Behindertengleichstellungsgesetz: Anhörung am 22. Juni zu Beweislast
17.06.2026 - 20:19:11 | boerse-global.de
Parallel dazu sorgt die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes für Streit.
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IGBCE beauftragt Anwaltskanzlei
Die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IGBCE) gab am 16. Juni bekannt, Vorwürfe über sexuelle Belästigung und systematischen Sexismus in ihrer Jugendorganisation zu prüfen. Eine unabhängige Anwaltskanzlei wurde mit der Aufklärung beauftragt.
Andere Institutionen setzen derweil auf Prävention. Der Evangelische Kirchenverband Köln und Region stellte im Frühjahr 2026 ein umfassendes Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt fertig. Es gilt verbindlich für alle zugehörigen Einrichtungen.
Auch im Bildungssektor gibt es neue Regeln: Die Kirchliche Pädagogische Hochschule Wien/Niederösterreich veröffentlichte am 16. Juni eine neue Satzung. Sie enthält unter anderem einen Frauenförderungs- und Gleichstellungsplan.
Gerichte ziehen Grenzen bei rassistischen Äußerungen
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz urteilte am 9. Oktober 2025 über einen Fall mit rassistischer Beleidigung. Ein Arbeitnehmer hatte eine Kollegin vor Kunden herabgewürdigt. Die Richter entschieden: Eine Abmahnung reicht aus – die Kündigung war nicht verhältnismäßig (Az. 2 SLa 100/25).
Das LAG Baden-Württemberg stärkte zudem formale Fristen. Mit Urteil vom 19. Dezember 2025 (Az. 4 Sa 56/23) stellten die Richter klar: Die Zwei-Wochen-Frist für außerordentliche Kündigungen gilt auch dann, wenn parallel ein Verfahren zur Kündigung eines schwerbehinderten Menschen läuft.
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Streit um Beweislast im Behindertenrecht
Die geplante Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sorgt für Ärger. Die Bundesregierung strich eine ursprünglich vorgesehene Beweislasterleichterung aus dem Kabinettsentwurf. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) und der Deutsche Behindertenrat (DBR) kritisierten den Schritt scharf.
Eine öffentliche Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales ist für den 22. Juni 2026 angesetzt.
Ähnliche Diskussionen gibt es in Nordrhein-Westfalen. Dort formiert sich Widerstand gegen ein geplantes Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG). Kritiker aus Politik und Polizeigewerkschaften warnen vor Bürokratie und Missbrauch durch die vorgesehene Beweislastumkehr. Eine Petition der Gewerkschaft der Polizei (GdP) verzeichnete bereits rund 35.000 Unterstützer.
Urteile zu Entschädigungen und Hasskriminalität
Das Amtsgericht Berlin-Mitte verurteilte das Land Berlin zu 500 Euro Entschädigung. Grund war eine diskriminierende Polizeikontrolle mit rassistischem Hintergrund. Das Gericht stützte sich auf das Berliner Antidiskriminierungsgesetz von 2020.
In der Schweiz verurteilte das Strafgericht Basel-Stadt einen 62-Jährigen wegen Hassnachrichten. Der Mann hatte unter anderem die Direktorin des Bundesamtes für Gesundheit beleidigt, zu Hass aufgerufen und den Holocaust geleugnet. Das Gericht verhängte eine bedingte Geldstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Auch auf kommunaler Ebene gibt es Konsequenzen: Die Stadt Böblingen erstattete Strafanzeige gegen eine AfD-Gemeinderätin. Der Vorwurf: Sie soll während Gremiensitzungen nationalsozialistische Propaganda und verbotene Lieder verwendet haben. Die Stadtverwaltung betonte, solche Bezüge seien mit der Arbeit in öffentlichen Gremien nicht vereinbar.
