Behindertengleichstellungsgesetz, Sachverständige

Behindertengleichstellungsgesetz: Sachverständige kritisieren schwache Regelungen

24.06.2026 - 00:48:19 | boerse-global.de

Sachverständige kritisieren schwache Durchsetzungsmechanismen und lange Fristen im Gesetzesentwurf zur Barrierefreiheit.

Behindertengleichstellung: Novelle löst heftige Kontroversen aus
Behindertengleichstellungsgesetz - Menschen mit Behinderungen und ihre Fürsprecher demonstrieren vor dem Reichstagsgebäude in Berlin, halten Schilder. 24.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Bei einer Anhörung im Bundestag am 22. und 23. Juni 2026 übten Sachverständige und Verbände deutliche Kritik am vorliegenden Entwurf. Parallel dazu verunsichern Berichte über mögliche Kürzungen in der Eingliederungshilfe und beim Wohngeld die Betroffenen.

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„Hinter den Anforderungen der UN-Konvention zurück“

Der Deutsche Behindertenrat (DBR) und der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) bemängeln, dass die geplanten Regelungen nicht ausreichen. Besonders die langen Fristen für die Barrierefreiheit von Bundesgebäuden bis 2045 stoßen auf Unverständnis.

Kritik gibt es auch an den schwachen Durchsetzungsmechanismen. Private Anbieter sollen zwar zu „angemessenen Vorkehrungen“ verpflichtet werden, die Vorlage sieht aber Ausnahmeregelungen bei unverhältnismäßiger Belastung vor. Die Verbände befürchten, dass selbst einfache Maßnahmen wie mobile Rampen so umgangen werden könnten. Bereits bei der ersten Lesung des Entwurfs am 7. Mai hatten Opposition und Teile der Koalition auf schwammige Formulierungen hingewiesen.

Wirtschaft warnt vor zu niedrigen Kostenschätzungen

Der Handelsverband Deutschland (HDE) schlägt in eine andere Richtung Alarm. Die Schätzung der Bundesregierung, wonach die Kosten für die gesamte Wirtschaft lediglich 1,35 Millionen Euro jährlich betragen, bezeichnet der Verband als unrealistisch niedrig. In Deutschland leben rund 13 Millionen Menschen mit Behinderungen, für die das Gesetz die Teilhabe verbessern soll.

Eingliederungshilfe: SoVD warnt vor Kürzungen

Zusätzlich zur Debatte um die Barrierefreiheit sorgt ein möglicher Einschnitt bei der Eingliederungshilfe für Unruhe. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) warnte am 23. Juni vor Plänen, die Leistungen für rund eine Million betroffene Menschen einzuschränken.

SoVD-Vorstandsvorsitzende Engelmeier betonte, Teilhabe sei ein Grundrecht. Sie fordert Bürokratieabbau statt Kürzungen. Der Verband unterstützt eine Petition der Lebenshilfe vom 14. April. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erklärte, der Schutz der Teilhabe bleibe gewahrt. Ein Dialogprozess zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe laufe bereits seit September 2025.

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Hintergrund der Diskussionen: die finanzielle Belastung der Kommunen. Die Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) berichteten am 22. Juni, dass sich die Ausgaben für die Eingliederungshilfe seit 2012 mehr als verdoppelt hätten. Einzelne Kreise verzeichneten zuletzt Kostensteigerungen von 25 Millionen Euro (2020) auf über 40 Millionen Euro (2025).

Sparpläne treffen Kinder- und Jugendhilfe sowie Wohngeld

Die angespannte Haushaltslage führt auch in anderen sozialen Bereichen zu Konflikten. In Berlin protestierten Fachkräfte und Betroffene am 23. Juni gegen potenzielle Kürzungen in der Kinder- und Jugendhilfe. Ein bekannt gewordenes Papier enthält über 70 Vorschläge zur Kostensenkung, die unter anderem die Schulassistenz und Integrationshilfe betreffen. Die Ausgaben in diesem Bereich lagen 2024 bei rund 79 Milliarden Euro.

Parallel dazu werden Pläne für massive Einsparungen beim Wohngeld diskutiert. Vorgesehen ist eine Reduzierung des Budgets um 2 Milliarden Euro auf jährlich 3 Milliarden Euro. Die Folge: rund 400.000 Haushalte – etwa ein Drittel der bisherigen Empfänger – könnten ihren Anspruch verlieren. Betroffen wären überwiegend Rentner (52 Prozent) und Familien (44 Prozent).

Förderschulverordnung im Saarland sorgt für Ärger

Im Saarland sorgt zudem eine neue Förderschulverordnung für Unmut, die im August 2026 in Kraft treten soll. Der Verein „Miteinander Leben Lernen“ (MLL) kritisierte die Regelung als Rückschritt für die schulische Inklusion. Lehrerverbände begrüßten dagegen die damit verbundene organisatorische Flexibilität.

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