Begutachtung, Nationalrat

Begutachtung: Nationalrat beschließt Vertrauensperson am 10. Juni

06.06.2026 - 18:11:32 | boerse-global.de

Ab September 2026 erhalten Antragsteller bei PVA-Begutachtungen einen Rechtsanspruch auf eine Vertrauensperson. Eine Umfrage zeigt großes Misstrauen.

PVA-Gutachten: Neues Gesetz stärkt Rechte von Betroffenen
Begutachtung - Eine Hand hält eine Lupe über ein offizielles Dokument, das Text und Stempel enthält, in einer bürokratischen Umgebung. 06.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Die Politik reagiert nun mit einem Gesetzesvorhaben.

Misstrauen gegenüber Gutachtern

853 Personen nahmen an der Befragung teil. Das Ergebnis ist eindeutig: 64,2 Prozent der Teilnehmer bezweifeln die Vorurteilsfreiheit der Gutachter. Nur 12 Prozent hatten das Gefühl, dass ihre medizinischen Befunde ausreichend gewürdigt wurden.

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Noch düsterer sieht es beim persönlichen Umgang aus: Lediglich 11,5 Prozent der Befragten fühlten sich während der Begutachtung respektiert. Auch die Verfahrensdauer sorgt für Frust – 46,7 Prozent waren damit unzufrieden.

„Der gesamte Prozess ist intransparent“, kritisiert Martin Schenk von der Armutskonferenz. Er fordert eine unabhängige Begutachtungsstelle, losgelöst vom Versicherungsträger. Besonders hart trifft es Antragsteller auf Berufsunfähigkeitspension: Die Ablehnungsquote liegt bei über 70 Prozent.

Politik plant Rechtsanspruch

Der Nationalrat will die Situation verbessern. Am 10. Juni steht eine Novelle zur Abstimmung, die einen Rechtsanspruch auf eine Vertrauensperson bei Begutachtungen vorsieht. Bisher galt das nur für Pflegegeld-Einstufungen.

Künftig soll die Regelung auf Verfahren zur Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension ausgeweitet werden – ebenso auf die Feststellung des Behinderungsgrades und Verfahren nach dem Impfschaden- oder Verbrechensopfergesetz. Der Sozialausschuss hat die Novelle einstimmig passiert. Inkrafttreten soll sie im September 2026.

Die Grünen fordern weitergehende Reformen. Ihr Ziel: langfristig faire und qualitativ hochwertige Begutachtungen.

Psychische Erkrankungen: Höhere Hürden

Die Debatte verschärft sich durch ein Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg aus dem Frühjahr 2025. Demnach muss eine psychische Erkrankung die gesamte Lebensführung übernommen haben, um einen Rentenanspruch zu rechtfertigen. Kritiker sehen darin eine unzulässige Ausweitung der Anforderungen. Bisher galt der Nachweis einer krankheitsbedingten Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit als ausreichend.

Sparkurs in der Suchthilfe

Die PVA steht auch wegen Sparmaßnahmen in der Kritik. Zum Jahresbeginn 2026 stieg sie aus der Finanzierung eines Alkoholtherapie-Projekts in Wien aus. Fachorganisationen wie die Suchthilfe Wien warnen vor einer Verschlechterung der Versorgungsqualität. Für den 11. Juni ist eine Kundgebung vor der PVA-Generaldirektion angekündigt.

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Personalabbau bei Wirtschaftskammern

Während die Anforderungen an die Begutachtung steigen, planen die Sozialträger Stellenstreichungen. Die Wirtschaftskammer Österreich will bis Ende 2027 rund 200 Stellen abbauen. Auch die Landesorganisationen in Niederösterreich und Oberösterreich reduzieren Personal.

Arbeitnehmervertreter fordern dagegen eine personelle Stärkung von Kontrollbehörden und Arbeitsinspektionen – etwa um steigende Unfallzahlen und unbezahlte Mehrarbeit effektiver zu bekämpfen.

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