BEM, Pflicht

BEM wird Pflicht: Psychische Fehltage steigen um 9 Prozent

Veröffentlicht am: 21.07.2026 um 14:11 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Krankenstand sinkt minimal, doch psychisch bedingte Ausfälle nehmen zu. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement rückt stärker in den Fokus.

Krankenstand in Deutschland: Psychische Fehltage steigen weiter
Eine Gruppe von Fachleuten bespricht am Tisch die betriebliche Eingliederung. Fokus auf Zusammenarbeit und Unterstützung. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Doch die Zahl der Fehltage wegen psychischer Erkrankungen steigt weiter an.

Nach Daten der DAK-Gesundheit fiel der Krankenstand von 5,4 auf 5,3 Prozent. Ein Krankheitsfall dauerte im Schnitt 9,6 Tage. Die gute Nachricht: Atemwegserkrankungen gingen um 21 Prozent zurück. Die schlechte: Psychisch bedingte Fehltage legten um neun Prozent zu.

BEM wird immer wichtiger

Damit rückt das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) stärker in den Fokus. Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, sobald ein Mitarbeiter innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen krank ist. Die Regelung steht in § 167 Abs. 2 SGB IX. Ziel ist es, den Arbeitsplatz zu erhalten und Erwerbsminderungsrenten zu vermeiden. Die Teilnahme bleibt für Beschäftigte freiwillig.

Psychische Diagnosen führen besonders oft zu langen Ausfällen. Laut DAK-Psychreport 2025 dauerten solche Krankschreibungen im Schnitt 33 Tage. Über heute zehn Jahre stiegen die Fehltage in diesem Bereich um 52 Prozent. Ein strukturiertes BEM-Verfahren läuft in sechs Schritten ab: von der Fehlzeitenprüfung über die Zustimmung des Betroffenen bis zur Maßnahmenentwicklung und Erfolgskontrolle.

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Politik plant Reformen bei Krankschreibungen

Die Bundespolitik diskutiert mehrere Änderungen. Im Raum stehen die Einführung einer AU ab dem ersten Tag und Teilkrankschreibungen in Abstufungen von 25, 50 oder 75 Prozent. Befürworter sehen darin Chancen für eine flexiblere Rückkehr an den Arbeitsplatz. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung übt bereits Kritik. Auch die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung steht zur Debatte.

Parallel steigen die Anforderungen an Dokumentation und Datenschutz im BEM. BEM-Akten müssen strikt getrennt von der Personalakte geführt werden. Medizinische Diagnosen gehören nicht hinein. Für Unternehmen kritischer Infrastrukturen gelten verschärfte Regeln: Die seit April 2026 geltenden HR-Controls des BSI C5:2026 verlangen regelmäßige Hintergrundprüfungen für Personal mit Zugriff auf Produktionssysteme.

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Qualifizierung für BEM-Beauftragte gefragt

Die komplexe Rechtslage und sensible Gesprächsführung erfordern gut geschulte BEM-Beauftragte. Das Bildungswerk ver.di Niedersachsen bietet in der zweiten Jahreshälfte 2026 mehrere Fachseminare an. Geplant sind Grundlagenschulungen im August und November sowie Aufbauseminare zu Gesprächsführung und krankheitsbedingten Kündigungen im Oktober.

Auch die Industrie- und Handelskammern reagieren. Die Qualifizierung zum BEM-Beauftragten umfasst mehrere Module: gesetzliche Grundlagen des SGB IX, Ablauforganisation und Durchführung von Erstgesprächen. Zielgruppen sind Unternehmer, Personalverantwortliche, Betriebs- und Personalräte sowie Betriebsärzte. Dozentin Daniela Marquardt bereitet Fachkräfte auf komplexe Wiedereingliederungsfälle vor.

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