordrhein-Westfalen dem bayerischen Vorstoß widersprach.

Am 13. Oktober 2026 verhandelte das Gericht zudem über eine Verfassungsbeschwerde gegen die Ungleichbehandlung von Privat- und Betriebsvermögen. Der Kläger hatte im Jahr 2018 ein Privatvermögen von rund 250.000 Euro geerbt und darauf etwa 47.000 Euro Steuern gezahlt, während Betriebsvermögen weitgehend steuerfrei übertragen werden kann. Der Vorsitzende Richter Harbarth begrenzte die Verhandlung auf die Rechtfertigung dieser Verschonungsregeln.

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Lockerung der Finanzregeln und zusätzliche Mittel für Berlin

Neben Steuererhöhungen richten die Berliner Sondierer ihr Augenmerk auf die staatliche Kreditaufnahme. Die Schuldenbremse für die Länder wurde im Vorjahr bereits gelockert, sodass eine jährliche Neuverschuldung in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zulässig ist; den Verhandlungspartnern reicht dieser Spielraum jedoch nicht aus.

Zusätzlichen finanziellen Spielraum verschafft dem Land Berlin zudem der vor wenigen Wochen erneuerte Hauptstadtfinanzierungsvertrag. Dieser sichert der Stadt in den kommenden zehn Jahren insgesamt 5 Milliarden Euro vom Bund zu. Davon sind zweckgebunden 2,1 Milliarden Euro für den Bereich Sicherheit und 2,9 Milliarden Euro für die Hauptstadtkultur vorgesehen.

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