BEM nach sechs Wochen: Nur 52 Prozent der Berechtigten erhalten ein Angebot
Veröffentlicht am: 31.10.2026 um 20:30 Uhr | Redaktion boerse-global.deWenn Beschäftigte über einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig sind, stellt die Rückkehr an den Arbeitsplatz Unternehmen wie Betroffene vor organisatorische Herausforderungen.
Im Bundesland Salzburg greift ab einer Dauer von sechs Wochen Krankenstand die Eingliederungsberatung des Programms Fit2work. Das vom Sozialministerium finanzierte Angebot ist für Arbeitgeber kostenfrei und zielt darauf ab, den Wiedereinstieg strukturiert zu begleiten.
Ein Unternehmensberater aus Seekirchen schilderte dazu den praktischen Ablauf, der mit einem vertraulichen Gespräch vor Ort beginnt und darauf aufbauend Anpassungen bei Arbeitsaufgaben, Arbeitszeiten sowie betrieblichen Abläufen vorsieht.
Neben Fit2work stehen Betrieben weitere Partner wie die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA), das Arbeitsmarktservice (AMS) und das Netzwerk Berufliche Assistenz (NEBA) zur Seite. Ergänzend verweisen Fachleute auf die gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsdokumentation nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz sowie Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung, um Ausfallzeiten präventiv zu reduzieren.
Gesetzliche Rahmenbedingungen und Realität der Wiedereingliederung
Während in Österreich Programme wie Fit2work ansetzen, ist die stufenweise Rückkehr in anderen Ländern gesetzlich fest verankert. In Deutschland verpflichtet Paragraf 167 Absatz 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) Arbeitgeber seit dem Jahr 2004 dazu, Beschäftigten nach mehr als sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit innerhalb von zwölf Monaten ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Die Teilnahme daran bleibt für Arbeitnehmer freiwillig.
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Erhebungen zeigen jedoch Unterschiede bei der praktischen Umsetzung. Laut der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2024 erhielten 52 Prozent der 1396 potenziell berechtigten Beschäftigten ein entsprechendes BEM-Angebot, nach 40 Prozent im Jahr 2018. Die Annahmequote lag 2024 bei 67 Prozent (2018: 68 Prozent).
Die lidA-Studie für die Jahre 2022 und 2023 wies aus, dass 34 Prozent der Betroffenen proaktiv eingeladen wurden und 7 Prozent die Initiative selbst ergriffen, während 59 Prozent kein Angebot erhielten. Nach Daten des GHS für 2019 bis 2022 bekamen 45,5 Prozent das Angebot unaufgefordert und 13 Prozent auf Nachfrage.
Für die Umsetzung wird häufig die stufenweise Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell genutzt, die auf einem ärztlichen Stufenplan basiert; Beschäftigte gelten während dieser Phase weiterhin als arbeitsunfähig.
Präventionsbedarf bei psychischen und postinfektiösen Leiden
Die Notwendigkeit frühzeitiger Unterstützung unterstreichen aktuelle Gesundheitsdaten. Nach dem Gesundheitsreport 2025 des BKK-Dachverbands verursachen psychische Erkrankungen in Deutschland die meisten Fehltage. Bei einer Informationsveranstaltung im Landkreis Ostallgäu betonten beteiligte Fachstellen, dass rechtzeitige Hilfen und strukturiertes Eingliederungsmanagement die Rückkehrchancen deutlich verbessern.
Zusätzliche Anforderungen stellen postinfektiöse Krankheitsbilder dar. Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina stuft Erkrankungen wie Long-COVID und ME/CFS als somatische Multisystemerkrankungen ein, von denen bundesweit mehr als 1,5 Millionen Menschen betroffen sind.
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Bei Vorliegen einer Post-Exertional Malaise (PEM), die typischerweise 12 bis 48 Stunden nach einer Belastung auftritt, sind aktivierende Standardtherapien kontraindiziert; als primärer Rehabilitationsansatz gilt das sogenannte Pacing zur individuellen Energiesteuerung.
Die Akademie fordert unter anderem flexible Wiedereingliederungsmodelle, Optionen für Homeoffice und Reizreduktion am Arbeitsplatz. Zudem weist die Leopoldina darauf hin, dass Impfungen gegen COVID-19 das Risiko für Post-COVID senken.
Gleichzeitig bleibt der Druck auf Beschäftigte hoch: Eine Befragung der AOK Hessen unter rund 600 Beschäftigten und Selbstständigen ergab, dass sich lediglich 27 Prozent bei Krankheit stets vollständig auskurieren. Rund 70 Prozent gaben an, trotz Beschwerden gearbeitet zu haben.
Als Hauptgrund nannten 44 Prozent ein starkes Pflichtgefühl, gefolgt von der furcht vor dem Verlust des Arbeitsplatzes (13 Prozent) sowie Sorgen vor Konflikten im Betrieb oder einer zu hohen Arbeitslast nach der Rückkehr (jeweils 12 Prozent).
