Berliner Mietpreisbremse: Senat verlängert Schutz bis Ende 2029
Veröffentlicht am: 07.11.2026 um 09:19 Uhr | Redaktion boerse-global.deDer Berliner Senat hat die Verlängerung der Mietpreisbremse um vier Jahre beschlossen. Das Instrument zur Dämpfung des Mietanstiegs gilt in der Bundeshauptstadt damit bis Ende 2029. Dies teilte der Senator für Wohnen, Christian Gaebler, laut einem Bericht vom 06.11.2026 mit. Durch die Regelung darf der Mietpreis bei einer Wiedervermietung höchstens 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Mit dem Schritt reagiert das Land auf den anhaltenden Druck auf dem Berliner Wohnungsmarkt. Neben der Mietpreisbremse beschloss der Berliner Senat weitere mietrechtliche Schutzinstrumente.
Schutzregeln für Bestandsmieten und Umwandlungen
Zu den verlängerten Maßnahmen gehört die Umwandlungsverordnung für Miet- in Eigentumswohnungen. In Wohngebäuden ab 5 Wohnungen wurde diese Regelung um 5 Jahre verlängert, sodass sie nun bis Ende 2030 gilt. Damit soll verhindert werden, dass Mietshäuser im großen Stil aufgeteilt und dem regulären Mietmarkt entzogen werden.
Ebenfalls fortgeführt wird die verringerte Kappungsgrenze für Mieten in bestehenden Verträgen. Der Berliner Senat verlängerte diese Vorgabe um 5 Jahre bis 2028. Demnach dürfen Bestandsmieten innerhalb von 3 Jahren um maximal 15% bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete angehoben werden.
Für einen großen Teil der städtischen Mieter greift zudem eine gesonderte Absicherung: Für rund 350.000 Mieter kommunaler Wohnungsbaugesellschaften gilt weiterhin ein Mietmoratorium bis Ende 2026.
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Bundesweiter Rahmen und geplante Reformen
Die Berliner Regelungen fügen sich in den bundesweiten Rechtsrahmen ein. Wie aus einem Bericht vom 06.11.2026 hervorgeht, gilt die bundesweite Mietpreisbremse in Deutschland bis zum 31.12.2029 und begrenzt Neumieten ebenfalls auf maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Auf Bundesebene befindet sich darüber hinaus das Reformpaket „Mietrecht II“ in der Diskussion, ist derzeit jedoch noch nicht gesetzlich verabschiedet. Die Pläne sehen unter anderem vor, den Möblierungszuschlag bei voll möblierten Wohnungen auf maximal 10% zu begrenzen.
Zudem soll die Dauer von Kurzzeitmietverträgen reguliert und auf 6 Monate, mit einer optionalen Ausweitung auf 8 Monate, beschränkt werden. Bei Indexmietverträgen ist eine Deckelung des Anstiegs auf 4% vorgesehen, sofern die Inflationsrate einen Wert von 3% übersteigt.
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Aktuelle Preisentwicklung am Mietmarkt
Die Notwendigkeit regulatorischer Eingriffe spiegelt sich in den jüngsten Daten zur Mietpreisentwicklung wider. Destatis meldete für September 2026 einen Anstieg der Netto-Mieten ohne Heizung um 1,9% im Vergleich zum Vorjahresmonat.
Gleichzeitig verzeichnete der GREIX-Index für Neuvermietungspreise in 37 Städten im zweiten Quartal 2026 ein Plus von 3% gegenüber dem entsprechenden Vorjahresquartal. Die verlängerten Berliner Schutzbestimmungen sollen Mieter vor überproportionalen Steigerungen bei Neu- und Wiedervermietungen absichern.
