Berlin, Leitfaden

Berlin: Neuer Leitfaden regelt Mikrowohnungen unter 30 Quadratmetern

Veröffentlicht am: 18.09.2026 um 19:21 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Berliner Senatsverwaltung legt Kriterien für Wohnungen unter 30 Quadratmetern vor und stärkt eine einheitliche Prüfung durch die Bezirke.

Berlin veröffentlicht Leitfaden für die Prüfung von Mikrowohnungen
Betonrohbau einer modernen Wohnbaustelle in Berlin während der Dämmerung. Illustration mit AI erstellt.

Die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat einen Leitfaden zur bauplanungsrechtlichen Beurteilung von Mikrowohnungen veröffentlicht. Die Handreichung soll den Bezirken und Planungsbehörden als Orientierung dienen, um Bauvorhaben mit extrem kleinen Wohnflächen künftig rechtssicher und einheitlich zu prüfen. Wie die Verwaltung in einer Mitteilung vom 18. September 2026 darlegte, steht das Dokument ab sofort als Download zur Verfügung.

Im Fokus der Veröffentlichung steht die Definition und Regulierung dieses spezifischen Marktsegments. Nach Angaben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gelten in Berlin Wohnungen mit einer Fläche von unter 30 Quadratmetern als Mikrowohnungen.

Zugleich beobachtet die Behörde eine Entwicklung hin zu immer kleineren Grundrissen: Einzelne Projektplanungen im Stadtgebiet sehen inzwischen Wohnflächen von teils unter 10 Quadratmetern vor. Solche Vorhaben werfen städtebauliche und wohnungspolitische Fragen auf, weshalb standardisierte Bewertungskriterien für die Verwaltung an Bedeutung gewinnen.

Steuerung über Bebauungspläne und städtebauliche Verträge

Um Fehlentwicklungen im Wohnungsbau vorzubeugen und die soziale Ausgewogenheit von Quartieren zu sichern, verweist die Senatsverwaltung auf die bestehenden Instrumente des Planungsrechts.

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Die Steuerung und Regulierung von Mikrowohnungen soll demnach primär über die Festsetzungen in Bebauungsplänen sowie über den Abschluss städtebaulicher Verträge erfolgen. Über diese Mechanismen können Kommunen gezielt Vorgaben zur Wohnungsgrößenstruktur und zur Zusammensetzung der Nutzungen in Neubaugebieten machen.

Der neue Leitfaden soll den bezirklichen Planungsämtern aufzeigen, wie diese rechtlichen Spielräume genutzt werden können, wenn Investoren Projekte mit sehr kleinteiligem Wohnraum beantragen. Durch klare Vorgaben soll verhindert werden, dass Vorhaben entstehen, die den Anforderungen an gesundes Wohnen oder den städtebaulichen Zielen der Bundeshauptstadt widersprechen.

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Projektplanungen mit Grundrissen unter 10 Quadratmetern werfen städtebauliche Fragen auf — und die Bezirksämter prüfen jetzt strukturierter. Wer die Festsetzungen zur Wohnungsgrößenstruktur und die Muster städtebaulicher Verträge kennt, senkt das Risiko von Fehlentwicklungen und Nachsteuerungen im Genehmigungsverfahren. Musterverträge und Festsetzungen im Leitfaden

Mit der Bereitstellung des Dokuments gibt die Fachverwaltung den zuständigen Stellen ein Instrument an die Hand, um künftige Bauanträge im Segment der Kleinstwohnungen strukturiert zu bewerten.

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