Berliner Arbeitsgericht: Unionhilfswerk scheitert mit Antrag gegen zwei Betriebsrätinnen
Veröffentlicht am: 31.10.2026 um 23:39 Uhr | Redaktion boerse-global.deDas Berliner Arbeitsgericht hat den Antrag des Berliner Unionhilfswerks zurückgewiesen, zwei langjährige Betriebsratsmitglieder ihrer Ämter zu entheben. Die gerichtliche Entscheidung betrifft Esra Çakmaz-Lahusen und Gabriele Tropf, deren Abberufung der Träger angestrebt hatte. Fast 100 Kolleginnen und Kollegen begleiteten den Prozess vor Ort solidarisch, wie aus einem Bericht von nd-aktuell.de hervorgeht.
Die arbeitsrechtliche Auseinandersetzung stieß auch bei Gewerkschaften auf deutliche Kritik. Andrea Kühnemann, Landesbezirksleiterin der Gewerkschaft Verdi, bezeichnete den Versuch, unliebsame Betriebsrätinnen aus ihren Ämtern zu entfernen, laut dem Bericht als eine neue Form der Eskalation.
Weiterer Antrag zur Betriebsvereinbarung abgewiesen
Neben dem Verfahren um die Amtsenthebung der beiden Arbeitnehmervertreterinnen befasste sich das Berliner Arbeitsgericht auch mit Fragen der Mitbestimmung bei den Vergütungsstrukturen des Trägers. Am Mittwoch wies das Gericht zudem einen Antrag auf Einsetzung einer Einigungsstelle zur Betriebsvereinbarung „Vergütung“ zurück. Das Gericht begründete diese Entscheidung damit, dass die bestehende Vereinbarung weiterhin ungekündigt fortbesteht.
Damit scheiterte der Arbeitgeber in beiden Punkten vor der zuständigen Kammer. Die rechtlichen Hürden für den Ausschluss von Mitgliedern aus dem Betriebsrat nach dem Betriebsverfassungsgesetz sind traditionell hoch und erfordern den Nachweis grober Pflichtverletzungen.
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Konflikte um arbeitsrechtliche Sanktionen
Auseinandersetzungen über arbeitsrechtliche Maßnahmen und Mitbestimmungsrechte beschäftigen Arbeitsgerichte bundesweit immer wieder in unterschiedlicher Ausprägung. Wie verhärtet Konflikte zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten verlaufen können, zeigte sich im Oktober 2026 auch in Nordrhein-Westfalen. Bei der Stadt Dortmund kam es in jenem Monat zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, die das bisherige Vorgehen der Verwaltung kippte.
Die Stadt Dortmund hatte einem Mitarbeiter, der in Medienberichten als Paul Zimmer bezeichnet wurde, insgesamt elf Abmahnungen erteilt – unter anderem wegen eines offenbar genehmigten Urlaubs – und zudem 83.000 Euro von ihm gefordert.
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Der Anwalt des betroffenen Beschäftigten erklärte im Rahmen des Verfahrens, elf Abmahnungen ohne eine anschließende Kündigung habe er noch nie erlebt. Unterstützt wurde der Beschäftigte in dem Rechtsstreit von einem Investor.
